Arbeiten zuhause, mobiles Arbeiten
Homeoffice und Telearbeit: Das müssen Beschäftigte wissen
Arbeiten von überall hat klare Bestimmungen - hier Antworten auf die wichtigsten Fragen
Arbeiten im Homeoffice/Telearbeit ist in vielen Berufen mittlerweile fest verankert und aus einem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken.
Für alle, die von zuhause aus oder mobil arbeiten, gelten klare gesetzliche Regeln.
Ab dem 1. Jänner 2025 wird Homeoffice um die Telearbeit erweitert, die künftig nicht nur die Arbeit in der eigenen Wohnung umfasst, sondern auch Tätigkeiten an anderen mit dem Arbeitgeber vereinbarten Orten wie zum Beispiel Kaffeehäusern. Die neuen Regelungen gelten dann für alle neu abgeschlossenen Telearbeitsvereinbarungen.
Bisherige Homeoffice-Vereinbarungen bleiben aufrecht und können entsprechend erweitert werden.
Hier die wichtigsten Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um Homeoffice bzw. Telearbeit.
1. Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice und Telearbeit?
Homeoffice ist in Zukunft (ab 1. Jänner 2025) eine Form der Telearbeit.
Telearbeit kann an jedem Ort durchgeführt werden, den ich mit meinem Arbeitgeber vereinbare. Hintergrund der neuen Regelung: Man wollte Arbeiten außerhalb der eigenen vier Wände unter arbeitsrechtlichen Schutz stellen.
2. Kann mich mein Arbeitgeber zwingen, Homeoffice/Telearbeit zu machen?
Die Antwort ist klar: Nein, kann er nicht. Fürs Homeoffice sowie für Telearbeit braucht es eine schriftliche Vereinbarung.
Der/Die Arbeitnehmer:in muss zustimmen, sonst ist Homeoffice/Telearbeit nicht möglich. Das bedeutet aber umgekehrt auch, dass man kein Recht auf Homeoffice/Telearbeit hast, wenn der Arbeitgeber dafür kein grünes Licht gibt.
3. Muss ich im Homeoffice bzw. bei der Telearbeit meinen eigenen Laptop oder mein privates Handy benutzen?
Nein, Arbeitsmittel wie Computer oder Mobiltelefon muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
Tut er das nicht und man benutzt den privaten Laptop bzw. das eigene Handy, dann muss der Arbeitgeber einen Kostenersatz, also einen gewissen finanziellen Beitrag, zahlen.
Wie hoch der ist, muss man vereinbaren bzw. kann es dazu in Unternehmen mit einem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung geben, die das regelt. Der Ersatz muss aber jedenfalls angemessen sein.
4. Wenn ich von zuhause aus arbeite, verbrauche ich mehr Strom und benutze mein privates WLAN. Bekomme ich diese Kosten ersetzt?
Die Kosten fürs Internet muss der Arbeitgeber jedenfalls ersetzen, grundsätzlich auch die Kosten für Strom – hier kann allerdings auch anderes vereinbart werden. Kosten für Strom müssen also nicht zwingend ersetzt werden.
5. Muss ich im Homeoffice bzw. bei der Telearbeit außerhalb der Arbeitszeit erreichbar sein?
Nein. Es gelten die gleichen Arbeitszeiten, die man auch am Arbeitsplatz hat. Es gibt also einen Dienstbeginn und ein Dienstende.
Homeoffice bzw. Telearbeit ist kein Freibrief für Nacht- und Wochenendarbeiten.
Tipp: Arbeitszeiten immer so genau wie möglich aufschreiben!
6. Mein Kind hat den Kakao über den Firmenlaptop geleert. Muss ich das Gerät ersetzen?
Nein. Wenn Familienangehörige (aber auch deine Haustiere) etwas unabsichtlich beschädigen, dann muss man den Schaden nicht in vollem Umfang, in vielen Fällen auch gar nicht, ersetzen.
7. Ich habe mir einen neuen Sessel für mein Homeoffice gekauft. Bekomme ich dafür auch eine Abgeltung – wenn ja, wie mache ich das?
Anschaffungen für Mobiliar im Homeoffice im Wert von maximal 300 Euro kann man von der Steuer absetzen.
Wichtig: Rechnungen aufheben und nicht wegwerfen!
8. Wie schaut es mit meiner Unfallversicherung im Homeoffice/Telearbeit aus?
Grundsätzlich ist man bei der Tätigkeit der Arbeit unfallversichert - egal, wo man seine Arbeitsleistung erbringt.
Die gesetzliche Änderung mit 1. Jänner 2025 differenziert aber bei Wegunfällen.
Wegunfälle (siehe unten) sind dann versichert, wenn die Arbeit in einer Wohnung, an der man einen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat oder in der Wohnung eines nahen Angehörigen oder einem Co-Workingspace stattfindet - wenn die Distanz dorthin nicht weiter ist als der übliche Arbeitsweg.
