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45 Dienstjahre sind genug Adobe Stock

Pensionen

45 Jahre sind genug

ÖGB fordert Wiedereinführung der abschlagsfreien Pension

Wer bereits 45 Jahre oder mehr gearbeitet hat, gehört zu jenen Personen, die überdurchschnittlich lange ins Pensionssystem eingezahlt haben. Es ist also nur gerecht, wenn diese Menschen ohne Abschläge vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen können. Der ÖGB setzt sich daher für die Wiedereinführung der abschlagsfreien Pension nach 45 Arbeitsjahren ein.

Die Forderungen des ÖGB im Detail:

  • Die abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren soll für alle Beschäftigten und aufgrund aller vorzeitigen Pensionsarten wieder eingeführt werden.
  • 60 Monate der Kindererziehung sowie Zeiten der Pflege von nahen Angehörigen und Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes sollen für die erforderlichen Arbeitsjahre angerechnet werden.

Obwohl es absolut gerecht ist, dass nach 45 Arbeitsjahren keine Abschläge von der Pension abgezogen werden, gibt es auch Menschen, für die es kaum möglich ist, so viele Jahre erwerbstätig zu sein. Wer beispielsweise so krank wird, dass sie oder er nicht mehr arbeiten kann oder aufgrund von Betreuungspflichten und mangelnden Kinderbildungseinrichtungen daran gehindert ist, wird die 45 Arbeitsjahre nicht erreichen. Auch für diese Personengruppen braucht es Verbesserungen.

Für Menschen, die berufsunfähig oder invalid sind, fordert der ÖGB eine günstigere Berechnung der Pensionsleistungen. Personen, die Kinder erziehen oder erzogen haben, sollen von einer verbesserten Anrechnung der Kindererziehungszeiten profitieren. Auch die Pflege von nahen Angehörigen soll zukünftig im Pensionsrecht stärker berücksichtigt werden.

45 Jahre sind genug!

Der ÖGB unterstützt die Forderungen nach einer Absicherung des Pensionssystems in der Verfassung sowie Maßnahmen, die ein gesundes Arbeiten bis zum Pensionsantritt ermöglichen. Der ÖGB streicht in diesem Zusammenhang hervor, dass es auch die Wiedereinführung der abschlagsfreien Langzeitversichertenregelung braucht: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 45 Jahre gearbeitet und ins Pensionssystem eingezahlt haben, haben es sich verdient, auch vor dem gesetzlichen Antrittsalter ohne Abschläge in Pension gehen zu können.

Die „Hacklerregelung Neu“ wurde im September 2019 im sogenannten Spiel der freien Kräfte auf Initiative von Abgeordneten aus der Gewerkschaftsbewegung beschlossen und bereits im Herbst 2020 von der türkis-grünen Bundesregierung wieder abgeschafft, obwohl mehr als 100.000 Unterschriften für die Beibehaltung gesammelt wurden. Seit 1. Jänner 2022 ist daher grundsätzlich ein abschlagsfreier Pensionsantritt vor dem 65. Lebensjahr nicht mehr möglich. 

Seit 2024 wird das gesetzliche Pensionsantrittsalter der Frauen schrittweise an jenes der Männer angeglichen und somit erhöht. Im Laufe der Zeit würden daher auch Frauen von der Abschlagsfreiheit der Langzeitversichertenregelung profitieren, und zwar dann, wenn ihr gesetzliches Pensionsantrittsalter über 62 Jahre ist. Ein positiver Nebeneffekt wäre, dass die Abschlagsfreiheit der Langzeitversichertenregelung die Frauenpensionen erhöhen würde, denn die Frauenpensionen sind im Durchschnittsfall viel zu niedrig, worauf auch der jährliche Gender Pension Day aufmerksam macht.

 

 

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