Gemeinsam stark
7. April: Tag der betrieblichen Mitbestimmung - 90.000 starke Stimmen
Je mehr Mitbestimmung, desto besser die Arbeitsbedingungen
Betriebsräte sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Arbeitslebens. Ihr Einsatz und ihre Leistung sind unbezahlbar.
Die rund 90.000 Belegschaftsvertreter:innen im ganzen Land sind nicht nur das Rückgrat der Gewerkschaftsbewegung, sie kümmern sich auch unermüdlich um die Anliegen der Beschäftigten. Um die wertvolle Arbeit der Betriebsräte noch stärker zu würdigen, hat der ÖGB den 7. April zum „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ ausgerufen.
Harte Zeiten, starke Betriebsräte
Die Welt steht nicht still – Krisen, Inflation, Fachkräftemangel. Doch auf eines können sich die Arbeitnehmer:innen verlassen: ihre Betriebsräte.
„Wir leben in turbulenten Zeiten – aber die Beschäftigten können auf die Gewerkschaften zählen!“, betont ÖGB Bundesgeschäftsführer Willi Mernyi.
Dieser Einsatz wird auch geschätzt: 8 von 10 Beschäftigten sagen, dass ein Betriebsrat wichtig ist, in Betrieben mit Betriebsrat ist die Zustimmung noch höher. Das zeigt eine aktuelle Befragung des Meinungsforschungsinstitut IFES unter 2.500 Arbeitnehmer:innen in Österreich.
Was sind die Voraussetzungen für die Gründung eines Betriebsrats?
In Österreich kann ein Betriebsrat grundsätzlich dann gegründet werden, wenn in einem Betrieb mindestens fünf Arbeitnehmer:innen dauerhaft beschäftigt sind. Für die Wahl selbst gelten dann die gesetzlichen Regeln des Arbeitsverfassungsgesetzes und der Betriebsratswahlordnung.
Wer darf einen Betriebsrat wählen und wer kandidieren?
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer:innen ab dem 16. Lebensjahr; dazu zählen auch Leiharbeiter:innen sowie Beschäftigte in Karenz, Altersteilzeit, Präsenz- oder Zivildienst. Kandidieren dürfen Arbeitnehmer:innen ab 18 Jahren, die am Tag der Wahlausschreibung seit mindestens sechs Monaten im Betrieb bzw. Unternehmen beschäftigt sind; in neu errichteten Betrieben und Saisonbetrieben gelten Ausnahmen.
Wie läuft der Prozess der Betriebsratsgründung ab?
Der Startschuss ist die Betriebsversammlung, die einen Wahlvorstand bestellt. Danach folgen Kundmachung, Wählerliste, Wahlvorschläge und schließlich die Wahl selbst; die genauen Fristen sind gesetzlich geregelt.
Welche Kosten entstehen bei der Gründung und wer trägt sie?
Für Beschäftigte entstehen bei der Gründung eines Betriebsrats grundsätzlich keine Kosten; die Wahl und die erforderliche Zeit für die Betriebsratsarbeit sind Teil des gesetzlichen Mitbestimmungsrechts. Auch die nötigen Rahmenbedingungen im Betrieb müssen vom Arbeitgeber mitgetragen werden.
Darf der Arbeitgeber die Gründung verhindern oder die Initiatoren kündigen?
Nein. Betriebsratsmitglieder, Wahlwerber:innen und Mitglieder des Wahlvorstands genießen in Österreich besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Der Arbeitgeber kann nach der ersten Betriebsversammlung eine Gründung also nicht einfach verhindern oder die Initiator:innen wegen ihres Engagements kündigen. Schwieriger ist es in der Phase der Planung. Da greift der Schutz leider oft noch nicht. Der ÖGB fordert daher, dass Arbeitnehmer:innen bereits in dieser Phase besser vor willkürlicher Kündigung geschützt werden und Arbeitgeber, die eine Betriebsratsgründung verhindern wollen, wirksam sanktioniert werden.
