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Damit Beschäftigte beim Einsatz von KI im Job auf der sicheren Seite sind, gilt es einige Regeln zu beachten Sutthiphong – stock.adobe.com

Digitale Sicherheit

ChatGPT und Co. – was ist im Job erlaubt und was nicht?

Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen, wie man Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz sicher und richtig nutzt

Künstliche Intelligenz wie ChatGPT verändert die Arbeitswelt – viele Arbeitnehmer:innen sind jedoch verunsichert, was erlaubt und was riskant ist.

Darf ich die Programme einfach einsetzen? Welche Daten sind tabu? Und wer haftet, wenn die KI Fehler macht? 

ÖGB-Digitalisierungsexperte Sebastian Klocker liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen beim Einsatz von KI in der Arbeit.

1. Darf ich KI-Tools wie ChatGPT in meiner Arbeit benutzen?

Das hängt von den Richtlinien deines Unternehmens ab. Viele Unternehmen haben bereits interne Richtlinien für die Nutzung von KI-Tools.

Bevor du KI im Arbeitsalltag nutzt, solltest du mit deinem Vorgesetzten klären, ob und unter welchen Bedingungen die Nutzung erlaubt ist und ob ein Tool vom Arbeitgeber empfohlen oder zur Verfügung gestellt wird.

2. Welche Daten darf ich in eine KI eingeben – und welche nicht?

Vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sollten grundsätzlich nicht in ein Online-KI-Tool eingegeben werden.

Viele KI-Systeme speichern und analysieren die Eingaben oder verwenden die Informationen für eigene Zwecke weiter – zum Beispiel, um neue Modelle zu trainieren.

Bei kostenlosen Diensten im Internet ist oft nicht nachvollziehbar, was mit den Eingaben geschieht, so dass sensible Informationen in falsche Hände geraten können.

Halte dich an die Vorgaben deines Unternehmens und achte auf den Datenschutz und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Im Zweifelsfall solltest du immer den zuständigen Ansprechpartner im Unternehmen fragen.

3. Gibt es Richtlinien, wie ich KI-Programme am Arbeitsplatz nutzen darf?

Viele Unternehmen entwickeln derzeit Richtlinien für den Einsatz von KI am Arbeitsplatz.

Wenn es in deinem Unternehmen noch keine klaren Richtlinien gibt, kann sich zum Beispiel der Betriebsrat dafür einsetzen, dass transparente Regelungen geschaffen werden.

Auch gesetzliche Rahmenbedingungen, etwa aus dem Arbeitsrecht oder der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sind zu beachten.

4. Kann mir mein Arbeitgeber den Einsatz von KI-Tools verbieten oder mich dazu zwingen?

Der Arbeitgeber kann die Nutzung von KI-Tools verbieten, insbesondere wenn Datenschutz- oder Sicherheitsrisiken bestehen. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber dich anweisen, bestimmte KI-Tools zu nutzen, etwa um Texte besser zu formulieren.

Solche Anweisungen sind grundsätzlich zulässig, solange sie deine Tätigkeit nicht grundlegend verändern.

Eine Versetzung in eine schlechtere oder unangemessene Tätigkeit aufgrund von KI-Nutzung kann jedoch nicht einseitig erfolgen – hier hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht und kann sich für deine Interessen einsetzen.  

Wenn du unsicher bist, ob eine Anweisung rechtens ist, wende dich an den Betriebsrat oder deine Gewerkschaft.

5. Muss ich KI-generierte Inhalte nochmals überprüfen?

Ja, unbedingt!

KI-Tools sind keine verlässlichen Quellen für Fakten und können Fehler, Verzerrungen oder sogar erfundene Informationen enthalten.

Daher sollten alle KI-generierten Inhalte kritisch geprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden, bevor sie weiterverwendet werden.

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6. Warum ist Datenschutz beim Einsatz von KI so wichtig?

Viele KI-Anwendungen speichern und verwenden die eingegebenen Daten, um sich weiterzuentwickeln. Dies kann problematisch sein, wenn personenbezogene oder geschäftskritische Informationen verwendet werden.

Ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen kann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Arbeitgeber sind aber verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen über die Regeln zur Datenweitergabe und die möglichen Konsequenzen bei Verstößen zu informieren.

7. Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis oder trotz Verbots KI für meine Arbeit einsetze?

Wenn du entgegen betrieblicher Anweisungen KI-Tools einsetzt, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben - von einer Abmahnung bis hin zur Entlassung, insbesondere wenn es dadurch zu Datenschutzverletzungen oder zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kommt.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Nutzung erlaubt ist, solltest du vorher nachfragen.

Personenbezogene Daten, die im Rahmen deiner Arbeit verarbeitet werden, unterliegen der Geheimhaltungspflicht und müssen geheim gehalten werden.

Sie dürfen nur weitergegeben werden, wenn es dafür einen gesetzlichen Grund gibt. Du darfst solche Daten nur weitergeben, wenn dein Arbeitgeber es ausdrücklich angeordnet hat.

Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

8. Wer haftet, wenn KI einen Fehler macht?

In der Regel haftet derjenige, der die KI eingesetzt hat.

Da KI-Modelle keine rechtliche Haftung tragen, bist du als Nutzer:in dafür verantwortlich, dass die erzeugten Inhalte korrekt sind und im Einklang mit den geltenden Vorschriften stehen.

Der Arbeitgeber kann aber auch in der Pflicht stehen, klare Vorgaben für den Einsatz von KI zu machen und muss seine Mitarbeiter:innen mit den notwendigen Kompetenzen ausstatten, wenn diese KI nutzen.

9. Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat beim Einsatz von KI?

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn der Einsatz von KI die Arbeitsbedingungen beeinflusst – zum Beispiel bei Leistungsbeurteilungen oder Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren.

Auch wenn personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeitet werden, muss eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. 

Bei KI-Systemen, von denen ein hohes Risiko im Sinne des AI-Act ausgehen kann, muss der Betriebsrat vor der Einführung informiert werden.

10. Welche Gesetze und Verordnungen gibt es zu KI am Arbeitsplatz?

In Österreich und der EU gibt es bereits bestehende arbeits- und datenschutzrechtliche Regelungen, die auch für den Einsatz von KI gelten.

Seit Ende 2024 wurde auch auf EU-Ebene die KI-Verordnung beschlossen, die einen verantwortungsvollen Umgang mit KI sicherstellen soll.

Der Betriebsrat kann eine wichtige Rolle dabei spielen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und faire Arbeitsbedingungen gewährleistet werden.

KI und betriebliche Mitbestimmung

Die Einführung von KI-Systemen am Arbeitsplatz kann das Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer:innen verschärfen, da Betriebsräte oft nur begrenztes Wissen über die Systeme haben - dies kann die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten erschweren. 

Der ÖGB fordert: 

  • Der Einsatz von KI muss unter Einbeziehung der Arbeitnehmer:innen erfolgen, um positive Effekte wie gesündere und sicherere Arbeitsbedingungen sowie mehr Freizeit und Flexibilität zu ermöglichen.
  • Für viele KI-Systeme, die bereits im Einsatz sind, muss es zwingend Betriebsvereinbarungen geben, insbesondere wenn es sich um Kontrollmaßnahmen handelt, die die Menschenwürde berühren oder die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
    In Betrieben ohne Betriebsrat sind Einzelvereinbarungen zu schließen.
  • Stärkung der Mitbestimmungsrechte: Der ÖGB setzt sich für die Sicherstellung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer:innen sowie ihrer (über)betrieblichen Interessenvertretungen ein.
  • Arbeitnehmer:innenvertretungen sollen in die Gestaltung von KI-Technologien sowie in Standardisierungs- und Kodifizierungsprozesse eingebunden werden.
  • Zur Qualifizierung der Beschäftigten im Umgang mit KI muss es gezielte Maßnahmen in Unternehmen geben.
  • Transparenz beim Einsatz von KI: Unternehmen müssen offenlegen, welche KI-Systeme verwendet werden, welche Daten verarbeitet werden und welche Auswirkungen diese auf die Arbeitsbedingungen haben.