Ausblick 2025
Das ändert sich 2025 für Arbeitnehmer:innen
Telearbeit, Schutzklausel für Pensionist:innen oder höheres Kilometergeld – diese und andere neuen Gesetze sollten Arbeitnehmer:innen kennen
2025 bringt viele gesetzliche Änderungen, die das Arbeitsleben von Arbeitnehmer:innen besser und gerechter machen. oegb.at hat sich angesehen, was sich 2025 arbeitsrechtlich und steuerlich ändert.
Homeoffice wird flexibler und zu Telearbeit
Ab 1. Jänner tritt das neue Telearbeitsgesetz in Kraft. Die Regeln zum Homeoffice wurden evaluiert und es hat sich gezeigt, dass eine Ausweitung notwendig war.
Ab 1.1.2025 kannst du, nach Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber, deinen Arbeitsort selbst wählen: Zuhause, im Nebenwohnsitz, in der Wohnung von Angehörigen, im Coworking-Space oder unterwegs.
Die neuen Regeln bringen mehr Flexibilität für Arbeitnehmer:innen und bedeuten bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Wichtig: Homeoffice und auch Telearbeit muss weiterhin mit dem Arbeitgeber - wie oben erwähnt - vereinbart werden!
Mehr Rechte für Menschen mit Behinderung
Unternehmen mit über 400 Mitarbeiter:innen müssen ab 2025 einen (ehrenamtlichen) Barrierefreiheitsbeauftragten benennen. Ziel ist, Inklusion und Gleichstellung am Arbeitsplatz zu fördern. Außerdem erhält der Behindertenanwalt mehr Kompetenzen und wird für eine Dauer von fünf (anstatt bisher vier) Jahren bestellt.
Bei integrativen Betrieben soll künftig die Entwicklung, Erhöhung und Wiedergewinnung der Vermittlungsfähigkeit statt der Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen in den Vordergrund gestellt werden.
Höheres Kilometergeld
Für alle, die in ihrem Beruf mit einem privaten Fahrzeug fahren müssen, gibt es gute Nachrichten: Das Kilometergeld wird angehoben und beträgt 2025 für Autos, Motorräder und Fahrräder einheitlich 50 Cent pro Kilometer. Übrigens, gibt es auch ein Kilometergeld (38 Cent je Kilometer), wenn man zu Fuß geht. „Dass die Regierung hier auf den ÖGB gehört hat, der lange eine Erhöhung gefordert hat, ist erfreulich“, erklärt ÖGB-Steuerexpertin Miriam Fuhrmann.
Die Gewerkschaften haben 2025 viele Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen durchgesetzt. Unterstütze den Kampf für bessere Arbeitsbedingungen mit deiner Mitgliedschaft.
Inflationsanpassung der Steuerstufen
„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren 2025 auch von der Abschaffung der sogenannten kalten Progression und müssen dadurch weniger Steuern bezahlen“, erklärt ÖGB-Steuerexpertin Miriam Fuhrmann. In Österreich gibt es verschiedene Steuerstufen. Diese Stufen werden nun fast alle um knapp vier Prozent nach oben verschoben.
Die neuen Schwellenwerte:
1. Steuerstufe: Einkommen bis 13.308 € (zuvor 12.816 €) steuerfrei
2. Steuerstufe: Einkommen 13.309 € bis 21.617 € (zuvor 20.818 €) 20 %
3. Steuerstufe: Einkommen 21.618 € bis 35.836 € (zuvor 34.513 €) 30 %
4. Steuerstufe: Einkommen 35.837 € bis 69.166 € (zuvor 66.612 €) 40 %
5. Steuerstufe: Einkommen 69.167 € bis 103.072 € (zuvor 99.266 €) 48 %
6. Steuerstufe: Einkommen 103.073 € bis 1.000.000 € 50 %
7. Steuerstufe: Einkommen über 1 Mio € 55 % (Bei diesem Steuersatz gab es keine Änderungen.)
Wie viele Steuern du genau bezahlst, kannst du mit dem Brutto-Netto-Rechner ausrechnen: https://bruttonetto.arbeiterkammer.at/
Steuerfreie Taggelder
Ab 1. Jänner 2025 steigen auch die steuerfreien Taggelder, und zwar von 26,40 auf 30 Euro. Damit wurde eine jahrelange ÖGB-Forderung umgesetzt, da die Taggelder seit Jahrzehnten nicht mehr an die Inflation angepasst worden sind. Es war also höchste Zeit für eine Anhebung.
Zudem werden sämtliche Absetzbeträge (wie insb. Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag) um 5 Prozent angehoben.
Geringfügigkeitsgrenze 2025
Die Geringfügigkeitsgrenze wird auf monatlich 551,10 Euro angehoben.
Mehr Geld für Kinder
Die Familienbeihilfe wird erhöht:
von 132,30 € auf 138,40 € für Kinder ab der Geburt
von 141,50 € auf 148 € für Kinder ab dem dritten Geburtstag
von 164,20 € auf 171,80 € für Kinder ab dem zehnten Geburtstag
von 191,60 € auf 200,40 € für Kinder ab dem 19. Geburtstag
Die Mehrkindzuschläge werden angehoben:
von 8,20 € auf 8,60 € für zwei Kinder
von 20,20 € auf 21,10 € für drei Kinder
von 30,70 € auf 32,10 € für vier Kinder
von 37,20 € auf 38,90 € für fünf Kinder
von 41,50 € auf 43,40 € für sechs Kinder
von 60,30 € auf 63,10 € für sieben Kinder und jedes weitere Kind
Die Zuverdienstgrenze von volljährigen Kindern zur Familienbeihilfe steigt von 16.455 € auf 17.212 € pro Jahr.
Das Schulstartgeld wird von 116,10 € auf 121,40 € angehoben.
Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird, wenn Sie lohnsteuerpflichtig sind, steigt von 67,80 auf 70,90 €.
Schutzklausel für Pensionsantritte 2025
Personen, die 2025 in Pension gehen, erhalten einen Erhöhungsbetrag von 4,5 Prozent der Pensionskonto-Gutschrift 2023, um inflationsbedingte Pensionsverluste auszugleichen. Pensionist:innen sind somit, auch auf Druck des ÖGB hin, vor finanziellen Verlusten geschützt.
Keine Aliquotierung: Neupensionist:innen bekommen normalerweise im ersten Jahr ihrer Pension nur einen anteiligen Inflationsausgleich. Die Höhe hängt davon ab, in welchem Monat sie in Pension gehen.
2025 ist das anders - die erste Pensionsanpassung für Pensionsantritte 2025 wird nicht aliquotiert, was insbesondere Frauen zugutekommt, die ihren Pensionsantritt (aufgrund der in Halbjahresschritten stattfindenden Anhebung) üblicherweise in der zweiten Jahreshälfte haben.
Erhöhung der Pensionen: Pensionen bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro steigen um 4,6 Prozent, höhere Pensionen erhalten einen fixen Pauschalbetrag von 278,76 Euro.