Energiearmut
Explodierende Energiekosten: ÖGB fordert Aussetzung der Mehrwertsteuer
„Betroffene brauchen jetzt Unterstützung und nicht erst im Sommer“
Über die vergangenen Wochen hinweg haben sich viele Betroffene, die mit den gestiegenen Energiekosten ihre Müh und Not hatten, von einer Kältewelle zur nächsten durchgekämpft. Trotzdem hat die Regierung dagegen nichts unternommen. Im Gegenteil. Nachdem diese Woche bekannt wurde, dass die Auszahlung des „Energiekostenausgleichs“ von 150 Euro seitens der Energiewirtschaft nicht vor Sommer möglich sein wird, hat sich die Situation für Betroffene verschlechtert. Deshalb fordert der ÖGB rasche Hilfe für Haushalte, die durch die gestiegenen Energiekosten buchstäblich im Kalten sitzen.
Bundesregierung darf nicht einfach zuschauen
„Täglich hören wir von Menschen, die sich das Heizen nicht mehr leisten können oder sich im Supermarkt nicht alles kaufen können, was sie eigentlich bräuchten, weil sie sonst die nächste Stromrechnung nicht bezahlen können”, erklärt ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann. „In so einer Situation darf eine Bundesregierung nicht einfach zuschauen.”
Das ist nicht das erste Mal, dass der ÖGB die Regierung in die Verantwortung nimmt: Schon im November hat der ÖGB im Rahmen der Budgetdiskussionen ein Winterpaket gegen steigende Heizkosten gefordert, welches neben Direktzuschüssen für einkommensarme Haushalte unter anderem eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Strom und einen Abschaltesstopp bei nicht bezahlten Rechnungen beinhaltete.
Einmalzahlung im Sommer kommt zu spät
Zwar ist die von der Regierung geplante Einmalzahlung begrüßenswert, aber klar muss auch sein, dass es rasch zu einer Auszahlung kommen muss. „Wir haben jetzt noch Winter, eine Einmalzahlung im Sommer, wie sie kürzlich in Aussicht gestellt worden ist, kommt aus unserer Sicht zu spät und ist für uns daher inakzeptabel“, stellt Schumann klar. Dass es auch viel schneller gehen kann, zeigt etwa das Beispiel aus der Gastronomie und Hotellerie: Hier wurde im Rahmen der Coronakrise zügig ein reduzierter Mehrwertsteuersatz eingeführt. Was bei Gastro und Hotellerie geht, muss bei der Mehrwertsteuer auf Gas und Strom auch möglich sein.