Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigungsfristen: Alles, was du wissen musst
Seit Oktober 2021 haben ArbeiterInnen und Angestellten die gleichen Kündigungsfristen
Ein Arbeitsverhältnis ist nichts anderes als ein Vertrag zwischen zwei Parteien: Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn. Will eine/r von beiden den Vertrag – ein unbefristetes Arbeitsverhältnis – lösen, müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden, darunter die Kündigungsfrist.
Nach jahrelangen Verschiebungen war es mit 1. Oktober 2021 soweit: ArbeiterInnen und Angestellte haben die gleichen Rechte bei Kündigungen. Gelungen ist dieser Erfolg, weil Gewerkschaften jahrelang Druck aufgebaut und nicht locker gelassen haben. Für jede Arbeiterin und jeden Arbeiter bringen die neuen Regeln deutliche Verbesserungen: Unterschiedliche Kündigungsfristen gehören damit weitgehend der Vergangenheit an.
Was du zum Thema Kündigungsfristen wissen solltest, haben wir für dich zusammengefasst.
Was ist eine Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist ist jener Zeitraum, der mindestens zwischen Ausspruch der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses, also dem Kündigungstermin, liegt.
Warum gibt es überhaupt Kündigungsfristen?
Kündigungsfristen dienen dazu, dass Arbeitsverhältnisse nicht ohne Grund einfach von heute auf morgen beendet werden können. Das ist vor allem eine Schutzfunktion für ArbeitnehmerInnen, um nicht plötzlich ohne Job und Einkommen dazustehen. Während der Kündigungsfrist haben ArbeitnehmerInnen dann eine gewisse Zeit, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen.
Was ist ein Kündigungstermin?
Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll – also der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses - und nicht, wie oft fälschlicherweise angenommen, der Tag, an dem du oder der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht.
Haben Arbeitgeber andere Kündigungstermine?
Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll – also der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses - und nicht, wie oft fälschlicherweise angenommen, der Tag, an dem du oder der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht.
Haben Arbeitgeber auch andere Kündigungsfristen?
Ja. Kündigt der Arbeitgeber eine/n ArbeitnehmerIn gelten gesetzlich grundsätzlich längere Kündigungsfristen, als wenn ArbeitnehmerInnen selbst kündigen. Außer es ist etwas anderes vereinbart. Jedoch darf die Kündigungsfrist, die der Arbeitgeber einhalten muss, niemals kürzer sein als die Kündigungsfrist der ArbeitnehmerInnen.
Gelten andere Fristen, wenn ich schon länger in der Firma beschäftigt bin?
Ja, denn bei einer Arbeitgeberkündigung ist die Dauer der Kündigungsfrist abhängig von den Dienstjahren, die ein/e ArbeitnehmerIn im Betrieb beschäftigt ist. Zu Beginn des Dienstverhältnisses beträgt sie sechs Wochen, nach fünf Dienstjahren liegt sie bereits bei drei Monaten. Alle Fristen siehst du in der Tabelle.
Welche Kündigungsfristen gelten bei einer Arbeitnehmerkündigung?
Wenn nichts vereinbart wurde, können ArbeitnehmerInnen ihr Dienstverhältnis jeweils zum Monatsletzten kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Achtung Ausnahmen: Die Angleichung der Kündigungsfristen von ArbeiterInnen an jene von Angestellten ist grundsätzlich mit 1. Oktober 2021 gültig. Für ArbeiterInnen in bestimmten Saisonbranchen können weiterhin andere Kündigungsfristen und -termine im Kollektivvertrag festgelegt werden. Erkundige dich bitte bei deinem Betriebsrat bzw. deiner Gewerkschaft.
Wichtig: Alle Unternehmen bekommen eine Übergangsfrist von drei Jahren, um sich auf die neuen Regeln vorzubereiten.
Du willst noch mehr zum Thema Kündigung wissen? Dann lade dir jetzt kostenlos unsere Info-Broschüre runter. Wenn du Fragen zu deiner persönlichen Situation hast, wende dich am besten direkt an deine Gewerkschaft.