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Steuern und Konjunktur

Pflegefinanzierung: Erbschaftssteuer

Mehr Gerechtigkeit und keine weitere Belastung der ArbeitnehmerInnen

Im Zuge der aktuellen Diskussion um die Finanzierung der Pflege fordert GPA-djp-Vorsitzende Barbara Teiber auch zukünftig eine Finanzierung aus Steuermitteln – beispielsweise eine für die Pflege zweckgewidmete Erbschaftssteuer. Somit würden nicht nur ArbeitnehmerInnen belastet, sondern auch große Vermögen müssten einen Beitrag leisten. Auch ExpertInnen des Instituts für Höhere Studien (IHS) empfehlen eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer zur Finanzierung des steigenden Pflegebedarfs

Niemand zahlt gerne Steuern

Steuern sind ein polarisierendes und emotionales Thema - Steuererhöhungen oder neu eingeführte Steuern stoßen auf großen Widerstand in der Bevölkerung. Die Politik verspricht daher gerne Steuersenkungen, um bei den WählerInnen Punkte zu sammeln. Die Konsequenzen durch fehlende Einnahmen werden aber oft nicht thematisiert.

Was spricht für eine Erbschaftssteuer?

 

  • Gerechtere Vermögensverteilung

In Österreich gibt es eine massiv ungleiche Vermögensverteilung und der Faktor Arbeit ist sehr hoch besteuert, während Vermögen extrem niedrig besteuert wird. Das reichste Prozent der ÖsterreicherInnen besitzt mehr als 40 Prozent des Gesamtvermögens, während die ärmsten 50 Prozent der Bevölkerung auf zusammen gerade einmal 2,5 Prozent kommen. Die Vermögensungleichheit bleibt damit seit Jahren auf hohem Niveau und zählt zu den höchsten in ganz Europa, bestätigte auch eine Studie der Nationalbank aus dem Jahr 2017. Erbschaften tragen dabei mit 39 Prozent Anteil am Gesamtvermögen den größten Teil zur ungleichen Vermögensverteilung in Österreich bei. Eine Erbschaftssteuer würde Vermögen gerechter verteilen.

 

  • Keine finanziellen Nachteile für breite Masse

Erbschaftssteuer würde nur eine kleine Schicht sehr reicher Personen betreffen und nicht die breite Masse an SteuerzahlerInnen. Die Steuer wäre für diese wenigen betroffenen Personen keine große finanzielle Belastung, würde aber vergleichsweise große Einnahmen für die Allgemeinheit bringen.

Beispiel:
Würde eine Erbschaftssteuer beispielsweise einen Steuersatz von 25 Prozent ab einer Million Euro ausmachen, würde das maximal zwischen 1 bis 5 Prozent der österreichischen Haushalte betreffen. Man könnte auch nur die Erben und nicht den Erbfall besteuern – bei einer Erbschaft von zwei Millionen Euro, die zu gleichen Teilen auf zwei Erben aufgeteilt wird, würden dann keine Steuern anfallen. Der Steuersatz bezieht sich ohnehin nur auf den Anteil, der über der Millionengrenze liegt. Wenn also beispielsweise ein Haus im Wert von 1,1 Millionen Euro vererbt wird, müssen nur die 100.000 über der Million versteuert werden.

 

  • Erbschaftssteuer bereits in 19 von 28 EU-Mitgliedstaaten

In Österreich gab es in der Vergangenheit bereits eine Erbschaftssteuer, die 2008 jedoch abgeschafft wurde. Aktuell wird in einem Großteil der EU-Mitgliedstaaten, 19 von 28 Staaten, eine Erbschaftssteuer bereits erfolgreich eingehoben, beispielsweise in Frankreich, Deutschland, Italien und den Niederlanden.

Warum stehen viele der Erbschaftssteuer skeptisch gegenüber?

Die Wirtschaft argumentiert oft damit, dass die Erbschaftssteuer in erster Linie den Mittelstand trifft, also Wohnungs- und Hausbesitze. Das ist falsch. Erbschaften von über einer Million Euro betreffen maximal 5 Prozent der österreichischen Bevölkerung. Es wird niemandem, der hart arbeitet, etwas weggenommen.

Der Vorwurf, die Erbschaftssteuer würde mehr kosten als einbringen, das habe man schon vor 2008 gesehen, lässt sich ebenfalls entkräften. Würde man Vermögen ab einer Million mit 25 Prozent besteuern, könnte man mehrere 100 Millionen Euro pro Jahr einnehmen. Auch in den EU-Staaten, die bereits eine Erbschaftssteuer eingeführt haben, sieht man die Ergiebigkeit dieser Steuer.

Das Argument, das Vermögen gehöre der Familie, in der es vererbt wird, und der Staat dürfe hier nicht eingreifen, widerspricht der sozialen Gerechtigkeit. Es sind vor allem die arbeitenden Menschen, die über ihre Löhne und ihren Konsum das Sozialsystem erhalten, während leistungsloses Einkommen wie Erbschaften aktuell steuerfrei sind.

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