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Voller Einsatz für die Beschäftigten in Österreich Gorodenkoff – stock.adobe.com

Mitbestimmung

Betriebsrat macht zufrieden

Neuer Arbeitsklima Index beweist: Betriebsrat sichert Gerechtigkeit, Gesundheit und Weiterbildung

Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat sind zufriedener und fühlen sich besser abgesichert.

Mit einer starken Interessenvertretung werden ihre Anliegen gehört und Konflikte im Betrieb gemeinsam gelöst. Das sind die wichtigsten Ergebnisse des aktuellen Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich

Betriebsrat macht Beschäftigte zufriedener

Der Index zeigt deutlich, wie sehr ein Betriebsrat oder eine Personalvertretung zur Zufriedenheit beiträgt. In Unternehmen mit Betriebsrat sind rund 66 Prozent mit ihrem Einkommen zufrieden und 63 Prozent sehen gute Weiterbildungschancen – das sind deutlich mehr als in Betrieben ohne Vertretung.

Auch soziale Absicherung und Gesundheitsförderung kommen nicht zu kurz: Fast 40 Prozent der Betriebe mit Betriebsrat bieten Obst oder ergonomische Möbel, und etwa 23 Prozent ermöglichen den Zugang zu Beratung und Coaching. In Betrieben ohne Betriebsrat sind solche Angebote seltener.

AK Oberösterreich

Größere Betriebe, mehr Mitbestimmung

Je größer der Betrieb, desto wahrscheinlicher ist es, dass es eine Interessenvertretung gibt. Während in Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeiter:innen oft kein Betriebsrat vorhanden ist, haben rund 86 Prozent der Beschäftigten in großen Unternehmen (500 und mehr Beschäftigte) eine Vertretung. 

In Branchen mit härteren Arbeitsbedingungen, wie dem Bau oder Handel, fehlt allerdings oft ein Betriebsrat – dabei ist gerade dort die Unterstützung besonders wichtig.

Sind Beschäftigte mit ihren Mitbestimmungsmöglichkeiten im Unternehmen unzufrieden, steigt auch die Wahrscheinlichkeit um fast das Dreifache, dass sie mit einem Jobwechsel liebäugeln - und zwar unabhängig von Branche, Unternehmensgröße und beruflicher Stellung. 

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Betriebsräte sind unerlässlich

Der Arbeitsklima Index macht klar: Mitbestimmung steigert die Zufriedenheit und Sicherheit der Beschäftigten.

95 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Betrieben mit Betriebsrat wissen, dass sie sich bei Problemen an ihre Vertretung wenden können. Für viele Beschäftigte sind Betriebsräte also unverzichtbar, denn sie sichern ihre Rechte und verbessern das Arbeitsklima entscheidend.

Betriebsratsverhinderung ist kein Kavaliersdelikt

Auch wenn es gesetzlich geregelt ist, dass in einem Unternehmen ab fünf Mitarbeiter:innen ein Betriebsrat zu wählen ist, wird immer wieder versucht, eine Betriebsratswahl zu verhindern.

Der ÖGB fordert daher gerichtliche Strafen bei der Ver- oder Behinderung von Betriebsratswahlen bzw. von Wahlen zur Personalvertretung, zum Jugendvertrauensrat und für eine Behindertenvertrauensperson.

Das Ziel ist, dass Menschen ungehindert ihr Recht, einen Betriebsrat zu gründen, ausüben können. Und genau hier muss der Gesetzgeber tätig werden und für echte Strafen sorgen. Mehr dazu auch HIER

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