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Foto von einem Protest. Im Vordergrund ein Mann mit Megafon der ein Schild hochhält.
In Österreich sind Streik und Streikteilnahme verfassungsrechtlich geschützt. Juan Aunión – stock.adobe.com

Kollektivvertrag

Streiken erlaubt?

Wichtige Fragen und Antworten rund um einen Arbeitskampf

Wenn Unternehmer die Interessen der Arbeitnehmer:innen nicht ernst nehmen und kein Interesse an seriösen Verhandlungen haben, entstehen Konflikte. Wenn alle Schlichtungsversuche und andere gesetzte Maßnahmen gescheitert sind, greifen Gewerkschaften und ÖGB zum mächtigen Mittel Arbeitskampf.

Ist streiken in Österreich erlaubt?

Ja, in Österreich gibt es ein Recht auf Streik.

Es herrscht die sogenannte Streikfreiheit. Streik und die Streikteilnahme sind verfassungsrechtlich geschützt, denn Artikel 11 EMRK garantiert das Recht, Gewerkschaften zu gründen und diesen beizutreten. Zu diesem Recht gehört auch, in wichtigen Fällen Kampfmaßnahmen setzen zu dürfen. Artikel 8 des UN-Sozialpaktes, dem Österreich beigetreten ist, gewährleistet ausdrücklich ein Streikrecht. Streiken ist daher in Österreich erlaubt und auch nicht strafbar.

Kündigungen die aufgrund der Teilnahme an einem Streik erfolgen, sind rechtswidrig und müssen vom Arbeitgeber letztendlich zurückgenommen werden.

Was genau ist ein Streik? Was passiert da?

Ein Arbeitskampf ist die organisierte und planmäßige, kollektive Unterbindung des normalen Arbeitsablaufs im Arbeitsleben, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Das Moment der Kollektivität ist immer dadurch gegeben, dass die Gewerkschaft oder eine andere Ad-hoc-Arbeitnehmer:innengruppe (wilder Streik) den Arbeitskampf führt.

Ein Streik ist dahingehend die zu Kampfzwecken unternommene gemeinsame Niederlegung der Arbeit durch eine Mehrzahl von Arbeitnehmer:innen. Wie viele daran teilnehmen müssen, ist nicht festgelegt. Es kommt auf den Effekt der Druckausübung an.

Eine Kündigung oder Entlassung wegen der Teilnahme an einem Streik ist rechtswidrig.

Welche Arten von Streiks gibt es? 

  • Bei einem Abwehrstreik wehren sich Arbeitnehmer:innen gegen Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen und mit einem Angriffsstreik sollen Verbesserungen erzwungen werden.
  • Bei einem Generalstreik legen die Beschäftigten eines Landes die Arbeit nieder, bei einem Vollstreik hingegen sind es die Beschäftigten einer Branche, bei einem Teilstreik nur ein bestimmter Teil der Beschäftigten und bei einem Schwerpunktstreik sind nur bestimmte Betriebe betroffen.
  • Ein Warnstreik ist zeitlich befristet und soll dem Gegenüber den Ernst der Situation aufzeigen.
  • Bleiben die Arbeitnehmer:innen untätig an ihrem Arbeitsplatz oder blockieren sitzend einen anderen Ort, spricht man von einem Sitzstreik.
  • Wird das Arbeitstempo hingegen verlangsamt und Vorschriften penibel eingehalten, handelt es sich um passive Resistenz.
  • Streiken Beschäftigte nicht im eigenen Interesse, sondern zur solidarischen Unterstützung anderer, ist das ein Solidaritätsstreik.
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Betriebsversammlungen sind kein Streik

Eine Betriebsversammlung dient dem Betriebsrat, die Beschäftigten in einem Unternehmen unter anderem über wichtige Geschehnisse zu informieren und/oder Vorhaben zu besprechen. Auch der Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl wird in einer Betriebsversammlung gewählt. Die Einberufung der Betriebsversammlung kann mittels Aushang erfolgen und muss für jeden/jede Arbeitnehmer:in sichtbar sein.

Auch eine Einladung per E-Mail ist möglich, wenn alle Arbeitnehmer:innen dabei erreicht werden. In der Regel sollen Betriebsversammlungen den Betriebsablauf nicht stören. 

Bekommen ich während eines Streiks meinen Lohn bzw. Gehalt?

Die Organisation und alles drum herum übernimmt bei einem Streik in der Regel die zuständige Gewerkschaft. Nach Abstimmung mit den Betriebsräten und den Beschäftigten ist auch eine Streikfreigabe des ÖGB-Vorstandes einzuholen.

Diese Streikfreigabe ist deshalb wichtig, weil aufgrund der Teilnahme am Streik kein Entgeltanspruch besteht und der ÖGB im Ernstfall mit einer Streikunterstützung einspringt. Diese richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft, dem jeweiligen Bruttogehalt, der individuellen Wochenarbeitszeit und der Streikstundenanzahl. Alle Gewerkschaftsmitglieder erhalten Unterstützung, auch jene, die im Zuge des Streiks beitreten.

Am Streik teilnehmen können grundsätzlich alle Arbeitnehmer:innen, also Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge. Auszunehmen ist die Berufsschule, diese müssen Lehrlinge in jedem Fall besuchen.

Streikbrecher:innen kann man durch eine sachliche Diskussion auffordern, sich am Streik zu beteiligen und sich solidarisch zu erklären.

Arbeitgeber drohten bereits damit, Mitarbeiter:innen während der Dauer des Streiks bei der ÖGK abzumelden – ist das erlaubt?

Solche Ansagen dienen zur Einschüchterung der Arbeitnehmer:innen. Sollten Arbeitgeber ihr Mitarbeiter:innen tatsächlich bei der Krankenkasse abmelden, hätten sie auf alle Fälle noch sechs Wochen lang Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung (= Krankenbehandlung). Der Anspruch auf Krankengeld für neue Krankheitsfälle bleibt drei Wochen lang erhalten.

Wie schaut es bei Leiharbeiter:innen aus? Dürfen sie mitstreiken? Können sie wegen des Streiks abgezogen werden? 

Die Überlassung von Arbeitskräften in bestreikte Betriebe ist verboten. Sie werden also für die Zeit des Streiks zurückgestellt.

Im Sinne einer gelebten Solidarität können auch überlassene Arbeitnehmer:innen in den Betrieben mitstreiken. Dies ist so lange möglich, solange sie von ihrem Arbeitgeber, der Überlasserfirma, nicht abberufen werden.

Kann ich auch im Homeoffice oder auf Montage streiken?

Ja. Das Recht während eines Streiks die Arbeit einzustellen, ist nicht vom konkreten Arbeitsort oder vom konkreten Arbeitsplatz abhängig. Arbeitnehmer:innen müssen in dem Fall aber dem Arbeitgeber bekannt geben, dass sie sich am Streik beteiligen.