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Einführung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) vor 30 Jahren brachte viele Verbesserungen für die Gesundheit der Beschäftigten - noch gibt es aber viele Baustellen Gorodenkoff – stock.adobe.com

Gesundheit der Arbeitnehmer:innen

Schutz für Beschäftigte am Arbeitsplatz mangelhaft

ÖGB fordert weitere Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen

Schlechte Arbeitsbedingungen machen krank und belasten damit das Gesundheitssystem.

Um dem entgegenzuwirken, wurde vor 30 Jahren das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) auf den Weg gebracht. In diesem Gesetz wurde verankert, dass Arbeitgeber ausdrücklich verpflichtet sind, für den Schutz der Beschäftigten zu sorgen: Die Arbeit darf weder psychischen noch physischen Schaden bei den Arbeitnehmer:innen verursachen.

Neue Studie unterstreicht Handlungsbedarf

Eine neue Studie von AK und ÖGB, an der sich 2.000 Betriebsratsvorsitzende beteiligt haben, belegt allerdings: Der Schutz am Arbeitsplatz ist nach wie vor unzureichend.

„Das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz hat zwar viele Verbesserungen für die Arbeitnehmer:innen gebracht, die Studie zeigt uns aber, dass leider noch viele Arbeitgeber:innen ihrer Schutzverpflichtung nur ungenügend nachkommen“, erklärt Dorottya Kickinger, Expertin für Arbeitnehmer:innenschutz im ÖGB: „Arbeitgeber sollten erkennen, dass gute Arbeitsbedingungen auch für ihren Erfolg wichtig sind und ganz besonders ihr Bewusstsein für Prävention schärfen.”

Arbeitswelt wird gefährlicher

Im Detail zeigt die Studie, dass körperliche und psychische Risiken am Arbeitsplatz in den vergangenen 30 Jahren zugenommen haben. Rund acht von zehn Erwerbstätigen in Österreich sind zumindest einem körperlichen und/oder psychischen Risikofaktor ausgesetzt. Muskel-Skeletterkrankungen, arbeitsbedingter Krebs und psychische Erkrankungen verursachen oft lange Krankenstände und hohe Kosten.

Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen (viele werden aktuell als solche jedoch nicht erfasst, da sie nicht auf der Berufskrankheitenliste stehen) kosteten allein 2015 rund 9,9 Milliarden Euro. Präventivmaßnahmen sind daher für die Betroffenen wichtig und wirtschaftlich sinnvoll.  

Schutzbestimmungen strenger kontrollieren

Die Befragung zeigt, dass viele Arbeitgeber mit der Umsetzung des ASchG im Rückstand sind. Demnach wird in 30 Prozent der Betriebe die Arbeit (eher) nicht so gestaltet, dass sie sicher und gesund bis zur Pension ausgeübt werden kann. In rund einem Drittel der Betriebe gibt es keine regelmäßigen Evaluierungen der physischen und psychischen Belastungen. In mehr als drei Viertel der Betriebe, die Homeoffice ermöglichen, finde keine Beurteilung der Homeoffice-Arbeitsplätze statt.

Fast die Hälfte der Befragten, deren Betrieb von Hitze betroffen ist, gibt an, dass der Arbeitgeber (eher) keine Maßnahmen zum Schutz vor Hitze ergreift. Gegen die Entgrenzung der Arbeit, die Informationsflut und die ständige Erreichbarkeit ergreifen die Arbeitgeber bei zwei Dritteln der Befragten zu wenig Maßnahmen, um diese Risiken zu reduzieren. In Betrieben, in denen zunehmende psychische oder physische Gewalt am Arbeitsplatz ein Thema ist, tun etwa die Hälfte der Arbeitgeber zu wenig dagegen.

Um die Einhaltung der Schutzbestimmungenbesser zu überwachen, fordert der ÖGB eine deutliche Personalaufstockung im Arbeitsinspektorat. “Nur wenn Gesetze ausreichend kontrolliert werden, erreicht man, dass sie auch wirklich Punkt für Punkt eingehalten werden”, so Kickinger.

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Erfolgreiche Zusammenarbeit im Betrieb

Eines ist aus der Studie klar herauszulesen: Besonders in Unternehmen, in denen es einen Betriebsrat gibt, werden AschG konforme Schutzmaßnahmen umgesetzt und besser eingehalten. Dort wo Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) zusammenarbeiten oder SVP Teil des Betriebsratsteams sind, kann der größte Erfolg erreicht werden.

Sicherheitsvertrauenspersonen (verpflichtend ab 11 Personen in einem Betrieb) stehen den Arbeitnehmer:innen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zur Verfügung. Sie beraten, unterstützen und vertreten ihre Kolleg:innen und achten auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. 

Höhere Anforderungen erfordern besseren Schutz

„Höher, schneller, weiter“ ist in vielen Betrieben die Vorgabe. Mit den gestiegenen Anforderungen geht ein höherer Gesundheitsverschleiß der Arbeitnehmer:innen einher und die Arbeitsbelastungen steigen weiter an.

„Bei Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Mindeststandards nicht ausreichend. Wir haben mit dem ASchG eine gute Rechtsgrundlage, es muss aber nachgeschärft, aktualisiert und an die veränderte Arbeitswelt angepasst werden. Beschäftigte in Österreich brauchen qualitativ hochwertige und wirksame anwendungsorientierte Vorschriften im Arbeitnehmer:innenschutzgesetz. Dafür werden wir uns weiterhin stark machen“, sagt Arbeitnehmer:innenschutzexpertin Dorottya Kickinger.