Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Arbeitsinspektion: 60.000 Kontrollen pro Jahr trotz Personalmangel
Einblick in die Welt der ArbeitsinspektorInnen: Warum es sie braucht, worauf sie achten und wann sie strafen
Am Arbeitsplatz verbringen wir einen großen Teil unserer Lebenszeit. Damit uns die Arbeit nicht krank macht und unsere Arbeitsplätze sicher sind, sind Kontrollen unumgänglich.
Und die gibt es auch: Rund 60.000 Mal pro Jahr rücken die rund 300 Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen im ganzen Land aus und überprüfen in den Betrieben oder auf Baustellen die Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen.
Gerade zu Beginn der Corona-Pandemie wurde etwa verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der Covid-19-Bestimmungen gelegt.
Zusätzliche InspektorInnen benötigt
Die ersten ArbeitsinspektorInnen wurden in Österreich vor über 135 Jahren eingesetzt; heute ist die Arbeitsinspektion Teil des Bundesministeriums für Arbeit und besteht aus 15 regionalen Arbeitsinspektoraten und einem Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten.
Vieles hat sich in all den Jahrzehnten verändert, der Grundgedanke aber ist der gleiche geblieben: Die gesetzlichen Regelungen, die Beschäftigte schützen sollen, müssen auch überprüft werden.
Genauso wie im Straßenverkehr sind Kontrollen wichtig, damit alles gut funktioniert.
„Das Arbeitsinspektorat ist die Polizei der Arbeitswelt, die die Arbeitgeber kontrolliert, ob sie die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Genauso wie im Straßenverkehr sind Kontrollen wichtig, damit alles gut funktioniert“, sagt Ingrid Reifinger, ÖGB-Expertin für gesunde Arbeit.
Dass die ArbeitsinspektorInnen hervorragende Arbeit leisten, steht außer Zweifel, jedoch „brauchen wir dringend deutlich mehr von ihnen. Der ÖGB fordert, dass mindestens 50 weitere ArbeitsinspektorInnen eingesetzt werden“, so Reifinger.
Was wird kontrolliert?
Die Arbeitsinspektion überprüft:
- ob Arbeitszeiten und Arbeitsruhe eingehalten werden,
- ob gefährliche Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß eingesetzt werden,
- den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie z. B. giftigen oder entzündlichen Chemikalien,
- die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen
oder auch die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren.
Wichtig: Wenn es Fragen oder Unstimmigkeiten bei der Lohn- oder Gehaltsauszahlung oder bei Kündigungen gibt, sind die ArbeitsinspektorInnen nicht zuständig; in solchen Fällen ist es am besten, sich an den Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft zu wenden.
Werden Kontrollen angekündigt?
Nein, grundsätzlich nicht. ArbeitsinspektorInnen dürfen Kontrollen aber auch ankündigen (zum Beispiel, wenn eine bestimmte Person vor Ort anwesend sein soll). Unangemeldet müssen sie dann erfolgen, wenn Verdacht auf Gefahr für Leben oder Gesundheit der ArbeitnehmerInnen oder auf schwerwiegende Übertretungen vorliegt.
Dürfen Kontrollen verweigert werden?
Nein. ArbeitsinspektorInnen dürfen Betriebe und Baustellen jederzeit betreten und besichtigen.
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Missachtet ein Unternehmen Arbeitsschutzvorschriften, so lautet das Motto vorrangig: „Beraten vor strafen“: Das Unternehmen wird aufgefordert, die festgestellten Mängel innerhalb vereinbarter Fristen zu beheben. Passiert das nicht, gibt es eine Anzeige bei der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde. Diese verhängt dann eine finanzielle Strafe.
Anzeigen sind aber nur das letzte Mittel. So kommen im Jahr 2018 auf ca. 62.000 Kontrollen nur 934 Strafanzeigen.
Üblicherweise werden Mängel bereits auf Grund der Beratungen und schriftlichen Aufforderungen behoben, sodass eine Anzeige gar nicht erst nötig wird.
Noch mehr über die Tätigkeit der ArbeitsinspektorInnen erfährst du in unserem ÖGB-Podcast: