Verteilungsgerechtigkeit
Armutsfalle „Sozialhilfe NEU“
Verfassungsgerichtshof prüft Gesetzmäßigkeit der Neuregelungen der Mindestsicherung
Im Frühjahr 2019 wurde von der türkis-blauen Bundesregierung die „Sozialhilfe NEU“ beschlossen, die zukünftig die Mindestsicherung ersetzen soll. Laut dem Plan von ÖVP und FPÖ soll die Ausgestaltung der Mindestsicherung mit 1. Jänner 2020 nicht mehr in den Bundesländern, sondern bundesweit einheitlich geregelt und die Sozialleistungen deutlich gekürzt werden. Daraufhin wurde im Sommer 2019 eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt — kurz vor Weihnachten wird jetzt die Entscheidung des VfGH erwartet.
Leidtragende sind vor allem Kinder
Das im April beschlossene Sozialhilfegrundsatzgesetz legt neue einheitliche Höchstgrenzen fest und kürzt in erster Linie die Sozialleistungen für kinderreiche Familien und Menschen mit schlechten Deutschkenntnissen. Die Bundesländer haben kaum noch Spielraum, um die finanziellen Einschnitte auszugleichen. Erreichen wollte die damalige Regierung damit „mehr Fairness für ÖsterreicherInnen, die ihr Leben lang gearbeitet haben“. Man will den Leistungsgedanken fördern, die Armutsbekämpfung rückt dabei in den Hintergrund. Dabei werden die Menschen gegeneinander ausgespielt, Leidtragende sind aber nicht nur ZuwandererInnen, sondern alle – vor allem Kinder.
Ein Drittel der MindestsicherungsbezieherInnen ist minderjährig
Die Sozialhilfe für Kinder wird in Zukunft stark gestaffelt, speziell ab dem dritten Kind wird massiv gekürzt. Zuwanderer mit schlechten Deutschkenntnissen bekommen um 35 Prozent weniger Leistungen als vorher. Bei Zuwandererfamilien mit mehreren Kindern multipliziert sich daher die Armutsgefährdung.
2018 lebten in Österreich über 70.000 Kinder in Familien mit Mindestsicherung — ein Drittel der MindestsicherungsbezieherInnen ist damit minderjährig.
Sie haben wenig Geld für Freizeitaktivitäten und Schulveranstaltungen zur Verfügung und werden oft ausgegrenzt. Armut schränkt Kinder in ihren Potentialen ein und erschwert ihnen die soziale Teilhabe. Nach EU-Definition sind sogar 300.000 Kinder in Österreich armutsgefährdet. Die von der EU ebenfalls definierte Armutsgrenze liegt noch deutlich über der fixierten Armutsgrenze der Mindestsicherung. Dabei gilt als arm, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Pro-Kopf-Einkommens eines Landes verfügt.
Neuregelung in Ober- und Niederösterreich bereits umgesetzt
Ober- und Niederösterreich haben das neue Sozialhilfegesetz bereits umgesetzt. Damit treten die Bestimmungen hier ab 1. Jänner 2020 in Kraft. Die anderen sieben Bundesländer halten an ihren bisherigen Mindestsicherungsmodellen fest. Sie wollen erst die Entscheidung des VfGH abwarten und argumentieren, ohne Rechtssicherheit sei eine komplizierte Umstellung nicht sinnvoll.
Mindestsicherung ist unterstes soziales Netz
Die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe ist das unterste soziale Netz in Österreich für Menschen, die für ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft aufkommen können. Pensionsansprüche beziehen MindestsicherungsempfängerInnen nicht.
Die Mindestsicherung ist eine Unterstützungsleistung, um Armut und Ausgrenzung zu verringern und einen absoluten Mindeststandard zu sichern.
Reduziert man die Leistungen, kann man in Österreich kein menschenwürdiges Leben führen. Deshalb fordert der ÖGB eine armutsverhindernde, existenzsichernde und bundeseinheitliche Mindestsicherung. Eine Deckelung der Leistungen für Kinder wird hingegen genauso abgelehnt wie eine Knüpfung der Mindestsicherung an deutsche Sprachkenntnisse.
Zahlen und Fakten:
2018 war die Mindestsicherung erstmals seit Jahren wieder rückläufig. Aktuell beziehen rund 290.000 Menschen in Österreich Mindestsicherung. Zwei Drittel davon sind „Aufstocker“. Das bedeutet, ihr Einkommen (Gehalt, Pension, Arbeitslosengeld) reicht nicht zum Überleben, daher müssen sie mit einer Ergänzungsleistung aus der Mindestsicherung aufstocken. Die Mindestsicherung macht 0,9 Prozent der gesamten Sozialausgaben Österreichs aus.