Klima und Mobilität
So verbessern wir die Pendlerpauschale
Wie eine sozial gerechte und ökologische Mobilitätsförderung aussehen kann
Geht es nach Umweltministerin Leonore Gewessler, soll es zukünftig keine Subventionierung für fossile Brennstoffe mehr geben. Ihr Einsatz auf der UN-Klimakonferenz in Dubai hat viele Diskussionen rund um die Pendlerpauschale ausgelöst. Bei der Pendlerpauschale handelt es sich allerdings nicht um eine Subvention, sondern um die Abgeltung beruflich bedingter Werbungskosten. So wie diese derzeit funktioniert, ist nicht gerecht und benachteiligt Niedrigverdiener:innen. Fest steht jedenfalls: Die Pendlerpauschale muss neugestaltet werden.
Aktuell ist die Pendlerpauschale in ein dichtes Regelwerk eingebettet: Entfernung des Arbeitsplatzes, Verfügbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln und das Einkommen stricken ein oft unübersichtliches Förder-Netz. Die Pendlerpauschale kann derzeit entweder von der Arbeitgeberin bei der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung geltend gemacht werden oder durch die Arbeitnehmer:innen selbst bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung.
Zeit für eine Überarbeitung
Eingeführt wurde die Pauschale 1988 im Zuge des neuen Einkommenssteuergesetzes, um die örtliche Flexibilität von Arbeitnehmer: innen zu fördern. 35 Jahre nach der Einführung der Pendlerpauschale stehen wir vor neuen, großen Herausforderungen. Die wohl größte davon ist die Bewältigung der Klimakrise. Der ÖGB setzt sich für eine gerechte Wende ein, eine Just Transition, die sowohl ein gutes Klima als auch soziale Gerechtigkeit herstellt, und hat gemeinsam mit der Arbeiterkammer (AK) für die Neugestaltung der Pendlerpauschale folgendes Konzept ausgearbeitet.
Auch kleine Einkommen entlasten
Die aktuelle Regelung der Pauschale als Freibetrag begünstigt Mehrverdiener:innen. Durch Freibeträge wird die Steuerbemessungsgrundlage gesenkt. Das bedeutet, der Betrag, der einem durch den Pendlerrechner zusteht, bekommt man nicht eins zu eins ausgezahlt, sondern hängt vom Grenzsteuersatz ab. Der Grenzsteuersatz bezeichnet den nächsten Steuersatz, der bei weiteren Einkünften zu zahlen wäre. Aufgrund der progressiven Ausgestaltung der Lohnsteuer, steigt der Grenzsteuersatz mit dem Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent bekommt man also weniger, als wenn man ein Einkommen hat, bei dem der Grenzsteuersatz 50 Prozent beträgt.
Die Ungerechtigkeit der derzeitigen Ausgestaltung der Pendlerpauschale lässt sich auch anhand eines einfachen Beispiels zeigen, bei dem zwei Beschäftigte mit identem Arbeitsweg, aber unterschiedlichem Einkommen, miteinander verglichen werden: Eine Angestellte mit einem monatlichen Gehalt von 1.800 Euro erhält für dieselbe Wegstrecke mehr als 300 Euro weniger an jährlicher Steuerersparnis als ein Abteilungsleiter mit einem Monatsbrutto von 5.000 Euro.
Deshalb fordern ÖGB und AK die Umwandlung des Freibetrages in einen einkommensunabhängigen Absetzbetrag, also eine Senkung der abzuführenden Steuer und nicht der Bemessungsgrundlage. Dadurch würden auch kleine und mittlere Einkommen entlastet.
Öffi-Nutzung soll belohnt werden
Wer auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz gelangen kann, hat Anspruch auf die „kleine“ Pendlerpauschale. Man kann aber auch mit dem Auto pendeln, der Anspruch ändert sich dadurch nicht. Derzeit liegt die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln bei Bezieherinnen bzw. Beziehern der kleinen Pendlerpauschale bei nur 50 Prozent. Damit die Öffis auch tatsächlich verstärkt genutzt werden, fordern ÖGB und AK einen Zuschlag von 200 Euro pro Jahr auf den kleinen Pendlerabsetzbetrag („Ökobonus“), wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nachgewiesen werden kann.
Der Nachweis soll zum Beispiel durch Vorlage des Klima- bzw. Regionaltickets erfolgen können. Die Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, dass die öffentliche Hand mehr in den öffentlichen Verkehr investiert, um die Inanspruchnahme zu ermöglichen. Von den 1,3 Millionen Bezieher:innen der Pendlerpauschale, erhalten drei Viertel die große Pendlerpauschale, weil es für sie keine zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittel gibt.
So steigst du besser aus
Folgendes Beispiel zeigt, was eine neugestaltete Pendlerpauschale laut ÖGB/AK-Modell konkret bringen würde:
Beispiel 1: Pendlerin aus Leobendorf (NÖ) pendelt täglich mit dem Auto 30 km nach Tulln.
Pendlerpauschale 1.476 € (große PP, 20-40 km)
- Steuervorteil bei Grenzsteuersatz von 20% aktuell 295,2 €
- Steuervorteil durch großen Pendlerabsetzbetrag: 738 € Entlastung 443 €
Beispiel 2: Pendler aus Zwettl (NÖ) pendelt drei Mal pro Woche mit dem Auto 49 km nach Horn. Pendlerpauschale 2.568 € (große PP, 40-60 km)
- Steuervorteil bei Grenzsteuersatz von 30 % aktuell 770,4 €
- Steuervorteil durch Pendlerabsetzbetrag: 1.284 € Entlastung 514 €
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