Kollektivvertrag
Was ist ein Generalstreik?
Radio Ö1 hat Willi Mernyi nach seiner Streik-Definition gefragt
Großstreik in Frankreich? Generalstreik in Hongkong? Klimastreik? Viele Begriffe sind aktuell im Umlauf, und so hat der Radiosender Ö1 „Generalstreik“ zum Wort der Woche erklärt und beim ÖGB nachgefragt. „Von einem Generalstreik spricht man, wenn die ArbeitnehmerInnen in einem ganzen Land über alle Branchen und alle Gewerkschaften hinweg streiken, sagt Willi Mernyi, Leitender Sekretär des ÖGB, zu Ö1. Er erklärt, dass ein Generalstreik andere Beweggründe hat als andere Streikvarianten.
Beim Generalstreik geht es um etwas ganz Großes
„Bei einem Branchenstreik geht es um ein Branchenthema, bei einem Streik in einem Betrieb geht es um ein innerbetriebliches Thema, aber bei einem Generalstreik geht es um etwas ganz Großes, zum Beispiel Pensionskürzungen für alle, oder um Fragen der Demokratie und Mitbestimmung.“ Den Streik gegen die schwarz-blauen Pensionskürzungen im Jahr 2003 könnte man demnach als Generalstreik bezeichnen.
Generalstreik und Großkundgebung geht nicht gleichzeitig
Ein Generalstreik ist ein Abwehrstreik, da er sich in der Regel gegen Grundrechtseinschränkungen richtet. Streiken ist legal, rechtlich geregelt in der Menschenrechtskonvention. Aber, so Mernyi: „Wenn du im Streik bist, musst du dich an deiner Arbeitsstätte aufhalten. Man kann also nicht einen Generalstreik ausrufen und gleichzeitig Massenkundgebungen organisieren. Das geht nicht.“