Pensionen
Gesetzlicher Pensionsantritt für Frauen mit 65: So wird das nichts!
Ab 2033 gehen Frauen erst mit 65 Jahren in Pension, die schrittweise Anhebung begann mit 1. Jänner 2024.
Seit 1. Januar 2024 läuft die schrittweise Anhebung des Frauenpensionsalters. Doch weder Kinderbetreuung noch Pflege sind darauf vorbereitet, und die aktuellen Zahlen aus der Sonderauswertung des Sozialministeriums setzen ein alarmierendes Signal: Jede dritte Frau wechselt im Durchschnitt nicht direkt von der Erwerbstätigkeit in die Alterspension, bei Arbeiterinnen ist es sogar jede zweite Frau. Korinna Schumann, Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende des ÖGB, betont, dass viele Frauen bereits Schwierigkeiten haben, bis zum 60. Lebensjahr zu arbeiten, besonders in körperlich anspruchsvollen Berufen wie Pflege oder Reinigung. Die schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Frauenpensionsalters seit 1. Jänner 2024 verschärft diese Problematik.
Alternsgerechtes Arbeiten: Forderungen und Lösungsansätze
Schumann unterstreicht die dringende Notwendigkeit von Maßnahmen, um Unternehmen zu bewegen, adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten bis zum Pensionsantritt für Mitarbeiterinnen anzubieten. Der ÖGB setzt auf eine alternsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen, darunter betriebliche Gesundheitsangebote, altersadäquate Arbeitszeitmodelle, eine veränderte Arbeitsorganisation und den Abbau von negativen Stereotypen gegenüber älteren Beschäftigten. Auch die Förderung besserer Weiterbildungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmerinnen steht im Fokus.
Politik und Arbeitgeber in der Verantwortung: Bonus-Malus System und weitere Forderungen
ÖGB-Vizepräsidentin Schumann betont, dass nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Politik und Gesetzgeber gefordert sind. Eine zentrale Forderung des ÖGB ist die Wiedereinführung eines Bonus-Malus Systems für Betriebe. Unternehmen, die überdurchschnittlich viele ältere Arbeitnehmer:innen beschäftigen, sollen belohnt werden, während solche, die unter dem Branchendurchschnitt liegen, einen Malus zahlen müssen. Schumann kritisiert die Abschaffung dieses Systems trotz bereits erfolgter Verankerung im Gesetz.
Weitere Forderungen des ÖGB umfassen einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen durch Pflegeangebote, den Ausbau hochqualitativer Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Langzeit- und Altersarbeitslosigkeit.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Schwerarbeitspension. Der ÖGB plädiert für eine Anpassung der Rahmenfrist und einen erleichterten Zugang für Beschäftigte in der Pflege und Betreuung.
Es schaut so aus, als ob die Regierung entweder bewusst handelt oder es ist den Damen und Herren auf der Regierungsbank einfach völlig egal, wie es den älteren Frauen und Kindern in diesem Land geht.
Die Gewerkschafterin kritisiert das Fehlen frauenpolitischer Antworten der Regierung. Sie weist darauf hin, dass neoliberale Wirtschaftsforscher ein Anheben des Pensionsalters auf 67 befürworten, ohne dabei die aktuellen Herausforderungen zu berücksichtigen. „Es schaut so aus, als ob die Regierung entweder bewusst handelt oder es ist den Damen und Herren auf der Regierungsbank einfach völlig egal, wie es den älteren Frauen und Kindern in diesem Land geht.“
Denn würden alle Frauen bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter arbeiten, würde es zum Betreuungs- und Pflegekollaps kommen, immerhin übernehmen Frauen – aus Mangel an Pflege- und Betreuungsplätzen – oft die Betreuung der Enkelkinder und die Pflege von Angehörigen, betont Schumann und schließt: „Nur durch einen Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem ersten
Geburtstag des Kindes sowie einen massiven Ausbau von qualitativen und leistbaren Pflegeangeboten haben Frauen echte Wahlfreiheit und müssen sich nicht mehr zwischen Familie und Job entscheiden. Keine der Herausforderungen wird sich von selbst lösen. All das, was Schwarz-Grün jetzt nicht auf den Weg bringt, gibt man der nächsten Regierung mit.”