Ferialjob
Praktikum: Alles, was du wissen musst
Wer in Österreich in den Ferien arbeitet, sollte wissen: Geht es um eine Ausbildung oder einen Job?
Wer einen der begehrten Ferienjobs oder eine der Pflichtpraktikums-Stellen ergattert hat, sollte davor einige Fragen klären. Das Wichtigste ist, den Unterschied zwischen Ferienjob und Pflichtpraktikum zu kennen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Ferienjob und einem Pflichtpraktikum?
Ein Ferienjob ist aus arbeitsrechtlicher Sicht ein befristetes Dienstverhältnis – ein normales Arbeitsverhältnis, das auch die allermeisten Beschäftigten in Österreich haben. Wer in den Ferien einfach nur Geld verdienen will, sucht sich also am besten einen Ferienjob.
Ein Pflichtpraktikum hingegen dient der Ausbildung und ist in Österreich in Berufsbildenden Schulen wie der HTL, HLW oder HAK typisch. Diese werden im Schul- oder Studienplan vorgeschrieben. Im Gegensatz zum Ferienjob handelt es sich dabei in der Regel um ein Ausbildungsverhältnis. Dementsprechend sind im Rahmen eines Pflichtpraktikums Tätigkeiten zu erledigen, die mit der Ausbildung zu tun haben.
Wieviel verdient man beim Ferienjob oder Pflichtpraktikum?
Der Ferienjob ist ein normales Dienstverhältnis und muss dementsprechend laut Kollektivvertrag bezahlt werden. Monatlich solltest du in Österreich daher mindestens 1.500 Euro bekommen. Dazu kommen noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, denn auch das steht dir beim Ferienjob zu. Wenn du dir unsicher bist oder Fragen hast, kontaktiere deine Gewerkschaft.
Die Bezahlung im Pflichtpraktikum ist meist niedriger als in einem Ferienjob, weil PflichtpraktikantInnen keine Arbeitskräfte, sondern zur Ausbildung im Betrieb sind. In vielen Branchen gibt es dafür eigene Regelungen im Kollektivvertrag, z. B. in der Gastronomie.
Bin ich beim Ferienjob und beim Pflichtpraktikum versichert?
Ja. Beim Ferienjob musst du wie alle anderen ArbeitnehmerInnen bei der Sozialversicherung zur Vollversicherung angemeldet werden. Das bedeutet, du bist nicht nur unfallversichert, sondern auch arbeitslosen-, pensions- und krankenversichert.
Beim Pflichtpraktikum muss dich dein Arbeitgeber auf jeden Fall unfallversichern. Bekommst du mehr als die Geringfügigkeitsgrenze (2022: 485,85 Euro), musst du wie beim Ferienjob zur Vollversicherung bei der Sozialversicherung angemeldet werden.
Welche Arbeitszeiten und Pausen habe ich beim Ferienjob und Pflichtpraktikum?
Wer arbeitet, hat auch eine Pause verdient. Jugendliche dürfen nur maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche arbeiten, Überstunden sind grundsätzlich verboten. Für alle anderen gilt in der Regel auch eine Normalarbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, wobei Überstunden möglich sind.
Ab 4,5 Stunden Arbeit steht Jugendlichen außerdem eine halbe Stunde Pause zu, Erwachsenen ab 6 Stunden Arbeit.
Habe ich beim Ferienjob und Pflichtpraktikum auch Anspruch auf Urlaub?
Ja. Da der Ferienjob ein normales befristetes Dienstverhältnis ist, hat man in einem Monat zwei Urlaubstage erworben. Die werden beim Ferienjob nicht immer konsumiert. Daher ist es wichtig, am Ende auf seinem Gehaltszettel zu kontrollieren, ob diese Urlaubstage ausbezahlt wurden.
Ist das Pflichtpraktikum ein Ausbildungsverhältnis, stehen einem keine Urlaubstage zu. Ist es aber ein Arbeitsverhältnis, hat man auch hier in einem Monat zwei Urlaubstage erworben.
Muss ich beim Ferienjob oder Pflichtpraktikum einen Arbeitsvertrag bekommen?
Nein, ein eigener Arbeitsvertrag ist in Österreich nicht verpflichtend. Wer mehr als ein Monat lang arbeitet, muss einen Dienstzettel erhalten. Der ÖGB empfiehlt aber immer - also auch wenn man weniger als ein Monat arbeitet - auf einen Dienstzettel zu bestehen. Auf diesem müssen nämlich die Tätigkeit, der Beginn und das Ende der Beschäftigung, das Arbeitsausmaß, die Arbeitszeit und die Bezahlung festgehalten werden.
Beim Pflichtpraktikum sollte man eine Praktikumsvereinbarung erhalten, in der die Inhalte der Ausbildungstätigkeiten vereinbart werden.
Tipp: Nach dem Ferienjob: Check deinen Gehaltszettel, ob korrekt abgerechnet wurde – und hol dir Geld vom Finanzamt zurück. Mach einen Steuerausgleich.