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Alles zur EU-Wahl

DAS IST DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Das Europäische Parlament ist das Vertretungsorgan aller EU-Bürger:innen. Es entscheidet zusammen mit dem Rat der EU (dem Vertretungsorgan der Mitgliedstaaten) über die meisten EU-Gesetze und die Zusammensetzung der EU-Kommission (so heißt die Regierung der EU). Das EU-Parlament hat auch umfassende Kontrollrechte, beispielsweise über die Verwendung der EU-Gelder oder ganz allgemein über die Amtsführung der EU-Kommission.

DAS MACHT DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Damit spielt es eine wesentliche Rolle bei Regelungen, die für die Bevölkerung in Österreich und in der ganzen Europäischen Union wichtig sind. Dazu zählen Regelungen im Konsumentinnen- und Konsumentenschutz (z. B. Schutzregelungen beim Onlineshopping, Fluggastrechte oder Handygebühren), in der Sozialpolitik (z. B. zu Arbeitsbedingungen, Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer:innen, Fördermaßnahmen gegen Arbeitslosigkeit) sowie in der Klima-, Gesundheits-, Wirtschafts-, Handels- und der Agrarpolitik.

DIE ZUSAMMENSETZUNG

Derzeit hat das Europäische Parlament 705 Sitze, nach der EP-Wahl 2024 werden es 720 Sitze sein. Auf Österreich entfallen 19 beziehungsweise ab der kommenden Legislaturperiode 20 Mandate. Politisch ist das Europäische Parlament in acht Fraktionen aufgeteilt, die vom ganz linken bis zum ganz rechten Spektrum reichen. Bei den österreichischen EU-Abgeordneten hält die ÖVP derzeit sieben Sitze, die SPÖ fünf, die FPÖ drei, die Grünen drei und die Neos halten einen Sitz.

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DER ORT, UM DEM LOBBYISMUS DER MÄCHTIGEN DIE STIRN ZU BIETEN

In Brüssel fallen viele wichtige Entscheidungen, die die EU-Bevölkerung betreffen. Den EU-Institutionen (insbesondere der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat) stehen unzählige Unternehmen, Organisationen und auch Einzelpersonen gegenüber, die ihre Interessen geltend machen wollen.

Laut dem sogenannten EU-Transparenzregister sind rund 12.500 Lobby-Organisationen mit fast 50.000 Mitarbeiter:innen und einem Lobby-Budget von rund 1,8 Milliarden Euro auf EU-Ebene aktiv. Auffallend ist die Übermacht der Konzerne im Vergleich zu allen anderen Organisationen. So kommen beispielsweise auf eine Arbeitnehmer:innenvertretung rund 50 Unternehmensorganisationen.

Durch diesen übermäßigen Einfluss der Unternehmen auf die EU-Politik setzt sich Big Business nur allzu oft gegenüber Gemeinwohlinteressen durch. So wurden bei Themen rund um die Digitalisierung von der Kommission (sie schlägt die EU-Gesetze vor) vor allem Termine mit Digitalkonzernen wahrgenommen: Im Rahmen der Diskussion um ein Gesetz zur Künstlichen Intelligenz traf sie in 86 Prozent der Fälle Unternehmensvertretungen. Auch bei Expertinnen- und Expertengruppen, die die Kommission beraten, zeigt sich ein ähnliches Bild: So besteht die Beratungsgruppe zum Thema Politik beim Klimawandel zu 76 Prozent aus Unternehmensvertretungen und nur zu zehn Prozent aus Nicht-Regierungsorganisationen. Das zeigt, wie ungleich die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt werden.

Das muss sich ändern! Der exklusive Zugriff der großen Unternehmen muss in die Schranken gewiesen werden. Sei es durch Verbesserung der Lobby-Transparenz oder durch klare Vorgaben für die EU-Kommission und den Rat, damit alle in gleicher Weise auf die Anliegen der Beschäftigten hören müssen. Das nächste Europäische Parlament könnte derartige Standards einfordern.

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FAQs zur EU-Wahl

Hier ein paar Schlagworte, die oft in EU-Debatten verwendet werden. Zugleich unser Versuch, allen Interessierten ein wenig Orientierungshilfe zu geben.

