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Pensionistin sitzt ratlos am Küchentisch, vor ihr liegen Rechnungen, ein Taschenrechner und ein Handy
90.000 Pensionist:innen droht im Jahr 2027 eine grobe und schmerzhafte Ungerechtigkeit shurkin_son – stock.adobe.com

Pensionen

Weg mit der aliquoten Pensionsanpassung!

Regelung auf Druck des ÖGB auch 2025 ausgesetzt - Forderung nach genereller Abschaffung

Rund 90.000 Pensionist:innen droht im Jahr 2027 eine grobe und schmerzhafte Ungerechtigkeit – schuld ist die aliquote erste Pensionsanpassung: Denn je später im Kalenderjahr 2026 man die Pension antritt, desto niedriger fällt die Pensionserhöhung, die jedes Jahr die Teuerung ausgleichen soll, aus. 

Der Druck der Gewerkschaften hat Wirkung gezeigt!

Die aliquote Pensionsanpassung wurde vorübergehend für drei Jahre (für Pensionsantritte 2023, 2024 und 2025) ausgesetzt. Das war ein richtiger Schritt, damit wurde eine inakzeptable Ungerechtigkeit zumindest auf Zeit abgeschafft. Für Pensionsantritte 2026 drohen diese Verluste aber wieder. Der Nationalrat hat am 18. September 2024 neben der Schutzklausel für Pensionsanstritte 2025 auch das Aussetzen der Aliquotierungsregelung für Pensionsantritte 2025 beschlossen.

 

Der Grund dafür liegt in der sogenannten aliquoten Pensionsanpassung. Diese unscheinbare Bezeichnung hat es in sich, wie die Erklärung zeigt: Im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt wird die Pension zwar grundsätzlich erhöht, für jeden späteren Monat im Kalenderjahr, in dem man die Pension erstmals antritt, reduziert sich die Pensionserhöhung jedoch um zehn Prozent.

Der Pensionsanpassung wird grundsätzlich rollierend (durchschnittliche Inflationsrate der letzten zwölf Monate), also immer basierend auf der Inflation von August bis Juli der beiden Vorjahre, berechnet. 

Wer die volle Anpassung bekommt

Die volle Anpassung gibt es für Pensionsantritte des Kalenderjahres 2026, wenn man die Pension zum 1. Jänner antritt. Das bedeutet: Wer ab Jänner 2026 in Pension ist, bekommt die volle Pensionsanpassung, mit jedem späteren Monat des Pensionsantritts jedoch davon rund zehn Prozent weniger. Das heißt: Je später man im Kalenderjahr die Pension antritt, desto niedriger fällt die Pensionsanpassung aus. Beginnt man die Pension im November oder Dezember, steigt man im ersten Jahr überhaupt ohne Pensionserhöhung aus.

Gewaltige Verluste 

Je höher die Pensionsanpassung ist, desto größer die Ungerechtigkeit – im Jahr 2027 führt das dazu, dass Menschen, die ab November oder Dezember 2026 ihre Pension erstmals antreten, nach jetzigem Stand keine erste Pensionsanpassung im Jahr 2027 bekommen.. Die Zahl der Betroffenen ist nicht klein: Pro Jahr gehen in Österreich rund 100.000 Menschen neu in Pension, 90.000 davon nicht im Jänner  – sie hätten von der aliquoten Pensionsanpassung finanzielle Nachteile.  

Falsche Anreize für frühen Pensionsantritt

Diese Aliquotierung führt somit zu völlig falschen Anreizen für einen möglichst frühen Pensionsantritt. Denn ein späterer Pensionsantritt im Kalenderjahr wird durch dauerhafte Pensionskürzungen bestraft. Durch die Aliquotierung werden Menschen also dazu gedrängt, ihre Pension möglichst rasch anzutreten. Das ist absurd und kontraproduktiv, vor allem auch angesichts der aktuellen Diskussionen, wie man Arbeitnehmer:innen länger im Beruf halten kann. 

Auf Druck des ÖGB wurde beschlossen, dass die Aliquotierung auch für Pensionsantritte 2025 ausgesetzt bleibt. Die ÖGB-Forderung nach einer generellen Abschaffung der Aliquotierung bleibt aufrecht.