Zum Hauptinhalt wechseln
candy1812–stock.adobe.com

Corona und Arbeitsrecht

Corona-Urlaub 2020

Das gilt bei der Rückkehr nach Österreich

Urlaub im Ausland zu machen, war wohl noch nie so kompliziert wie heuer. Die Corona-Pandemie hat so gut wie alles verändert. Dennoch: Die große Urlaubswelle rollt und zigtausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zieht es ins Ausland.

Damit es bei der Rückkehr kein böses Erwachen gibt, beantwortet der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko die wichtigsten Fragen zu den neuen Corona-Regeln. 

ÖGB: Seit 27. Juli gilt eine neue Einreiseverordnung. Was ändert sich? 

Trinko: Österreich unterscheidet zwischen Ländern, in denen kein erhöhtes Risiko besteht, die Corona Lage also stabil ist, und Ländern mit einer erhöhten Gefahr einer Corona-Ansteckung. Das bedeutet: Wer in „stabilen” Ländern Urlaub macht und wieder nach Österreich zurückkommt, braucht weder einen negativen Corona-Test und muss auch nicht in Quarantäne.

ÖGB: Welche Länder gelten derzeit als "stabil"?  

Trinko: Aktuell sind das Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Vatikan, das Vereinigte Königreich, Zypern sowie die Kanarischen Inseln (u.a. Teneriffa, Gran Canaria, Fuerte Ventura, Lanzarote).

ÖGB: Gilt das für jede/n oder gibt es auch hier Einschränkungen?  

Trinko: Das gilt für alle ÖsterreicherInnen sowie für Menschen, die ihren Wohnsitz in Österreich haben, EU und EWR-Bürger, Schweizer Staatsbürger und auch Personen mit Aufenthaltsberechtigung. Für Drittstaatsangehörige gibt es zusätzliche Auflagen und Bestimmungen. 

ÖGB: Was ist mit Länden, die ein erhöhtes Corona-Risiko haben? 

Trinko: Wer in diesen Ländern Ferien macht und wieder nach Österreich zurückkehrt, der muss ein Gesundheitszeugnis vorweisen. Das ist eine Bestätigung über einen negativen Corona-Test. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden, also drei Tage, sein. Wer keinen Test vorweisen kann, der muss eine 10-tägige Quarantäne antreten und sich verpflichtend binnen 48 Stunden testen lassen. Für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr ist keine Corona-Testung bei der Einreise erforderlich.  

ÖGB: Welche Länder sind Risikoländer?  

Trinko: Kroatien, Spanien (Festland und die Balearen u.a. Ibiza, Mallorca, Menorca), Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland (Belarus), Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau (Moldawien), Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten und die Provinz Hubei (China).   

ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko erklärt die ganz besonderen Spielregeln für Auslandsreisen in diesem Sommer

ÖGB: Was mache ich, wenn ich im Ausland keine Möglichkeit hatte, mich testen zu lassen? 

Trinko: Dann muss man sich nach der Rückkehr in Österreich testen lassen und das auch selbst bezahlen. Bis ein negatives Ergebnis vorliegt, darf man seine Unterkunft nicht verlassen. Wer keinen Test vorlegt, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro

ÖGB: Wie verhalte ich mich, wenn ich aus einem Staat zurückkomme, der nicht in den beiden Listen ist? 

Trinko: Dann muss man ein Gesundheitszeugnis mit einem negativen Corona-Test vorlegen – der Test wieder nicht älter als drei Tage. Wer das nicht macht, muss sich zehn Tage in seiner Unterkunft isolieren. Wer will, kann freiwillig einen Test machen und kann so die Quarantäne beenden. 

Artikel-Update: 24. August 2020