Kanzler Kurz nimmt Bad in Menschenmenge - ohne Abstand.
Corona und Arbeitsrecht
Abstand halten gilt weiter für uns alle!
Aufregung um Auftritt des Kanzlers in Vorarlberg
Für einen Sturm der Entrüstung sorgen derzeit Fotos und Videos aus Vorarlberg. Darauf zu sehen ist Bundeskanzler Kurz bei einem Besuch im Kleinwalsertal. Das wäre an sich nichts Besonderes, aber auf den Bildern erkennt man eindeutig, dass weder der Kanzler, noch seine ParteikollegInnen oder die anwesenden ZuschauerInnen den nötigen Mindestabstand einhalten. Auch Mund-Nasen-Schutzmasken waren kaum im Einsatz. Viele Menschen sind entsetzt, dass sich Mitglieder der Bundesregierung nicht an die seit Wochen geltenden Regeln halten.
Sich selbst und andere vor einer Ansteckung durch das Corona-Virus zu schützen, ist jedoch nicht schwer. Mit diesen drei Regeln bist du auf der sicheren Seite – auch im Job.
Diese Leichtsinnigkeit kann in Zeiten von Corona schlimme Folgen haben!
1. Halte einen Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Menschen!
- In vielen Fällen muss dein Arbeitsplatz dafür anders organisiert werden, z. B. beim Eingang, in Garderoben, Duschen, bei Teambesprechungen etc. Ziel ist, dass weniger Personen gleichzeitig in einem Raum sind. Dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich.
- Ist der Mindestabstand nicht möglich, muss das Unternehmen andere Schutzmaßnahmen setzen, um das Risiko möglichst klein zu halten.
- Wichtig: Gibt es in der Firma einen Betriebsrat, muss er eingebunden werden.
2. Trage einen Mund-Nasen-Schutz!
- Das gilt vor allem für jene, die an ihrem Arbeitsplatz in Kontakt mit vielen Menschen kommen, etwa KassiererInnen, Beschäftigte in Apotheken, Wachdienste und viele mehr.
- Gibt es in deinem Betrieb aufgrund der aktuellen Situation eine Maskenpflicht, dann musst du sie gratis von deinem Arbeitgeber bekommen.
- Privat musst du beim Einkaufen oder auch in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
3. Regelmäßig gründlich mit Seife die Hände waschen!
- Seife reicht, ein Desinfektionsmittel ist bei gründlicher Reinigung nicht notwendig.
- Kannst du dir am Arbeitsplatz nicht regelmäßig die Hände waschen, muss deine Firma ein Handdesinfektionsmittel bereitstellen.