Arbeitsmarkpolitik
Wer investiert, schafft Jobs
20.000 Arbeitsplätze durch den Bau von 30.000 Wohnungen
Die Maßnahmen der Bundesregierung haben bis dato viel zu wenig gegen die Rekordarbeitslosigkeit gebracht. Der Österreichische Gewerkschaftsbund hat daher ein Programm vorgelegt, dass mindestens 150.000 Menschen innerhalb eines Jahres in Beschäftigung bringen soll. Ein Teil der Arbeitsplätze kann durch gezielte Investitionen geschaffen werden. Nun ist die Bundesregierung am Zug.
Arbeitsplätze schaffen durch öffentliche Investitionen in die Zukunft
De Bundesregierung setzt derzeit nur auf den Privatsektor. Da die Wirtschaft und der Export aber schlecht laufen, braucht es den Staat, der mit Investitionen in den Öffentlichen Verkehr, den Wohnbau, die Bildung, die Pflege und Gesundheit, Klimaschutz oder Gebäudesanierung Arbeitsplätze sichern und schaffen kann.
20.000 Arbeitsplätze durch den Bau von 30.000 Wohnungen
Am Markt fehlen 30.000 Wohnungen. Diese müssen mit den Mitteln der Wohnbaubank in den kommenden Jahren errichtet werden. Das schafft rund 20.000 Arbeitsplätze. Das Programm des ÖGB zur Senkung der Arbeitslosigkeit sieht vor, dass die Wohnbaubank dies durch eine günstige Refinanzierung über die Europäische Investitionsbank (EIB) mit Haftung der Republik Österreich erreichen kann.
Konjunkturmotor Gemeinde
Den Gemeinden und Städten fehlt es vor allem jetzt massiv an Geld. Diese würden bei regionalen Wohnbau-, Infrastruktur- oder Klimaschutzprojekten auch auf regionale Unternehmen zurückgreifen und so die heimische Konjunktur antreiben. Als erster dringender Schritt im öffentlichen Vergabewesen ist eine befristete Anhebung der Schwellenwerte auf 300.000 Euro bei der Direktvergabe und im Oberschwellenbereich (Bau) auf drei Millionen Euro notwendig. Springt die öffentliche Hand als Auftraggeber ein, müssen ArbeitnehmerInnen am Bau über den Winter nicht arbeitslos gemeldet werden und können das ganze Jahr über beschäftigt bleiben.
Gerade für die Regionen sind Gemeinden und Städte ein wichtiger Konjunkturmotor. Investitionen in den Bau von wichtigen sozialen Infrastrukturen (z. B. Neubau/Sanierung von Schulen und Kindergärten, Sanierung der Radwegnetze und Straßen) müssen daher vorangetrieben und Baugenehmigungsverfahren unverzüglich wieder aufgenommen werden.