Die Austeritätspolitik (= Spar- bzw. Kürzungspolitik) führte im Zuge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008 nicht nur in Griechenland zu brutalen Einschnitten für die Bevölkerung (Gesundheitsversorgung, Sozialleistungen, Löhne etc.). Die EU hat zwar während der Coronakrise dazugelernt und wichtige sozialstaatliche Belange unterstützt. Doch Wachsamkeit ist nach wie vor angebracht, damit sich eine EU-Austeritätspolitik zulasten der arbeitenden Menschen kein weiteres Mal ereignen kann.

Keine Angst: Die EU plant nicht – wie oft befürchtet – das Bargeld abzuschaffen. Sie fördert jedoch digitale Zahlungsmethoden, um Schwarzgeld, Geldwäsche und kriminellen Machenschaften wirksamer bekämpfen zu können. Daher wird in den kommenden Jahren bei Geschäften mit Unternehmen eine Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen eingeführt. Da würden wir jetzt gerne wissen, wem das bitte ein Problem bereitet?

Was nicht nur gut, sondern sogar noch besser klingt, hat oft einen Haken. „Better Regulation“, „Gold Plating“ oder „One In One Out“ sind merkwürdige Sprachcodes von Wirtschaftslobbyist:innen und unternehmensnahen EU-Politiker:innen, um wichtige Regeln für Arbeitnehmer:innen oder Konsument:innen als bloße Verwaltungslasten zu diffamieren – egal ob es das Lieferkettengesetz betrifft oder eine neue Regelung zum Schutz von Beschäftigten vor Asbest.

Manche Erwachsene glauben an Monster. So zeichnen vor allem Wirtschaftslobbyist:innen gern das Bild von der EU als Bürokratiemonster. Sie behaupten, die Wirtschaft werde von Verwaltungslasten beinahe erdrückt. Sogar das Lieferkettengesetz wurde als solches bezeichnet, weil es große Unternehmen zur Kontrolle von Umwelt- und Arbeitsrechten in ihren globalen Geschäftsbeziehungen verpflichtet. Wer ist denn hier das Monster?

Die EU ist demokratischer als ihr Ruf. Bei den meisten Themen bestimmt das Europäische Parlament schon heute mit. Und der Rat (eine Art Staatenkammer, in der die Regierungen aller Mitgliedstaaten sitzen) kann sich darüber nicht einfach hinwegsetzen. Zu tun gibt es aber immer noch einiges, um die EU noch (viel) demokratischer und besser zu machen. Schau mal in die Broschüre und vor allem: Stimme für Demokratie!   

Der Europäische Gewerkschaftsbund ist der europäische Dachverband der Gewerkschaften mit Sitz in Brüssel. Er vertritt 90 nationale Gewerkschaftsbünde aus 39 Staaten und zehn europäische sektorale Gewerkschaftsverbände. Mit insgesamt 45 Millionen Mitgliedern ist er die wichtigste Stimme der Arbeitnehmer:innen in der EU.

Dieser ominöse Vertrag aus den 1990er-Jahren dient einer kleinen Elite von großen Energiekonzernen dazu, Staaten zu verklagen, wenn ihre Interessen durch Arbeits- und Umweltgesetze gestört werden. Das sogenannte Investor-Staat-Schiedsverfahren ermöglicht es ihnen, Staaten vor Sondergerichten zu verklagen, anstatt nationale Gerichte anzurufen. Die EU plant den Ausstieg, aber die österreichische Regierung zögert noch. Doch der Fall ist klar: Der Vertrag muss weg! Keine Sonderjustiz für Energiekonzerne!

Neun Staaten haben derzeit den offiziellen Status als EU-Beitrittskandidaten; zuletzt kamen Georgien, die Republik Moldau und sogar die Ukraine hinzu. Ob und wann sie in die EU kommen, sind offene Fragen. Die Beitrittskandidaten müssen dafür viele Vorbereitungen erledigen und die EU müsste erst in jeder Hinsicht aufnahmefähig sein. Abgesehen von einer Änderung der Verträge ist eines klar: Es darf keinen Beitritt auf Kosten des sozialen Fortschritts geben!

