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Kochtopf steht am Herd und dampft. Von rechts reicht eine Hand ins Bild hinein und legt einen Deckel auf den Topf.
Die Strom- und Gasrechnungen explodieren. Der ÖGB will den Preis für den Grundverbrauch begrenzen. Kirill Gorlov – stock.adobe.com

Wärmepaket

Überlaufende Energiekosten: Wo bleibt der Preisdeckel?

Der ÖGB fordert einen Energiepreisdeckel für Haushalte. Der Grundbedarf für alle Energietypen muss gedeckt sein, um die Haushalte vor einer Versorgungskrise zu bewahren

Die Energiekosten explodieren. Viele Menschen wissen nicht, wie sie ihre Strom- und Gasrechnungen zahlen sollen. Wer einen flexiblen Tarif abgeschlossen hat, den trifft es jetzt besonders. Aber auch Energieanbieter, die mit Fixtarifen um KundInnen warben, kündigen diesen jetzt die Verträge. So kann das nicht weitergehen.

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Der ÖGB schlägt vor, allen Haushalten mit Hauptwohnsitz einen Grundbedarf von Strom und Gas preislich abzusichern. Auch für Pellets und Wärmepumpen soll es eine Regelung geben. Der Höchstpreis soll sich an den Durchschnittspreisen von Anfang des Jahres 2022 orientieren.

Preisdeckel drauf!

Dabei wird für alle der gleiche Maßstab für den Grundverbrauch angelegt, anstatt - wie bei anderen Modellen - vom bisherigen Verbrauch des Haushalts auszugehen. Das schafft mehr Fairness, denn wer im Vorjahr schon Energie gespart hat, wird gegenüber jenen, die im Sommer ihren Pool und im Winter ihre Sauna beheizen, nicht schlechter gestellt. Gleichzeitig würde das ÖGB-Modell einen Anreiz zum Energiesparen schaffen und die Inflation senken.

Der ÖGB schlägt vor, allen Haushalten einen Grundbedarf für Energie preislich abzusichern. Der Höchstpreis soll sich an den Durchschnittspreisen von Anfang des Jahres 2022 orientieren.

Bei dem vom ÖGB geforderten Wärmepaket wird für alle der gleiche Maßstab für den Grundverbrauch angelegt. Das schafft mehr Fairness, stellt einen Anreiz zum Energiesparen und senkt die Inflation.

So wird gespart  

Jeder Haushalt soll für ein bestimmtes Volumen an Energie, die man fürs Kochen, heiß duschen oder Wäsche waschen braucht, einen regulierten, niedrigeren Preis zahlen. Wer darüber hinaus Strom und Gas verbraucht, weil er oder sie etwa einen Pool beheizen oder den Fernseher die ganze Nacht durchlaufen lassen will, zahlt für diesen Mehrverbrauch den normalen, höheren Marktpreis.

Wärmepaket für alle Heizungstypen  

Die Preisobergrenze für den Grundbedarf an Strom (3.000 kWh) soll mit 20 Cent pro KWh brutto festgelegt werden.

Die jährliche Gasrechnung würde bei einem Grundbedarf von 9.800 kWh zu gedeckelten 8 Cent pro KWh brutto maximal 784 Euro betragen.

Für Haushalte, die mit Strom heizen, etwa mit Wärmepumpe oder Stromheizung, soll der Preisdeckel niedriger sein als jener für Normalstrom und sich an den Preisen des Frühjahrs 2022 orientieren. 

Für Holzpellets schlägt der ÖGB einen Fixpreis in der Höhe des Durchschnittspreises des Frühjahrs 2022 vor.  

Verbot von flexiblen Verträgen  

Immer mehr Anbieter kündigen ihren KundInnen Fixpreis-Verträge. Der ÖGB fordert, so ein Vorgehen zu verbieten. Außerdem fordert der ÖGB ein Verbot von sogenannten „Floating-Verträgen“, bei denen die Preise mit den Marktpreisen steigen und fallen.

Energiekonzerne zur Kasse bitten

Die Kosten für Energiekonzerne soll der Staat ausgleichen – allerdings nur bis zu einer gewissen Obergrenze. Voraussetzung für eine Förderung muss die Offenlegung der Kosten, etwa der Einkaufspreise für Energie sein. Wer einen Ausgleich bekommt, soll außerdem keine Dividenden ausschütten und keine Boni an Top-ManagerInnen auszahlen dürfen.  

Die von der Bundesregierung beschlossene Übergewinnsteuer schöpft nur einen geringen Teil der Übergewinne ab und hat somit ein viel zu geringes Aufkommen, um die Kosten eines Energiepreisdeckels, wie ihn der ÖGB vorsieht, zu finanzieren. Leider wurde es verabsäumt, das ÖGB/AK-Modell einer Übergewinnsteuer mit einem projektierten Aufkommen von etwa 5 bis 10 Mrd. Euro über einen Zeitraum von drei Jahren umzusetzen.

 

 

Anti-Teuerungskommission

Zusätzlich fordert der ÖGB eine Anti-Teuerungskommission , die die Entwicklung der Preise auch im Energiebereich überwacht. Derzeit ermöglicht das Preisgesetz nur eine Kontrolle von Heiz- und Treibstoffen, nicht aber bei Gas und Strom.  

Preisregulierung ist möglich

Internationale Beispiele zeigen, dass Energiepreisdeckel möglich sind: Norwegen hat einen Preisdeckel für Strom von 6,8 Cent für einen Verbrauch bis 5.000 kWh eingezogen. In Malta hat die Regierung die Energiepreise auf dem Niveau des Jahres 2014 eingefroren. Slowenien hat jüngst einen Deckel eingezogen, der die Stromkosten für Private um 15 bis 30 Prozent senkt. Nach diesem Vorbild braucht es auch in Österreich einen Preisdeckel.  

 Das würden die Vorschläge des ÖGB konkret bringen

  • Eine alleinstehende Frau in Wien mit Stromheizung würde sich durch das Wärmepaket 1.214 Euro im Jahr sparen.
  • Ein Paar mit Kind in Oberösterreich mit Gasheizung würde sich durch das Wärmepaket 1.176 Euro im Jahr sparen.
  • Eine Alleinerzieherin mit Kind in der Oststeiermark würde sich durch das Wärmepaket 1.050 Euro im Jahr sparen.