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Ich will Familie und Beruf vereinbaren

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf lastet hauptsächlich auf den Schultern von Frauen. Trotz zahlreicher Errungenschaften in diesem Bereich, bedarf es noch vieler Anstrengungen, um die Hürden für Frauen - besonders in Verbindung mit regelmäßiger Berufstätigkeit - zu beseitigen. Nach wie vor arbeitet fast die Hälfte aller Frauen in Teilzeit, um sich um die Kinder kümmern zu können. Ein rascher Wiedereinstieg und Vollzeitarbeit setzen ausreichend Kinderbildungseinrichtungen voraus. Erst wenn Vereinbarkeit tatsächlich ermöglicht wird, können Frauen mit Kindern auch ihre Einkommens- und Karriereentwicklung verbessern. Job und Familie dürfen nicht im Widerspruch zueinanderstehen.

Nach wie vor wird Vollzeitbeschäftigung auch in gut dotierten Positionen vorausgesetzt. Qualifizierte Teilzeit und geteilte Führungsmodelle, die Frauen ein angemessenes Einkommen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen könnten, werden von den Unternehmen selten praktiziert.


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Kinderbetreuungsangebote

Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf fordern die ÖGB-Gewerkschaftsfrauen gemeinsam mit allen anderen Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag – dafür braucht es flächendeckende, günstige und qualitätsvolle Kinderbetreuungsangebote in ganz Österreich. Nur so können Frauen nach der Karenz schneller an den Arbeitsplatz zurückkommen, was sich auf ihre Erwerbskarrieren, ihr Einkommen und ihre Pension positiv auswirkt.

Auch die Wirtschaft würde vom Ausbau massiv profitieren, denn Investitionen in den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen sind ein Beschäftigungs- und Konjunkturmotor. Zudem stärken sie den ländlichen Raum, denn neben der Verfügbarkeit von attraktiven Arbeitsplätzen, insbesondere für gut gebildete Frauen, ist die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiger Faktor, um Abwanderung entgegen zu wirken. Deshalb fordern wir, dass das Budget für Elementarpädagogik auf mindestens ein Prozent des BIP aufgestockt wird, wie es auch im EU-Durchschnitt der Fall ist.

Nach wie vor wird die Kinderbetreuung in allen Bundesländern anders geregelt. Gerade bei der Elementarpädagogik im Kindergarten braucht es neben dem Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz also auch dringend ein bundeseinheitliches Rahmengesetz, um einheitliche und hohe Mindeststandards sowie mehr Planbarkeit zu gewährleisten.

Die ÖGB-Gewerkschaftsfrauen fordern den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für jedes Kind ab dem 1. Geburtstag.


Elternteilzeit

Aktuell nehmen immer noch fast ausschließlich Mütter Elternteilzeit in Anspruch. Immer mehr Paare haben allerdings den Wunsch, sich die Kindererziehung von Anfang an partnerschaftlich aufzuteilen. Viele Eltern wissen zum Beispiel nicht, dass sie gleichzeitig in Elternteilzeit gehen können und das Recht haben, ihre Arbeitszeit zu verschieben bzw. selbst festzulegen.

Einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit gibt es derzeit in Betrieben mit mehr als 20 MitarbeiterInnen und einer Beschäftigungsdauer von mindestens drei Jahren. Die ÖGB-Frauen fordern einen Anspruch auf Elternteilzeit für Mütter und Väter unabhängig von der Betriebsgröße und der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Es braucht Maßnahmen, die einerseits Frauen ermutigen, mehr bezahlter Arbeit nachzugehen, und andererseits Männer ermutigen, mehr unbezahlter Arbeit nachzugehen.


Pflege von Angehörigen

Mehr als fünf Prozent aller Menschen in Österreich sind pflegebedürftig – Tendenz steigend. Bereits jetzt übernehmen fast eine Million Angehörige die Pflege. Für viele ist das eine große Herausforderung – nicht nur menschlich, sondern auch wenn es darum geht, Beruf und Privatleben zu vereinbaren.

Es braucht auch mehr Geld für den flächendeckenden Ausbau der Pflegeheime, Tageszentren und mobilen Dienste. Denn Frauen müssen auch aufgrund eines Pflegefalls in der Familie oft in Teilzeit arbeiten oder ihren Job gänzlich aufgeben – mit teils dramatischen Folgen für die spätere Pension.

Wenn Familienmitglieder pflegebedürftig werden, brauchen Angehörige ausreichend Zeit, um Pflege und Betreuung gut zu organisieren. Sie dürfen nicht aufgrund eines Pflegefalls in der Familie gezwungen sein, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren oder ihren Job ganz aufzugeben. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf die Gesamtdauer der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit samt wirksamen Kündigungsschutzes.