Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe oder gleichgestellte Arbeitsstätten umfassen.
Wenn diese eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden, dann ist ein Zentralbetriebsrat zu errichten.
Sinn der Errichtung eines Zentralbetriebsrates ist es, einer mehrere Betriebe zusammenfassenden Unternehmensspitze (dem Unternehmensmanagement) ein ebenso zentrales Vertretungsorgan auf Arbeitnehmer:innenseite gegenüberzustellen.
Der Zentralbetriebsrat nimmt die gemeinsamen Interessen der Arbeitnehmer:innen aller Betriebe oder Arbeitsstätten wahr.