Corona und Arbeitsrecht
Was jetzt in der Gastronomie gilt
Einfache Regeln schützen dich als Gast und die Beschäftigten
Ein Bier trinken gehen beim Wirt ums Eck oder Schnitzel essen im Gasthaus oder Restaurant: Das ist in Österreich wieder möglich und erlaubt. Nach neun Wochen kompletter Corona-Sperre gibt es ein Gastro-Comeback.
Hunderttausende Menschen in Österreich haben dem Aufsperren entgegengefiebert. Wie in vielen anderen Bereichen unseres neuen Alltags, sind aber auch beim Besuch bei deinem Wirt oder in einem Gasthaus einige Regeln zu befolgen. So schützen wir nicht nur unsere eigene Gesundheit, sondern auch die der Beschäftigten, die für uns im Einsatz sind.
Folgende Regeln musst du jetzt beachten:
- An einem Tisch dürfen vier Menschen und ihre minderjährigen Kinder sitzen. (Allerdings: Wenn alle Gäste aus einem Haushalt kommen, dann gilt diese Einschränkung nicht.)
- Du musst keinen Tisch vorab reservieren. Die Regierung rät jedoch dazu.
- Zu anderen Besuchergruppen im Lokal muss ein Mindestabstand von einem Meter herrschen. Tische zusammenstellen geht also nicht.
- Sperrstunde ist um 23 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt musst du das Lokal verlassen haben. Nach 23 Uhr sitzenbleiben und austrinken, geht also nicht.
- Dein Getränk darfst du nicht an der Bar konsumieren. Es wird auch keinen Schankverkauf geben. Wie weit du von der Bar bzw. Schank entfernt sein musst, ist jedoch nicht vorgegeben.
- Bis du an deinem Platz sitzt, musst du einen Mundschutz tragen. Wenn du das Lokal betrittst und es verlässt, achte darauf, dass du einen Meter Abstand zu anderen Menschen hältst.
- Salz- und Pfefferstreuer und der Brotkorb stehen nicht mehr am Tisch. Du musst sie künftig verlangen.
- Vorbestellte Speisen und Getränke für eine Selbstabholung darfst du nicht vor Ort konsumieren.
- KellnerInnen müssen einen Mund-Nasenschutz oder ein Gesichtsvisier tragen, KöchInnen nur dann, wenn sie auch mit Gästen in Kontakt kommen.
Mit dem Wieder-Aufsperren der Gastronomie ist ein wichtiger Schritt in der Post-Corona-Zeit gesetzt. Dass auf den Schutz der Beschäftigten genau geachtet wird, ist auch ein Verdienst der Gewerkschaft vida: „Es braucht diese Regelungen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gäste bestmöglich vor einer Corona-Infektion zu schützen. Viele Teile unseres an die Regierung übermittelten Sozialpartnerpapiers finden sich in den Verordnungen“, sagt der vida-Gewerkschafter Berend Tusch.