Gesundheit und Krankheit am Arbeitsplatz
Krank?! Das müssen Arbeitnehmer:innen wissen
Wir beantworten wichtige Fragen zu Krankenstand, Arztbesuch und Pflege von Angehörigen
Husten, Schnupfen, Fieber: Auch heuer fesselt eine Krankheitswelle tausende Arbeitnehmer:innen ans Bett.
Krank arbeiten zu gehen, ist in keinem Fall sinnvoll. Die Krankheit kann sich verschlimmern und man kann auch Kolleginnen und Kollegen anstecken. Um Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, „müssen Arbeitnehmer:innen den Arbeitgeber unverzüglich von der Arbeitsverhinderung informieren, sowie die voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitteilen“, erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller.
1. Was ist eine Krankenstandsbestätigung?
Die Krankenstandsbestätigung wird von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt und bestätigt dem Arbeitgeber, dass der oder die Arbeitnehmer:in aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist.
Arbeitsunfähig ist einE Arbeitnehmer:in, wenn sie aufgrund des Gesundheitszustands die aus dem Arbeitsvertrag geschuldeten Leistungen nicht vollständig erfüllen kann.
So wird eine Opernsängerin, die heiser ist und am Abend singen soll, als arbeitsunfähig gelten. Hingegen wird ein LKW—Fahrer durch die Heiserkeit nicht arbeitsunfähig sein.
2. Was muss in der Bestätigung des Arztes/der Ärztin angeführt werden?
Der Beginn des Krankenstands, die voraussichtliche Dauer und die Ursache der Arbeitsverhinderung müssen angegeben werden.
Als Ursache muss der/die Arbeitnehmer:in jedoch nicht die Diagnose bekanntgeben, sondern lediglich, ob sie an einer Krankheit leidet oder einen Unfall erlitten hat.
Da es sein kann, dass die voraussichtliche Dauer nicht abzuschätzen ist, ist es auch möglich, die voraussichtliche Dauer nicht anzugeben. Meist wird hier der/die Arbeitnehmer:in wiederbestellt, was auf der Krankenstandsbestätigung vermerkt wird.
3. Was muss ein erkrankter/eine erkrankte Arbeitnehmer:in tun?
Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, eine Arbeitsverhinderung (= Krankenstand) mitzuteilen. Das geschieht in den meisten Fällen durch einen Anruf im Betrieb, am besten bei Arbeitsbeginn oder noch davor.
Die Mitteilung ist an keine besondere Form gebunden, kann daher auch per SMS oder E-Mail erfolgen. Grundsätzlich ist die Meldung an den Arbeitgeber zu richten. Es reicht aber, wenn die Mitteilung an die dafür vorgesehene Stelle wie das Personalbüro gesendet wird. Es ist durchaus üblich, dass es in Betrieben eine Regelung gibt, wer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit zu informieren ist. Natürlich ist in diesem Fall diese Person zu verständigen.
Es muss dem Arbeitgeber aber keinesfalls die medizinische Diagnose mitgeteilt werden, sondern nur, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt. Außerdem darf der Arbeitgeber nicht vorschreiben, welchen Arzt oder Ärztin man besuchen muss.
4. Ab wann muss ich eine Krankenstandsbestätigung bringen?
Der Arbeitgeber kann von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit (Krankenstandsbestätigung) verlangen. Ab wann du eine Krankenstandsbestätigung bringen musst, ist unterschiedlich. Sie kann aber bereits ab dem ersten Tag verlangt werden.
5. Dürfen Arbeitnehmer:innen krank außer Haus gehen?
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer:innen nichts tun, was die Genesung beeinträchtigt.
Was erlaubt ist und was nicht, hängt jedoch von der Erkrankung ab: Ist jemand wegen Depressionen krankgeschrieben, kann ein Spaziergang mit Freunden durchaus hilfreich sein, andererseits ist bei einer Grippe und hohem Fieber „Bett hüten” angesagt. Um auf Nummer sicher zu gehen, können fixe Ausgehzeiten auf der Krankenstandsbestätigung angegeben sein.
