Zum Hauptinhalt wechseln
©zest_marina - stock.adobe.com

Dein Recht

Abfertigung – alles, was du wissen musst

Wir klären auf, wie viel Geld dir am Ende eines Arbeitsverhältnisses zusteht und wann du es bekommst

Die Abfertigung ist im Grunde eine finanzielle Entschädigung für geleistete Arbeit, die man am Ende eines Arbeitsverhältnisses erhalten kann.

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Abfertigung zusammengestellt: Wer hat Anspruch auf Abfertigung? Wie hoch ist sie? Und was passiert, wenn ich selbst kündige?

1. Was ist eine Abfertigung?

Eine Abfertigung ist eine einmalige Zahlung, die du am Ende deines Arbeitsverhältnisses erhalten kannst.

Sie dient als finanzielle Absicherung beim Jobwechsel oder beim Eintritt in den Ruhestand.

2. Welche Möglichkeiten habe ich bei einem Jobwechsel mit der Abfertigung Neu?

Bei einem Jobwechsel musst du dir die Abfertigung Neu nicht auszahlen lassen. 

Du hast folgende Optionen:
Das Geld in der Vorsorgekasse lassen.
Es in die Vorsorgekasse deines neuen Arbeitgebers übertragen. 
Es in eine Pensionskasse einzahlen.
Es in eine betriebliche Kollektivversicherung einzahlen.

3. Was ist eine Betriebliche Vorsorgekasse?

Eine Betriebliche Vorsorgekasse ist ein Finanzinstitut, das die Beiträge zur betrieblichen Vorsorge verwaltet und anlegt. 

Dein Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 Prozent deines Bruttogehalts (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld) in diese Kasse ein. 

4. Wer hat Anspruch auf Abfertigung?

Abfertigung Neu: Alle Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2002 begonnen hat, haben bereits ab dem zweiten Beschäftigungsmonat Anspruch.

Abfertigung Alt: Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.1.2003 begann, haben nach drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung im gleichen Unternehmen Anspruch.

5. Was ist der Unterschied zwischen „Abfertigung neu" und „Abfertigung alt"?

Bei Jobwechsel:
Neu: Du kannst deine Abfertigung mitnehmen. 
Alt: Du verlierst sie beim Wechsel.

Wenn du selbst kündigst:
Neu: Du behältst deinen Anspruch.
Alt: Du verlierst deinen Anspruch.

Für Lehrlinge:
Neu: Lehrlinge haben Anspruch. 
Alt: Lehrlinge haben keinen Anspruch.

6. Wie hoch ist die „Abfertigung neu"?

Die Höhe der Abfertigung Neu hängt von den eingezahlten Beiträgen und der Veranlagungsperformance ab. Dein Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 Prozent deines Bruttogehalts in die Vorsorgekasse ein.

Die Summe wächst mit der Zeit durch Zinsen und wird später an dich ausgezahlt. 

Bleib informiert über deine Arbeitswelt!
Das Wichtigste aus einer Woche auf einen Blick


7. Wie hoch ist die „Abfertigung alt"?

Die Höhe der Abfertigung Alt hängt von deiner Betriebszugehörigkeit ab:

Nach 3 Jahren: 2 Monatsgehälter 
Nach 5 Jahren: 3 Monatsgehälter 
Nach 10 Jahren: 4 Monatsgehälter
Nach 15 Jahren: 6 Monatsgehälter 
Nach 20 Jahren: 9 Monatsgehälter 
Nach 25 Jahren: 12 Monatsgehälter

8. Ab wann muss der Arbeitgeber Abfertigungsbeiträge einzahlen?

Bei der Abfertigung Neu beginnt die Einzahlung ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber zahlt 1,53 Prozent deines monatlichen Bruttogehalts in die Vorsorgekasse ein.

9. Wann/wie wird Abfertigung Alt ausbezahlt?

Die Abfertigung Alt wird wie folgt ausbezahlt:

Beträge bis zu drei Monatsgehältern werden sofort bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.

Bei höheren Beträgen kann der Teil über drei Monatsgehälter in monatlichen Raten gezahlt werden.

Beispiel: Bei sechs Monatsgehältern Abfertigung werden drei sofort ausgezahlt, die restlichen drei in den folgenden Monaten. 

10. Welche Ansprüche hast du bei Pensionierung?

Bei der Abfertigung Alt zahlt dein Arbeitgeber die Abfertigung aus, sobald du in Pension gehst.

Bei der Abfertigung Neu hast du zwei Möglichkeiten:

a) Du lässt dir den Betrag auszahlen. 
b) Du verwendest das Geld für eine Pensions-Zusatzversicherung.

11. Wie kann mich mein Betriebsrat bei diesem Thema unterstützen?

Dein Betriebsrat kann:

  • dir Informationen über deine Rechte und Ansprüche bereitstellen und

  • bei Fragen zur Berechnung deiner Abfertigung helfen,

  • bei Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber vermitteln und

  • über Möglichkeiten der Übertragung oder Auszahlung beraten.

12. Welche Möglichkeiten hast du bei der Auszahlung?

Bei der Abfertigung Neu hast du folgende Optionen:

  • Auszahlung als Einmalbetrag (wird mit 6 Prozent besteuert)

  • Überweisung in eine Pensionskasse

  • Überweisung in eine betriebliche Kollektivversicherung

  • Weiterveranlagung in der Vorsorgekasse

  • Bei Pensionsantritt: Verwendung als Prämie für eine Pensionszusatzversicherung

Wichtig: Informiere dich rechtzeitig über deine Möglichkeiten und Fristen, um deine Ansprüche nicht zu verlieren.

13. Was passiert mit der Abfertigung, wenn ein:e Arbeitnehmer:in stirbt?

Bei der Abfertigung Alt und Neu haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die Abfertigung: Der Ehepartner/die Ehepartnerin (und auch eingetragene Partnerschaften) und Kinder, die Familienbeihilfe erhalten, bekommen die Abfertigung zu gleichen Teilen.  

Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen sind keine gesetzlichen Erben.

Wichtig: Die Abfertigung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Tod schriftlich bei der Vorsorgekasse beantragt werden. Wenn der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wird, fällt die Abfertigung in den Nachlass.

Nutze jetzt den Abfertigungsrechner!

In wenigen Schritten kannst du deinen persönlichen Abfertigungsanspruch errechnen: HIER KLICKEN

Unabhängig davon, ob dein Dienstverhältnis dem alten oder neuen Abfertigungsrecht unterliegt.   

Noch Fragen? Wende dich an BR, Gewerkschaft oder AK  

Melde dich bei deiner Gewerkschaft!