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Die sechs wichtigsten Antworten rund um Job und Coronavirus
Diese Rechte und Pflichten haben ArbeitnehmerInnen in Corona-Zeiten
Seit fast einem Jahr beherrscht die Corona-Pandemie unser Leben - auch unser Arbeitsleben. Nach wie vor gibt es viel Verunsicherung. Wir sind für dich da und wollen dir helfen, gut durch diese Zeit zu kommen. Unsere Arbeitsrechtsexperten geben Antworten auf die meistgestellten Fragen der ArbeitnehmerInnen.
1. Darf ich aus Angst vor dem Coronavirus eigenmächtig zu Hause bleiben und nicht in die Arbeit gehen?
Nein. Du bist nach wie vor verpflichtet, deiner Arbeit nachzugehen. Weiterhin gilt: Deine Firma muss für den Schutz deiner Gesundheit am Arbeitsort sorgen.
Das betrifft insbesondere den entsprechenden Sicherheitsabstand. In bestimmten Branchen sind regelmäßige Tests und das Tragen von Schutzmasken verpflichtend.
2. In meinem Betrieb gibt es einen bestätigten Corona-Fall. Muss ich jetzt in Quarantäne?
Dein Arbeitgeber kann grundsätzlich keine Quarantänemaßnahmen verhängen. Das können nur die Gesundheitsbehörden. Sehr wohl kann dein Arbeitgeber aus seiner Fürsorgepflicht heraus kurzzeitige Dienstfreistellungen aussprechen. Für deren Dauer muss er dein Entgelt weiterbezahlen.
3. Darf ich zur Betreuung meiner Kinder von der Arbeit fernbleiben, wenn der Kindergarten oder die Schule aufgrund behördlicher Maßnahmen gesperrt sind?
Von 1.9.2021 bis 31.12.2021 haben Eltern Anspruch auf bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit. Man muss den Arbeitgeber nicht um Erlaubnis bitten, wenn der Kindergarten oder die Schule geschlossen wird und dort keine Betreuung angeboten wird oder das eigene Kind in Quarantäne muss.
Zusätzlich ist es weiterhin möglich, eine Sonderbetreuungszeit im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, selbst dann, wenn Schule oder Kindergarten eine Notbetreuung anbieten.
Als Anreiz für den Arbeitgeber, dieser Maßnahme zuzustimmen, soll dieser einen Kostenersatz von 100 Prozent erhalten.
4. Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wo ich hinfahre bzw. kann er mir verbieten, zum Beispiel nach Spanien zu fliegen?
Nein. Es geht nicht, dass mein Arbeitgeber mir verbietet, in gewisse Länder zu reisen. Ich muss meinem Arbeitgeber auch nicht im Vorfeld meiner Reise sagen, wohin ich fahre.
Wenn ich zurückkomme und in die verpflichtende Quarantäne gehe, ist das nicht unvorhergesehen und ich würde mein Entgelt verlieren (oder ich vereinbare mit meinem Arbeitgeber länger Urlaub). Wenn mein Arbeitgeber mit mir für die (Quarantäne)-Zeit Homeoffice vereinbart, dann bekomme ich Geld.
Also ich habe die Wahl: Homeoffice mit Geld oder nicht arbeiten und kein Geld (oder Urlaub).
5. Kann mich mein Arbeitgeber zwingen, Homeoffice zu machen?
Die Antwort ist klar: Nein, kann er nicht. Homeoffice braucht eine Vereinbarung.
Der/Die ArbeitnehmerIn muss zustimmen, sonst ist Homeoffice nicht möglich. Das bedeutet aber auch, dass du kein Recht auf Homeoffice hast, wenn dein Arbeitgeber dafür kein grünes Licht gibt.
6. Muss ich im Homeoffice meinen eigenen Laptop oder mein privates Handy benutzen?
Nein, Arbeitsmittel wie Computer oder Mobiltelefon muss dir dein Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
Tut er das nicht und du benutzt deinen privaten Laptop bzw. dein eigenes Handy, dann muss dir dein Arbeitgeber einen Kostenersatz, also einen gewissen finanziellen Beitrag, geben.
Wie hoch der Kostenersatz ist, müsst ihr euch vereinbaren bzw. kann es dazu in Unternehmen mit einem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung geben, die das regelt. Er muss aber jedenfalls angemessen sein.