6. Muss ich im Krankenstand zuhause gesund werden oder kann ich mich auch von meinen Eltern gesund pflegen lassen?
Wenn man sich während des Krankenstandes nicht an seiner Hauptwohnadresse aufhält so ist dies dem Arzt unbedingt mitzuteilen, da dieser den derzeitigen Aufenthaltsort auf der Krankmeldung vermerkt.
7. Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt bzw. zur Ärztin gehen?
Grundsätzlich sind Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen.
Ist ein Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich oder zumutbar, so kann der Arzt auch während der Arbeitszeit aufgesucht werden.
Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn akute Schmerzen auftreten oder der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin eben nur während der Arbeitszeit Sprechstunden hat.
8. Ich will mich z. B. im Bus zur Arbeit nicht anstecken. Darf ich einfach ins Homeoffice wechseln?
Nein. Homeoffice bedarf immer der Vereinbarung zwischen beiden Partnern, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in.
Ich darf also nicht einseitig von zu Hause aus arbeiten, wenn ich mich vor einer Ansteckung schützen will.
9. Mein/e Mutter/Vater ist krank, darf ich zu Hause bleiben und sie/ihn pflegen?
Wenn ein nahe/r Angehörige/r (z. B. Mutter, Kind) erkrankt, so hat man Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung.
Ist eine andere geeignete Person zur Pflege der erkrankten Person vorhanden, so ist die Pflege durch den oder die Arbeitnehmer:in nicht notwendig. Es muss aber kein externes Pflegepersonal organisiert werden.
Der Freistellungsanspruch zur notwendigen Pflege eines erkrankten nahen Angehörigen besteht auch dann, wenn die Person nicht im gemeinsamen Haushalt wohnt.
Der Arbeitgeber kann über die Pflegebedürftigkeit eine Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Eventuelle Kosten dafür sind jedoch vom Arbeitgeber zu tragen.
Die Pflegefreistellung kann tage- aber auch nur stundenweise in Anspruch genommen werden, wobei grundsätzlich das Höchstausmaß eine Wochenarbeitszeit pro Arbeitsjahr betragt. Sind beide Elternteile berufstätig und ist die Pflege des Kindes notwendig so obliegt es den Elterneilen zu entscheiden, wer die Pflegefreistellung in Anspruch nimmt.
10. Können Beschäftigte im Krankenstand gekündigt werden?
Arbeitnehmer:innen sind während des Krankenstandes nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt.
Es sind jedoch die auch sonst geltenden Kündigungsfristen und -termine einzuhalten. Außerdem darf sich der Arbeitgeber durch die Kündigung keine Entgeltfortzahlung ersparen. Er hat also noch so lange das Entgelt im laufenden Krankenstand zu zahlen, wie er es auch im aufrechten Dienstverhältnis gemusst hätte.
11. Was passiert, wenn der Arbeitgeber sagt, ich muss trotz Krankenstand arbeiten?
Das ist schlichtweg verboten.
Der/die Arbeitnehmer:in muss auch nicht für den Arbeitgeber erreichbar sein. Wenn es die Krankheit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin zulässt und der Firma unverhältnismäßige Nachteile drohen, so sind einzelne Nachfragen beim/bei der Arbeitnehmer:in über gewisse Informationen erlaubt.
Arbeiten im Krankenstand ist aber weder von zuhause noch im Büro erlaubt.
12. Ich habe Schnupfen, fühle mich aber nicht krank und der Chef schickt mich nach Hause. Bekomme ich trotzdem mein Geld weiterbezahlt?
Wenn man vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben wird, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Schickt mich aber der Chef nach Hause obwohl ich arbeitsfähig und auch zur Arbeitsleistung bereit bin, so hat er mir natürlich das Entgelt für diese Dauer weiterzubezahlen.
13. Was passiert, wenn Arbeitnehmer:innen den Krankenstand nicht meldet bzw. nicht bestätigt?
Für die Dauer des Versäumnisses muss der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Entgelt nicht bezahlen.
Die verspätete Meldung oder selbst die Nicht-Meldung stellen für sich jedoch keinen Entlassungsgrund dar.