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Frau sitzt im Strandoutfit, im Büro an ihrem Schreibtisch. Sie trägt einen Badeanzug, Taucherbrille mit Schnorchel und Schwimmflossen.
Wenn das Thermometer die 30-Grad-Marke überspringt, kann die Arbeit besonders belastend werden Nomad_Soul - stock.adobe.com

Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz

Darf ich im Strand-Outfit in die Arbeit?

Die neun wichtigsten Regeln bei Hitze am Arbeitsplatz

Sommer, Sonne, Sonnenschein - was in der Freizeit herrlich ist, wird im Job schnell zur Belastung. Gerade am Arbeitsplatz wird Hitze zu einem immer größeren Problem. Den extremen Temperaturen sind Beschäftigte aber nicht hilflos ausgeliefert. 

Wir haben für dich die neun wichtigsten Regeln bei Hitze am Arbeitsplatz:

1. Darf ich einen privaten Ventilator aufstellen? Darf ich andere Kühlgeräte mitnehmen und betreiben?

Wenn du einen Ventilator aufstellen willst, musst du das vorher mit deinem Arbeitgeber besprechen.

Er muss grünes Licht geben, hier geht es auch um sicherheitstechnische Fragen. Grundsätzlich sollten Elektrogeräte aber vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. 

2. Muss mein Arbeitgeber bei extremer Hitze eine Klimaanlage oder einen Luftbefeuchter bereitstellen bzw. installieren?

Nein. Aber: Wenn eine Klimaanlage bereits vorhanden ist, soll die Raumtemperatur 25 Grad möglichst nicht überschreiten.

Sollte es keine Klimaanlage geben, muss der Chef oder die Chefin andere Möglichkeiten finden, um die Arbeit erträglich zu machen.

Einige Beispiele dafür: Fenster abdunkeln, Ventilatoren einschalten, Raumbelüftung aktivieren, spezielle Bereiche zur Abkühlung (in Hallen etc.) verfügbar machen oder alkoholfreie Getränke bereitstellen.

3. Darf ich im luftigen Strand-Outfit (Flip-Flops, Minirock, Tank-Top,…) am Arbeitsplatz erscheinen?

Auch hier musst du bitte unbedingt mit deinem Vorgesetzten oder deiner Vorgesetzten sprechen. An extrem heißen Tagen kann er oder sie die Bekleidungsvorschriften lockern. Dann kannst du vielleicht die Krawatte weglassen, kannst kurze Hosen oder leichte Schuhe tragen.

ALLERDINGS: In vielen Berufen ist eine gewisse Bekleidung Pflicht und muss trotz Hitze getragen werden: Arbeitsschuhe oder Helme etwa, das dient aber zu deiner Sicherheit.

Solltest du in deinem Beruf Kontakt mit KundInnen haben oder es gibt betriebliche Bekleidungsvorschriften (wie z. B. eine Uniform), dann sind diese Regeln auch bei Hitze einzuhalten, aber sprich mit deinem Arbeitgeber, ob es nicht eine vernünftige Lösung gibt!

Sollte es in deinem Betrieb generell keine Bekleidungsvorschriften geben, achte bitte dennoch darauf, dass du auch bei heißen Temperaturen den für die Branche üblichen Kleidungsstil einhältst.  

4. Ab wann gibt es hitzefrei?

„Hitzefrei“ ist leider nur heiße Luft. Du darfst deinen Arbeitsplatz nicht verlassen, wenn die Temperaturen zu hoch sind.

Der Hitze bist du dennoch nicht hilflos ausgeliefert. Arbeitgeber müssen darauf achten, dass etwa in Büroräumen mit Klimageräten die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad liegt. (In diesem Fall sollte die Raumtemperatur 25 Grad sein nicht überschreiten.) 

Und – wie oben erwähnt – können Fenster abgedunkelt werden, Ventilatoren aufgestellt oder alkoholfreie Getränke bereitgestellt werden.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss vor erheblichen Beeinträchtigungen bei Hitze schützen.

5. Gibt es spezielle Hitzefrei-Regelungen für Bauarbeiter:innen?

Ja! Die gibt es. Ab 32,5 Grad können Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen im Baubereich freigeben. Aber nicht alle Firmen nutzen diese Regelung. Es braucht daher einen Rechtsanspruch auf hitzefrei ab 30 Grad aufgrund des Klimawandels und zum Schutz der Gesundheit der Bauarbeiter:innen.

DER ÖGB FORDERT:

Ab der Temperatur von über 30 Grad Celsius muss es in Arbeitsstätten, an auswärtigen Arbeitsstellen und auf Baustellen bezahlt hitzefrei geben -  solange keine kühlere Alternative von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber angeboten wird.

6. Muss der Arbeitgeber mich besonders schützen, wenn ich aufgrund einer Erkrankung oder ähnlichem in der Hitze körperliche Probleme bekomme?

Ja. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und müssen während einer Hitzewelle ganz besonders auf die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitszustand der Beschäftigten achten.

Das gilt etwa vor allem für werdende und stillende Mütter und ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer:innen.

7. Darf ich meine Arbeitszeit so verlegen, dass ich zu arbeiten beginne, wenn es draußen noch kühl ist? Also z.B. ab 6h?

Nein, darfst du nicht. Zumindest nicht einseitig, also alleine kannst du das nicht entscheiden. Sprich am besten mit deinem Vorgesetzten oder deiner Vorgesetzten, damit ihr eine gute Lösung findet.

Überlange Arbeitszeiten zu vermeiden, wäre ebenfalls eine gute Maßnahme.

8. Muss der Chef mir Mineralwasser oder Softdrinks zur Verfügung stellen?

Zugang zu Trinkwasser muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen – Softdrinks und Mineralwasser nicht.

9. Wenn ich auch im Freien arbeite oder unterwegs bin – muss mir mein Betrieb Sonnencreme zur Verfügung stellen?

Ja. Aber nicht nur Sonnencreme. Ebenfalls sollte Kleidung, die vor UV-Strahlen schützt, zur Verfügung gestellt werden.

Generell gilt: Der Arbeitgeber muss Schutzkleidung bzw. Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.