Arm und Reich
ÖGB-Umfrage: Nur 7 Prozent finden Verteilung in Österreich gerecht
Anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit wollte der ÖGB von seiner Community wissen: „Ist die Verteilung in Österreich gerecht?” - die Antwort könnte kaum deutlicher ausfallen
Die Verteilung des Wohlstandes in Österreich ist ungerecht. Das ist das eindeutige Urteil der ÖGB-Community in unserer aktuellen Umfrage auf Facebook. Wir wollten wissen: „Schwere Wirtschaftskrise und über eine halbe Million arbeitslose Menschen in Österreich. Konzerne bekommen Milliardenhilfen, Arbeitslose bekommen nach wie vor kaum Unterstützung. Findest du die Verteilung in Österreich gerecht?” Nur sieben Prozent (n=543) finden, dass Österreich gerecht ist - 93 Prozent sind hingegen der Meinung, dass die Verteilung ungerecht ist.
„Geld nur an die Großen”
In ihrem Kommentar fasst Dagmar Z. zusammen, was sich viele denken: „Das geht einfach nicht... sind wir nichts wert? Nur die Großen???". In die gleiche Richtung geht Bernhard S. mit seinem Kommentar: „Nur Reiche bekommen immer mehr... und von den Kleinen wird nur genommen", schreibt er. Renate S. findet die Verteilung in Österreich gar „skandalös" und wirft die Frage in den Raum: „Aber wie ändern?". Und auch Thomas S. fragt: „Und was TUN wir dagegen?"
ÖGB mit vielen Lösungen
Genau hier setzt der ÖGB an und liefert Lösungen. Um die Ungleichverteilung aufzulösen, sind mehrere Herangehensweisen gefragt. Zum einen muss der materielle Wohlstand fairer verteilt werden. Zum anderen braucht es Mechanismen, um eine angemessene Teilhabe der Gesellschaft zu haben. Des Weiteren braucht es eine angemessene Vermögenssteuer, die jene Betrieben und Wirtschaftstreibenden, die sehr viel zur Verfügung haben, zur Kasse bittet. Nicht zuletzt ist eine Steuer auf Erbschaften und Schenkungen für den ÖGB ein weiterer Weg, um das Problem zu lösen.
Der ÖGB kämpft für mehr Verteilungsgerechtigkeit:
- durch fair verteilten materiellen Wohlstand,
- durch das Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft,
- durch eine Vermögenssteuer,
- durch eine Erbschafts- und Schenkungssteuer.