Zur Erklärung: Wegunfälle sind Unfälle, die auf dem Weg vom Homeoffice in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin, zu einer Interessenvertretung oder wenn man beispielsweise die Kinder in den Kindergarten bringt und ins Homeoffice zurückgeht, passieren.
Achtung: Wohnt und arbeitet man z.B. in Graz und vereinbart sich als Ort der Telearbeit etwa Innsbruck, ist man am Weg von Graz nach Innsbruck nicht unfallversichert. Die Tätigkeit in Innsbruck ist jedenfalls wie erwähnt versichert.
9. Kann der Arbeitgeber sagen, dass ich trotz Homeoffice/Telearbeit für eine Besprechung ins Büro kommen muss?
Ja. Genauso wie der Arbeitgeber mich etwa zu Besprechungen außerhalb des Büros schicken kann, kann er mich vom Homeoffice zu einer Besprechung ins Büro holen.
10. Wie schaut die Pausen-Regelung im Homeoffice bzw. der Telearbeit aus?
Natürlich hat man auch im Homeoffice ein Recht auf eine Pause. Wann man sie macht, liegt grundsätzlich bei einem selbst.
Klar ist: Am Ende des Dienstes muss man auf die mit dem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitsstunden kommen.
Unser Tipp: Arbeitszeit möglichst genau aufzeichnen und auf die Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen achten!
11. Darf mir mein Arbeitgeber im Homeoffice bzw. bei der Telearbeit ständig auf die Finger schauen?
Nein. Der Arbeitgeber darf weder verlangen, dass die Videokamera des Computers durchgehend eingeschaltet sein muss, noch Software einsetzen, die die Tastatur- oder Mausbewegungen überwacht.
An Videokonferenzen muss man auf Wunsch teilnehmen – dafür muss der Arbeitgeber aber die nötigen technischen Mittel bereitstellen.
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Grundsätzlich können Ausgaben für ergonomisches Mobiliar (z. B. Drehsessel) im Ausmaß von bis zu 300 Euro pro Jahr als Werbungskosten abgesetzt werden.
Zahlt dir dein Arbeitgeber für deine Aufwendungen im Homeoffice einen Kostenersatz, so ist dieser bis zu drei Euro pro Tag steuer- und sozialversicherungsfrei. Zahlt er jedoch nichts oder weniger, können die sogennanten „Differenzwerbungskosten“ geltend gemacht werden.
Darüber hinaus können berufsbedingte Ausgaben wie bisher steuerlich berücksichtigt werden, wobei Kostenersätze des Arbeitgebers und allfällige Differenzwerbungskosten gegengerechnet werden müssen.
Eine Berücksichtigung der erwähnten Ausgaben für ergonomisches Mobiliar (bis zu 300 Euro/Jahr) sowie der Differenzwerbungskosten ist im Rahmen der jährlichen ArbeitnehmerInnenveranlagung („Steuererklärung“) möglich.
Wo trage ich Homeoffice in der Steuererklärung ein?
Ergonomisches Mobiliar kann man in einem eigenen Betragsfeld (Kennzahl 158) online eintragen.
Wird die Steuererklärung in Papierform abgegeben, muss die Beilage L 1 HO-2020 hinzugefügt werden, die seit April 2021 für derartige Ausgaben verfügbar ist.
Wie viel kann ich steuerlich absetzen?
Das hängt zu einem großen Teil von den eigenen Ausgaben ab. Grundsätzlich können Ausgaben für ergonomisches Mobiliar (z. B. Drehsessel) im Ausmaß von bis zu 300 Euro pro Jahr als Werbungskosten abgesetzt werden.
Außerdem ist in manchen Fällen die Berücksichtigung von Differenzwerbungskosten möglich.
Wie setzt man Homeoffice von der Steuer ab?
Eine Berücksichtigung der erwähnten Ausgaben für ergonomisches Mobiliar (bis zu 300 Euro/Jahr) sowie der Differenzwerbungskosten ist im Rahmen der jährlichen ArbeitnehmerInnenveranlagung („Steuererklärung“) möglich.
Muss ich die Anzahl meiner Homeoffice-Tage selbst dokumentieren?
Nein. Das muss dein Arbeitgeber machen, und die Zahl der geleisteten Homeoffice-Tage muss auch auf dem Jahreslohnzettel ausgewiesen werden.
Ein Beispiel: Wenn du 100 Tage im Homeoffice oder via Telearbeit arbeitest und ein Homeoffice-/Telearbeit-Tag mit drei Euro bewertet wird, wären das 300 Euro. Zahlt dir dein Arbeitgeber aber nur 200 Euro, kannst du die Differenz von 100 Euro als Werbungskosten absetzen.