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Was Sie über die neue Regelung wissen müssen und was sie bringt

Mutterschutz und Karenz

Karenzzeiten werden angerechnet

Was Sie über die neue Regelung wissen müssen und was sie Ihnen bringt

Familien und vor allem Frauen haben Grund zum Feiern. Der Nationalrat hat die gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen – eine langjährige Forderung der ÖGB-Frauen.

oegb.at hat sich die häufigsten sechs Fragen angeschaut und für Sie beantwortet.

1. Wie viele Monate Karenzzeiten werden angerechnet?

Für die Bemessung der Kündigungsfrist, der Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand und für das Urlaubsausmaß wurden bisher nur 10 Monate der ersten Elternkarenz im Arbeitsverhältnis per Gesetz angerechnet. Für andere dienstzeitabhängigen Ansprüchen, wie z.B. Gehaltsvorrückungen, wurden Zeiten der Karenz nur dann berücksichtigt, wenn dies der Kollektivvertrag vorgesehen hat. Das ändert sich nun für Geburten ab 1. August 2019: Ab diesem Zeitpunkt werden Zeiten der Elternkarenz, die in Anspruch genommen wurden, für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten, bis zum Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kindes angerechnet. Diese Regelung gilt für jedes Kind.

2. Für wen gilt diese Regelung?

Die neue Bestimmung gilt sowohl für Mütter als auch Väter, die in Elternkarenz gehen. Auch Adoptiv- und Pflegeeltern profitieren von der neuen Regelung.

3. Wann tritt die Regelung in Kraft?

Die Neuerung gilt für Geburten ab 1. August 2019

4. Ich bekomme am 1. Jänner 2020 ein Kind und ein zweites Kind am 1. Juli 2021. Wie viele Monate werden angerechnet, wenn ich bis zum Tag vor dem zweiten Geburtstag des zweiten Kindes in Karenz bleibe?

Bekommen Sie zwei Kinder und bleiben bis zum Tag vor dem zweiten Geburtstag des zweiten Kindes durchgehend in Karenz, dann bekommen Sie im oben angeführten Beispiel 3,5 Jahre (42 Monate) angerechnet. 

5. Muss mein aktueller Dienstgeber die Jahre anerkennen oder gilt das nur für neue Dienstverhältnisse?

Ja, selbstverständlich muss ihr aktueller Dienstgeber diese Jahre anrechnen. Die Anrechnung der Karenzzeiten hängt nicht davon ab, wie lange sie schon bei ihrem Dienstgeber beschäftigt sind, sondern gilt für alle Geburten ab 1. August 2019. Die Anrechnung von Karenzzeiten, die bis jetzt schon im Kollektivvertrag geregelt waren, müssen unabhängig davon angerechnet werden bzw. angerechnet worden sein.

6. Gilt das auch für Frauen, die vor 20 Jahren in Karenz waren und erst in 20 Jahren in Pension gehen?

Nein. Die volle Anrechnung der Karenzzeiten gilt erst für Geburten ab 1. August 2019. Wobei natürlich schon jetzt viele Kollektivverträge die Anrechnung von Karenzzeiten vorsehen. Diese müssen in jedem Fall berücksichtigt werden.

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