Strengere Regeln
Wer Betriebsrat verhindert, muss stärker bestraft werden
Gesetzgeber muss endlich handeln, damit Demokratie in Betrieben nicht mehr blockiert werden kann
Über 70.000 Betriebsrätinnen und Betriebsräte gibt es derzeit in Österreichs Betrieben. Sie achten darauf, dass Gesetze und Regelungen im betrieblichen Alltag eingehalten werden und sind somit ein wichtiges Sprachrohr für die Beschäftigten.
Verankert sind wichtige Spielregeln für die betriebliche Mitbestimmung in der Arbeitswelt übrigens im Arbeitsverfassungsgesetz, das vor genau 50 Jahren, also 1974 in Kraft getreten ist.
Mehr Fairness in der Arbeitswelt
Betriebsräte setzen sich – abgesehen von Gesetzen – unermüdlich in vielen weiteren Bereichen für noch mehr Fairness ein: Der Bogen reicht von Themen wie Homeoffice, Schichtdiensten, Weiterbildung bis hin zu zusätzlicher Freizeit. All das ist in vielen Unternehmen in Betriebsvereinbarungen geregelt, wie sie eben nur mit dem Betriebsrat abgeschlossen werden können.
Miese Praktiken
Aus genau diesen Gründen sind Betriebsräte vielen Arbeitgebern aber oft ein Dorn im Auge und Betriebsratswahlen werden aktiv torpediert. Oft reicht schon die Ankündigung, einen Betriebsrat gründen zu wollen, dass Arbeitnehmer:innen von heute auf morgen ihren Job verlieren, wie etwa in einem Hotel in Salzburg oder auch die Einleitung einer Wahl wird torpediert wie etwa in einem oberösterreichischen Großhandelsunternehmen.
Strengere Strafen müssen her
Damit das in Zukunft nicht mehr passiert, fordert der ÖGB für Betriebsratswahlen auch strafrechtliche Maßnahmen, wie es sie zum Beispiel auch für Nationalratswahlen gibt. „Im Gegensatz zu Deutschland passiert bei uns nichts, wenn verhindert wird, dass ein Betriebsrat zustande kommt. Der für den Arbeitgeber schlimmste Fall ist, dass er die unter Umständen Gekündigten wieder einstellen muss“, erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko.
Daher fordert der ÖGB gerichtliche Strafen bei der Ver- oder Behinderung von Betriebsratswahlen bzw. von Wahlen zur Personalvertretung, zum Jugendvertrauensrat und für eine Behindertenvertrauensperson.
Es müsse den Menschen laut Trinko „klar sein, dass ihr Verhalten Sanktionen nach sich zieht. Wir wollen niemanden ins Gefängnis schicken, aber allein die Strafdrohung könnte schon abschrecken. Unser Ziel ist es, dass die Menschen ungehindert ihr Recht einen Betriebsrat zu gründen ausüben können.“ Und genau hier muss der Gesetzgeber tätig werden und für echte Strafen sorgen. Mehr dazu auch HIER.