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Diese Fragen dürfen beim Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden
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Vorstellungsgespräch

Bewerbung: Welche Fragen sind erlaubt?

Fragen, die meist nur Frauen beim Bewerbungsgespräch gestellt bekommen

Nach der Bewerbung für einen neuen Job wartet man auf das Bewerbungsgespräch. Wird man dazu eingeladen, ist die erste wichtige Hürde geschafft. Nun heißt es, sich richtig vorzubereiten und beim Bewerbungsgespräch zu überzeugen. Das ist für Frauen manchmal nicht einfach. Denn vor allem sie bekommen oft Fragen gestellt, die eigentlich unzulässig sind. Im Zweifel müssen diese Fragen nicht beantwortet werden, sogar lügen ist unter Umständen erlaubt.
 

  • Leben Sie in einer Partnerschaft? Sind Sie Single?
  • Sind Sie homo- oder heterosexuell?
  • Sind Sie schwanger?
  • Haben Sie Kinder?
  • Ja. Wie wollen Sie das schaffen? Wer kümmert sich um die Kinder nach der Schule, oder wenn die Kinder krank sind?
  • Nein. Planen Sie in absehbarer Zeit, schwanger zu werden? Wann? Wie lange wollen Sie dann zuhause bleiben?
  • Sind Sie religiös?
  • Was macht Ihr/e Partner:in beruflich?
  • Sind Sie Mitglied einer politischen Partei, Gewerkschaft, Verein?
  • Haben Sie Schulden?
  • Wofür geben Sie Ihr Geld aus?

Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung

Fragen nach Schwangerschaft, Kinder, Familienstand, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung sind also nicht erlaubt, weil sich dadurch für den/die Bewerber:in Nachteile ergeben würden. Der Gesetzgeber stuft Fragen dieser Art als diskriminierend ein. Ausnahmen gibt es, wenn die Frage unmittelbar für die Tätigkeit bzw. den Job relevant ist. Das ist zum Beispiel die Religionszugehörigkeit für einen Job in einer Kirche. Die Rechtsgrundlage dazu findet sich im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG).

Tipp: ruhig, professionell und sachlich bleiben

Wer solche Fragen gestellt bekommt, wiegt am besten ab und überlegt kurz, wie und ob man antworten möchte. Am besten bleibt man ruhig, professionell und sachlich. Ist man von einem Ausnahmefall betroffen, kommt man um eine Antwort nicht herum. Ist das nicht der Fall, hat man mehrere Möglichkeiten:
 

  • Den/Die Gesprächspartner:in auf die unzulässige Frage hinweisen.
  • Die Frage beantworten.
  • Unter Umständen lügen.

Beispielantworten auf die Frage: „Haben Sie vor, in nächster Zeit Kinder zu bekommen?"

  • Sachlich: „Das ist eine sehr private Frage. Ich denke nicht, dass diese Frage unbedingt Thema dieses Gesprächs ist.“
  • Humorvoll: „Ach, ist das eine Anforderung für diese Stelle? Das muss ich wohl im Stelleninserat überlesen haben.“
  • Ehrlich: „Ja, in ein paar Jahren, könnte das durchaus Thema sein." Oder: „Nein, ich habe das nicht geplant."
  • Unehrlich: „Für mich zählt nur die Karriere, Kinder würden da nur stören."