Die EBR-Richtlinie von 1994 wurde auf Druck der europäischen Gewerkschaftsbewegung verabschiedet, um die Interessen der Arbeitnehmer:innen europaweit tätiger Konzerne zu schützen. Sie gibt europäischen Betriebsräten das Recht, sich regelmäßig zu treffen und über Arbeitsbedingungen und wirtschaftliche Situationen im Konzern zu sprechen. Trotzdem werden sie oft bei Entscheidungen des Konzerns übergangen oder ihre Rechte nicht respektiert. Die Richtlinie wird derzeit überarbeitet, um die Rolle der Betriebsräte zu stärken und ihre Rechte besser durchsetzbar zu machen.

Das EU-Semester soll der besseren wirtschaftspolitischen Abstimmung zwischen den EU-Mitgliedstaaten helfen. Dieses läuft jedes Jahr von Dezember bis Juni und endet mit Reformempfehlungen an die Mitgliedstaaten. Aber Achtung! Denn bisweilen schlägt die EU-Kommission auch Dinge vor, die aus unserer Sicht einfach inakzeptabel sind (z. B. die Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters, das die EU nichts angeht). Statt an neoliberalen Dogmen festzuhalten, sollte das EU-Semester an den Beschäftigteninteressen ausgerichtet werden.

Seit 2011 wird über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene diskutiert. Bisher scheiterte sie an der Einstimmigkeit im Rat der EU. Diese würde den Handel mit Finanzprodukten mit einer Steuer im Promillebereich belegen, damit nicht durch kurzfristige Spekulationen Blasen auf den Finanzmärkten entstehen. Wir sind dafür, weil langfristige Veranlagungen durch eine derartige Steuer kaum belastet und alltägliche, gängige Kontoüberweisungen wie Gehalt und Miete nicht betroffen wären. Bitte weiter verhandeln und Einstimmigkeit im Steuerbereich endlich abschaffen!

In der Migrationsdebatte heißt es oft, man müsse Fluchtursachen vor Ort bekämpfen. Gemeint sind damit aber eine Abschottung und der Aufbau von Grenzen. Tatsächliche Ursachenbekämpfung sieht anders aus. Eine ehrliche Debatte über das schwierige Thema muss auch die Strukturen globaler Ungleichheiten in den Blick nehmen, die viele in die Flucht treiben. In diesem Zusammenhang spielt auch der Auftritt der EU gegenüber den Ländern des Globalen Südens eine wichtige Rolle: Betreiben wir weiterhin neoliberale Handelspolitik oder bringen wir eine wirksame Klimapolitik auf den Weg?

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist seit jeher in den Gründungsverträgen der EU verankert. Auch in der laufenden Gesetzgebungsperiode wurden wichtige Initiativen auf den Weg gebracht: Insbesondere wurde mit einer Maßnahme für eine verpflichtende Lohntransparenz das Schließen des Gender-Pay-Gap angestrebt; damit sollen Nachzügler wie Österreich auf Linie gebracht und auch der Altersarmut von Frauen begegnet werden. Für eine EU frei von Diskriminierung und Benachteiligung gilt es auch weiterhin, derlei Initiativen zu unterstützen und entsprechende Maßnahmen wirksam umzusetzen.

Die Klimakrise ist keine Verschwörung, sondern bittere Realität. Wir belasten das System mit Treibhausgasen und das System reagiert mit immer stärkeren Wetterextremen. Daher steht in der EU die Bewältigung der Klimakrise ganz oben auf der Agenda und dazu wurde der Grüne Deal beschlossen. Oberstes Ziel ist: Europa soll bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein. Wir sagen: Das wird nur dann gut gehen, wenn der Übergang sozial gerecht erfolgt.

Handelsabkommen wie EU-Mercosur oder EU-Chile schaden Mensch, Umwelt und Klima. Um Profite zu sichern, können Konzerne mit solchen Abkommen manchmal sogar Staaten auf Milliarden verklagen. Die Arbeits- und Gesundheitsstandards fallen dabei unter den Tisch und negative Klimaeffekte werden erwartet. Anstatt weiter Liberalisierungen blind voranzutreiben, müssen Klima- und Nachhaltigkeitsfragen in den Mittelpunkt derartiger Abkommen rücken.

