Arbeitspausen
Die Klopause ist Arbeitszeit
Nach Aufregung in der Schweiz stellt der ÖGB klar: Wer in Österreich während der Arbeit auf die Toilette geht, muss dafür nicht ausstempeln
Beim Schweizer Uhrenhersteller Jean Singer et Cie müssen die Beschäftigten für Toilettenpausen ausstempeln – eine Praxis, die jetzt auch gerichtlich bestätigt wurde. Das Gericht entschied, dass das Arbeitsgesetz Pausen nicht klar genug definiert und Toilettengänge daher als Unterbrechung der Arbeitszeit gelten können. Ähnliche Regeln gibt es in der Schweiz bei drei weiteren Uhrenfirmen. In Österreich ist das anders, stellt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko klar: „Bei uns zählen Toilettenpausen als Arbeitszeit.“
Was in puncto Pause und Klogang gilt, hat oegb.at hier zusammengefasst:
Kann mir mein Arbeitgeber vorschreiben, wie oft bzw. wie lange ich aufs Klo gehen darf?
Nein, weil das ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wäre. Was in Deutschland durch Gerichte bestätigt ist, ist auch in Österreich die herrschende Meinung. Anders als in der Schweiz ist es in Österreich auch nicht möglich, Beschäftigte zu zwingen, zu einem Arzt zu gehen, wenn sie überdurchschnittlich oft Klopausen einlegen. Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die persönliche Sphäre der Beschäftigten.
Kann mir mein Chef oder meine Chefin vorschreiben, dass ich für die Klopause ausstempeln muss – sprich, dass es keine Arbeitszeit ist?
Nein, da es sich um ein menschliches Grundbedürfnis handelt, das nicht eingeschränkt werden darf. In Deutschland gilt, dass es sich um eine kurze Arbeitsunterbrechung handelt und damit nicht um eine Pause – daher ist auch kein Ausstempeln nötig. Auch in Österreich ist das die herrschende Meinung.
Wie viele Toiletten müssen vorhanden sein?
Für 15 Arbeitnehmer:innen ist mindestens eine Toilette zur Verfügung zu stellen. Bei 35 Beschäftigten sind das zum Beispiel drei Klos. Und die sind ausschließlich für die Beschäftigten da – betriebsfremde Personen müssen sich anderswo erleichtern, sie dürfen nicht aufs Mitarbeiter:innen-Klo.
Am 19. November ist Welttoilettentag
Er wurde erstmals 2001 von der Welttoilettenorganisation ausgerufen. Was vielleicht lustig klingt, hat einen ernsten Hintergrund: Das Fehlen ausreichend hygienischer Sanitäreinrichtungen für mehr als 40 Prozent der Weltbevölkerung und dadurch bedingt verschmutztes Wasser und Krankheiten.
Für getrennte Klos braucht es zehn Beschäftigte
Getrennte Toiletten für Frauen und Männer sind erst vorgeschrieben, wenn es mindestens fünf Frauen bzw. Männer im Betrieb gibt. Arbeiten also vier Frauen in einem Betrieb mit sechs Männern, genügt dem Gesetz nach ein gemeinsames WC. Steht es fünf zu fünf, dann sind getrennte Örtlichkeiten notwendig.
Wasserspülung und Klopapier sind Muss
Die Toiletten brauchen einen Vorraum samt Waschgelegenheit, Wasserspülung und Klopapier sind ein Muss. Die WC-Anlagen müssen den hygienischen Anforderungen entsprechen, eine angemessene Raumtemperatur aufweisen sowie ausreichend be- und entlüftet, belichtet oder beleuchtet sein. Für die Reinigung, Instandhaltung und Prüfung hat der Arbeitgeber zu sorgen.
Mehr Information zum Thema Pause findest du hier.