Europa
EU-Arbeitskräfte retten den Arbeitsmarkt
Die Kellnerin aus Ungarn, der Rezeptionist aus der Slowakei oder der Bauarbeiter aus Polen – EU-Arbeitskräfte sind in Österreich nicht ungewöhnlich und für den Arbeitsmarkt unverzichtbar
Ohne ausländische Arbeitskräfte würde eine Million Arbeitnehmer:innen in Österreich fehlen. Das sind mehr als doppelt so viele wie noch vor 15 Jahren. An erster Stelle stehen Menschen aus Ungarn, gefolgt von Deutschland und Rumänien. Dank des Grundprinzips der Freizügigkeit können EU-Mitglieder innerhalb der EU wohnen und arbeiten, wo sie wollen.
Während das inländische Arbeitskräftepotenzial in Österreich (wegen Überalterung) trotz steigender Erwerbsbeteiligung nicht wesentlich über dem von 2008 liegt, stieg das Angebot an ausländischen Arbeitskräften um 114,5 Prozent. Die Arbeitsmigration hat dieses Minus ausgeglichen und den Arbeitsmarkt in Österreich gerettet. EU-Arbeitskräfte ersetzen vor allem im Tourismus, in der Warenproduktion und Arbeitskräfteüberlassung, im Handel und im Bau fehlende Arbeitskräfte. Im Tourismus machten sie 2022 schon mehr als die Hälfte aus.
Europa hat einheitliche Standards
Nicht überall in der EU gelten automatisch die gleichen Arbeitsbedingungen. Durch mehrere EU-Richtlinien wurden in den vergangenen Jahren aber soziale und arbeitsrechtliche Mindeststandards für alle Mitgliedstaaten eingeführt. In Österreich war vieles bereits erfüllt, trotzdem profitieren wir, wenn es allen Arbeitnehmer:innen in der EU besser geht. Missbrauch kann so verhindert werden.
Das EU-Quiz zur Wahl 2024
Die EU schützt vor Ausbeutung
Für Österreich war die Arbeitszeitrichtlinie besonders wichtig. Ohne sie hätte die Bundesregierung 2018 mit ihrem Arbeitszeitverlängerungs-Gesetz (12-Stunden-Arbeitstag) noch weiter gehen können. Auch bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wirkt die EU. Die Entsende-Richtlinie von 1996 schreibt das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort fest (z. B. ein ungarischer Bauarbeiter muss nach österreichischem Kollektivvertrag bezahlt werden). Faktisch gibt es hier immer noch Missbrauch, die Verschärfung der EU-Richtlinie gibt Beschäftigten und Gewerkschaften aber zumindest ein Instrument, um dagegen vorzugehen.