Wie kann ich Kolleg:innen von einer Betriebsratsgründung überzeugen?
Am besten mit den konkreten Vorteilen: Der Betriebsrat sorgt schon im Vorfeld dafür, dass es nicht zu Problemen im Betrieb kommt – sei es bei Überstunden, Dauerstress, Mobbing oder unklaren Regelungen. ÖGB-Untersuchungen zeigen, dass Beschäftigte mit Betriebsrat häufiger bessere und stabilere Arbeitsbedingungen haben.
Wo bekomme ich Hilfe bei der Gründung?
Hilfe gibt es bei der zuständigen Gewerkschaft, beim ÖGB und auch bei Arbeiterkammer. Sie unterstützen bei den rechtlichen Schritten, bei der Vorbereitung der Wahl und bei Unsicherheiten im Prozess.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Betriebsratsmitglied?
Betriebsratsmitglieder sind bei ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden und vertreten die kollektiven Interessen aller Beschäftigten. Gleichzeitig gelten auch Pflichten, etwa die Verschwiegenheit über betriebliche Angelegenheiten.
Welche zeitlichen Ressourcen brauche ich für die Betriebsratsarbeit?
Für Betriebsratsarbeit muss die erforderliche Zeit freigegeben werden, das Entgelt läuft dabei weiter. In größeren Betrieben können zudem je nach Betriebsgröße einzelne Mitglieder freigestellt werden.
Wie viele Betriebsratsmitglieder werden benötigt?
Das hängt von der Betriebsgröße ab; die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. In größeren Betrieben sind Freistellungen ebenfalls gestaffelt geregelt.
Starke Stimme
Dass die Menschen ihren Betriebsrät:innen den Rücken stärken, verwundert Mernyi nicht: „Ein Betriebsrat kann mehr durchsetzen als eine Einzelperson. Der Betriebsrat ist die starke Stimme, sorgt für mehr Gerechtigkeit und hat wertvolle Informationen für die Menschen. Wir wissen, dass Betriebsräte am häufigsten gegründet werden, wenn es im Unternehmen nicht so rund läuft.“
Bessere Jobs
Gibt es in einem Unternehmen einen Betriebsrat, dann hat das laut IFES-Studie auch direkte Auswirkungen auf die Qualität der Jobs: Arbeitnehmer:innen mit Betriebsrat haben stabilere Beschäftigungsverhältnisse und sind seltener von prekären Verhältnissen betroffen als Arbeitnehmer:innen ohne Betriebsrat.
„Betriebsrät:innen sind Stützen für die Kolleg:innen und schützen vor allem diejenigen, die sich nicht so gut behaupten können“, steht für Mernyi außer Zweifel.
Probleme am Arbeitsplatz? Betriebsrat hilft
Ob Überstunden, ständige Erreichbarkeit oder unfaire Löhne – die Betriebsräte wissen, wo es hakt.
Sechs von zehn Betriebsratsvorsitzenden sagen, dass der Arbeitsdruck in ihrem Unternehmen konstant hoch ist. Das setzt den Beschäftigten zu, viele leiden im Job unter zu viel Stress. Wo der Schuh noch drückt, zeigt auch der aktuelle Strukturwandelbarometer.
Plakat als Download
Wenn du Betriebsrat oder Betriebsrätin bist, dann lade dir jetzt unser Plakat herunter und hänge es in deinem Betrieb auf!
Schnelle Hilfe
Mitbestimmung im Betrieb und in der Gewerkschaft muss immer wieder neu erkämpft werden. Das schaffen wir nur mit starken Betriebsräten.
Wer selbst aktiv werden und einen Betriebsrat gründen will, bekommt Unterstützung vom ÖGB.
„Helfen wir alle gemeinsam mit, dass die Betriebsratsfamilie in Österreich noch größer wird! Sprechen wir Freund:innen und Bekannte an und überzeugen wir sie davon, dass sie sich der Gewerkschaftsbewegung anschließen“, appelliert Mernyi.