Der globale Wettbewerb v. a. mit den USA und China erfordert staatliches Eingreifen, damit die EU nicht zurückfällt. Industriepolitik ist jetzt nötig, um die wirtschaftliche Entwicklung der EU aktiv zu gestalten und qualifizierte Beschäftigung zu schaffen. Und sie ist obendrein für den Umbau unserer Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität nötig. Nicht zuletzt müssen daher öffentliche Förderungen für Unternehmen an soziale und ökologische Bedingungen geknüpft werden. Kein Geld, wenn nicht auf Beschäftigte und Umwelt geachtet wird!

Viele Güter des täglichen Bedarfs sind in Österreich immer teurer geworden – und das viel mehr als in den meisten anderen Staaten der EU. Das hat sich stark auf die Geldbörserl der Menschen in Europa geschlagen. Die Europäische Zentralbank hat prompt die Leitzinsen angehoben, was auch die Kreditzinsen in die Höhe schnellen hat lassen. Eine nachhaltige Inflationsbekämpfung sieht anders aus: Anstatt die Wirtschaft abzuwürgen, bräuchte es Markteingriffe in die Preise – gerade bei den Grundbedürfnissen wie Nahrung, Wohnen oder Energie. Da hat Österreich seine Hausaufgaben vernachlässigt und auch die EU wenig unterstützt.

Die EU kann eine wichtige Rolle als Krisenmanagerin spielen: Sie koordiniert Maßnahmen, führt Ressourcen zusammen und fördert die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Allerdings wird eine schnelle und konsequente Krisenbewältigung oft durch begrenzte Zuständigkeiten, bürokratische Hürden, Interessenkonflikte und langsame Entscheidungsprozesse behindert. Eine Reform der EU ist notwendig, um künftig effektiver auf Krisen reagieren zu können.

Mit diesem Wort kannst du Wirtschaftslobbyisten in Angst und Schrecken versetzen und wirst fast mantraartig Schlagworte wie Verwaltungslast oder Bürokratiemonster hören. Worum gehts? Um den Schutz von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in globalen Lieferketten. Kinder- und Zwangsarbeit sowie Umweltzerstörung sind immer noch bittere Realität. Daher ist die Verabschiedung des Lieferketten-Gesetzes (oder der Lieferketten-Richtlinie) ein wichtiger erster Schritt!

Lobbyist:innen üben einen bedeutenden Einfluss auf die EU-Gesetzgebung aus. Rund 12.500 Lobbying-Organisationen sind in Brüssel aktiv und vertreten ihre Interessen gegenüber der EU-Politik. Augenscheinlich ist dabei die Dominanz der Konzerne im Vergleich zu beschäftigungs-, gesellschaftspolitischen und allen anderen Interessen. Weiterführende Infos findest du hier.

Was für ein Erfolg! Die EU-Kommission hat mit der 2022 erlassenen Mindestlohnrichtlinie einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Arbeit muss angemessen bezahlt werden! Die Richtlinie legt keine gesetzlichen Mindestlöhne fest, sondern Kriterien für gerechte Mindestlöhne und fördert den Abschluss von Kollektivverträgen. Staaten mit geringer Kollektivvertragsabdeckung sollen Maßnahmen ergreifen, um diese zu erhöhen, besonders in osteuropäischen Ländern, wo die Abdeckung oft unter 50 Prozent liegt.

Immer dort, wo alles nur der Markt regeln und sich der Kapitalismus ohne wohlfahrtsstaatliche Programme entfalten soll, ist neoliberale Politik am Werk. Dies zeigte sich in der EU in den vergangenen Jahrzehnten z. B. in umfassenden sozialstaatlichen Kürzungsprogrammen (Austeritätspolitik), der Radikalisierung der EU-Marktfreiheiten zu Super-Grundrechten für Unternehmen oder verschärftem Druck zur Deregulierung und Liberalisierung von Leistungen der Daseinsvorsorge (z. B. Verkehr, Wasser etc.).

Bei aller notwendigen Kritik an der EU-Politik: In der aktuellen Gesetzgebungsperiode ist viel Positives weitergegangen. Echte Meilensteine stellten die Mindestlohnrichtlinie, Bestimmungen zur Plattformarbeit, zur Lohntransparenz oder zu den Lieferketten dar. Vor allem das EU-Parlament setzte sich stets für eine sozial gerechte EU ein. So wurde erst kürzlich eine Reform der EU-Verträge samt „sozialem Fortschrittsprotokoll“ gefordert.

