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Behindertenvertrauenspersonen

Zentrale Bestimmung

Behindertenvertrauenspersonen vertreten im Einvernehmen mit dem Betriebsrat die Interessen begünstigter behinderter Arbeitnehmer:innen und haben ein direktes Vertretungsrecht gegenüber der Betriebsleitung. Betriebsvereinbarungen bleiben jedoch dem Betriebsrat vorbehalten.

Aufgabenbereiche

Die Aufgaben umfassen die Überwachung von Gesetzen, Hinweise auf die Bedürfnisse behinderter Beschäftigter, Vorschläge zur Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung sowie berufliche und medizinische Rehabilitation. Behindertenvertrauenspersonen haben ein Informationsrecht und müssen über wichtige Arbeitsverhältnisänderungen informiert werden. Sie können beratend an Betriebsratssitzungen teilnehmen.

Öffentlicher Dienst

Auch im öffentlichen Dienst können Behindertenvertrauenspersonen gewählt werden, die ihre Aufgaben in Abstimmung mit der Personalvertretung wahrnehmen.

Großbetriebe und Konzerne

In Unternehmen mit Zentralbetriebsrat oder Konzernvertretung sind eine Zentral- bzw. Konzernbehindertenvertrauensperson und Stellvertreter:innen zu wählen.

Zusätzliche Informationen

Die ÖGB-Broschüre "Die Behindertenvertrauensperson" enthält detaillierte Informationen.

 

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