Gut zu wissen
Arbeitsvertrag oder Dienstzettel - das musst du wissen
Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber haben Rechte und Pflichten - diese sind im Arbeitsvertrag oder Dienstzettel genau geregelt
Wer ins Berufsleben startet, wird mit vielen neuen Herausforderungen konfrontiert. Eine davon ist der Arbeitsvertrag oder Dienstzettel. Viele Menschen beschäftigen sich nicht damit, was in ihrem Arbeitsvertrag oder Dienstzettel steht.
Damit es später aber keine Probleme gibt, klären wir auf, worauf man achten muss.
1. Was regelt der Arbeitsvertrag?
Im Arbeitsvertrag sind die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen festgelegt - soweit sie durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung nicht zwingend geregelt sind.
Die Hauptpflicht des/der Arbeitgeber:in liegt in der Bezahlung des Entgelts, die des/der Arbeitnehmer:in besteht in der Arbeitsleistung.
2. Muss der Arbeitsvertrag schriftlich sein?
Nein. Ein Arbeitsvertrag ist an keine Form gebunden – er kann auch mündlich zustande kommen. Ist das der Fall musst du einen Dienstzettel bekommen. Dazu ist der Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet.
Ein Dienstzettel ist die schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrags. Der Mindestinhalt eines Dienstzettels ist gesetzlich vorgeschrieben.
Den Dienstzettel kann man entweder ausgehändigt oder in elektronischer Form vom Arbeitgeber übermittelt bekommen.
Der Dienstzettel deckt die 13 wichtigste Punkte der Zusammenarbeit zwischen Firma und Arbeitnehmer ab, wie etwa Grundgehalt, Sonderzahlungen, Kündigungsfrist oder die Normalarbeitszeit.
Weigert sich der Dienstgeber einen Dienstzettel auszustellen, sollte man ihn unter Fristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes unbedingt dazu auffordern. Verweigert er die Ausstellung, kann man sich an Arbeits- und Sozialgericht wenden erstatten.
3. Was muss im Arbeitsvertrag vereinbart werden?
Im Arbeitsvertrag wird vereinbart, für welche Art von Tätigkeit du beschäftigt bist. Weicht die Praxis davon ab und du möchtest das nicht, ist es wichtig, das auch zu sagen, da sich der Vertragsinhalt auch durch schlüssiges Handeln ändern kann.
Neben dem vereinbarten Lohn bzw. Gehalt müssen auch eine etwaige Überzahlung, Zulagen und Sonderzahlungen im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Wichtig: Du musst jedenfalls das bekommen, was in dem für dich gültigen Kollektivvertrag ausgehandelt wurde.
4. Werden auch Arbeitszeit und Überstunden im Arbeitsvertrag festgehalten?
Ja. Auch das muss in deinem Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Die Normalarbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden. Alles, was darüber hinausgeht, sind Überstunden.
Zumeist gibt es betriebliche Regelungen, wie die Arbeitszeit eingeteilt und aufgezeichnet wird.
5. Kann der Arbeitgeber Vereinbartes einfach abändern?
Jede vereinbarte Änderung, die sich auf den gesetzlich vorgesehenen Inhalt des Dienstzettels bezieht, muss der Arbeitgeber unverzüglich, spätestens am Tag ihres Wirksamwerdens, auch schriftlich mitteilen.
Ausnahme: Änderungen, die sich durch neue gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen ergeben.
Einzelvertragliche Vereinbarungen können nur im beiderseitigen Einverständnis geändert werden. "Einzelvertraglich" bedeutet, dass man sich mit dem Arbeitgeber auf etwas einigt, das über die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen bzw. solchen in eventuell vorhandenen Betriebsvereinbarungen hinausgeht (z.B. an welchen Tagen man wie viele Stunden arbeitet).
Nimmt der Arbeitgeber trotzdem einseitig Änderungen vor, sollte man sofort schriftlich widersprechen.
6. Was gilt für mich während des Probemonats oder einer Befristung?
Man kann eine Probezeit vereinbaren (maximal ein Monat) und innerhalb dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Begründung gelöst werden.
Ein befristeter Arbeitsvertrag hat ein fixes Beginn- und Enddatum. Es ist keine Kündigung notwendig. Während der Befristung ist eine Kündigung nur möglich, wenn sie vorab vereinbart wurde.
7. Was muss ich bei meinen Kündigungsfristen beachten?
Wurde nichts Besonderes vereinbart, kannst du zum Monatsletzten kündigen, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, beträgt die Kündigungsfrist in der Regel sechs Wochen.
Wichtig: Im Kollektivvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag kann es bessere Regelungen geben.