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Ulrike Mai/Pixabay

Katastrophenhelfer:innen freistellen!

Einsatz bei Unwetter-Schäden ohne Ehrenamtliche nicht möglich

Anlässlich der zahlreichen Einsätze infolge der massiven Unwetter der vergangenen Tage appelliert Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth an die Arbeitgeber, die Katastrophenhelfer:innen für die Aufräumarbeiten freizustellen. Er erinnert an das Gesetz, das die Dienstfreistellung für Mitglieder von Blaulichtorganisationen mit Zustimmung des Arbeitgebers vorsieht.

 

In ganz Tirol führten die Wetterextreme der vergangenen Tage zu zahlreichen Einsätzen, unter anderem führten Muren und Hangrutsche zu Straßensperren. „Zahlreiche Helferinnen und Helfer der Blaulichtorganisationen geben gemeinsam mit dem Bundesheer, mit Betroffenen und Freiwilligen seit Tagen alles, um die Schäden zu beseitigen. Dafür möchte ich mich bei ihnen allen sehr herzlich bedanken!“, so der Tiroler ÖGB-Chef. Eine zentrale Rolle bei solchen Einsätzen nimmt die freiwillige Feuerwehr ein – rund 90 Prozent der Feuerwehrleute sind ehrenamtlich im Einsatz.

 

Aus diesem Grund appelliert Wohlgemuth an die Arbeitgeber, freiwillige Helfer:innen dienstfrei zu stellen: „Ohne diese engagierten Menschen wären zahlreiche Einsätze kaum zu bewältigen. Bitte unterstützen Sie es, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Aufräumarbeiten helfen, ohne Einkommensverluste befürchten oder dafür Urlaub nehmen zu müssen!“ Sowohl für Angestellte als auch für Arbeiter:innen ist gesetzlich geregelt, dass sie bei einem sogenannten Großschadensereignis (mehr als 100 Personen sind mindestens acht Stunden im Einsatz) als Mitglieder von Hilfs-, Rettungs-, oder Katastrophenschutzorganisationen für die Zeit ihrer Hilfe unter Fortzahlung des Entgelts von der Dienstleistung freigestellt werden können. 

  

Was du beachten musst, wenn du wegen Überschwemmungen oder Vermurungen nicht zur Arbeit kommen kannst, findest du HIER.

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