Wer hat denn das behauptet? Das EP stimmt mit bei: Budget, Gleichstellung, Arbeitsrecht, Menschenrechte in globalen Lieferketten, Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, Künstliche Intelligenz, Datenschutz, Klimaschutz und Klimagerechtigkeit, Elektromobilität, Verbraucher:innenschutz, Stärkung der Demokratie, MERCOSUR, CETA und andere Handelsabkommen etc. etc. …

Nun ja! Österreich ist seit 1995 Mitglied der EU und wirkt bei allen Entscheidungen mit. Bei welchen Themen sich Österreich besonders hervortut und bei welchen es dagegen arbeitet, ist Sache der jeweiligen Regierungslinie. Lag in den ersten beiden Jahrzehnten nach dem Beitritt der Schwerpunkt der österreichischen EU-Politik bei vielen fortschrittlichen Themen (z. B. auch im Einsatz für hohe Mindeststandards im Bereich des Arbeitsrechts), so traten zuletzt österreichische Politiker:innen leider auch als Blockierer:innen bei wichtigen Fragen in Erscheinung (wurden aber in vielen Fällen wie etwa beim Lieferkettengesetz eh von den anderen Mitgliedstaaten überstimmt).

Ob Grafiker:in, Reinigungskraft oder Fahrradbot:in: Immer mehr Beschäftigte arbeiten bei Onlineplattformen, über die Konsument:innen Dienstleistungen bestellen können. Bislang haben Plattform-Arbeitskräfte unter teils prekären Bedingungen gearbeitet. Ein neues u. a. von AK und ÖGB gefordertes EU-Gesetz trägt dazu bei, dass viele Scheinselbstständige dadurch zu unselbstständigen Beschäftigten mit allen Rechten werden können (z. B. durch eine Umkehrung der Beweislast, dass ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt).

In den meisten Fällen läuft es so: Die EU-Kommission schlägt einen Rechtsakt vor. Darüber verhandeln und entscheiden dann das Europäische Parlament und der Rat (wo die 27 Mitgliedstaaten sitzen) gemeinsam. Das darf bisweilen auch ein wenig dauern und kann zu einer ziemlichen Herausforderung werden, unter so vielen Beteiligten Beschlüsse zu schmieden. Hinkünftig braucht es noch mehr Transparenz und eine Stärkung des von uns allen gewählten EU-Parlaments!

Nach einer Reihe von heftig kritisierten Urteilen des EuGH zum Stellenwert von Gewerkschaftsrechten im EU-Recht fordern der EGB und viele Mitgliedsgewerkschaften (u. a. ÖGB und DGB) eine dringende Reparatur. Diese soll im Wege eines sozialen Fortschrittsprotokolls erreicht werden. Dabei handelt es sich um eine Ergänzung der EU-Verträge, wonach Gewerkschaftsrechte niemals hinter unternehmerische Freiheiten gestellt werden dürfen. Es darf keine Super-Grundrechte für Unternehmen geben!

In der EU dürfen ab 2035 nur mehr Pkw und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden, wenn sie kein CO2 ausstoßen. Das heißt: Der Verbrenner hat keine Zukunft mehr. Wir müssen uns an weniger Lärm und Abgase gewöhnen! Auch auf anderen Automobilmärkten ist eine Abkehr vom Verbrenner eingeläutet, nur so können wir das Ziel der Klimaneutralität erreichen. Jetzt ist es wichtig, dass wir massiv in den Ausbau der Elektromobilität investieren, um Wertschöpfung und Jobs auch in Zukunft in Europa zu halten.

Die EU ist kein fertiges Projekt! Neue Mitglieder wollen aufgenommen werden, neue Herausforderungen wie die Klimakrise müssen bewältigt werden, falsche Weichenstellungen wie die neoliberale Ausrichtung der EU-Verträge müssen korrigiert werden. Daher wurde die Konferenz zur Zukunft Europas einberufen, die viele Vorschläge für eine demokratischere, sozialere und gerechtere EU vorgelegt hat. Das müssen wir jetzt umsetzen, vor allem wollen wir ein soziales Fortschrittsprotokoll.