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Anders als in der Schweiz ist in Österreich klar: Wer während der Arbeit aufs Klo geht muss nicht ausstempeln. wittayayut – stock.adobe.com

Arbeitspausen

Die Klopause ist Arbeitszeit

Nach Aufregung in der Schweiz stellt der ÖGB klar: Wer in Österreich während der Arbeit auf die Toilette geht, muss dafür nicht ausstempeln

Beim Schweizer Uhrenhersteller Jean Singer et Cie müssen die Beschäftigten für Toilettenpausen ausstempeln – eine Praxis, die jetzt auch gerichtlich bestätigt wurde. Das Gericht entschied, dass das Arbeitsgesetz Pausen nicht klar genug definiert und Toilettengänge daher als Unterbrechung der Arbeitszeit gelten können. Ähnliche Regeln gibt es in der Schweiz bei drei weiteren Uhrenfirmen.

In Österreich ist das anders, stellt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko klar: „Bei uns zählen Toilettenpausen als Arbeitszeit.“ 

Was in puncto Pause und Klogang gilt, hat oegb.at hier zusammengefasst:

Kann mir mein Arbeitgeber vorschreiben, wie oft bzw. wie lange ich aufs Klo gehen darf?  

Nein, weil das ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wäre. Was in Deutschland durch Gerichte bestätigt ist, ist auch in Österreich die herrschende Meinung. 

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Kann mir mein Chef oder meine Chefin vorschreiben, dass ich für die Klopause ausstempeln muss – sprich, dass es keine Arbeitszeit ist?

Nein, da es sich um ein menschliches Grundbedürfnis handelt, das nicht eingeschränkt werden darf. In Deutschland gilt, dass es sich um eine kurze Arbeitsunterbrechung handelt und damit nicht um eine Pause – daher ist auch kein Ausstempeln nötig. Auch in Österreich ist das die herrschende Meinung.

In der Schweiz ist es offenbar auch so, dass Arbeitgeber Beschäftigte zwingen können, zu einem Arzt zu gehen, wenn sie überdurchschnittlich oft Klopausen einlegen. Ist das in Österreich auch möglich?

Nein, das wäre ein unzulässiger Eingriff in die persönliche Sphäre der Beschäftigten.

 

Mehr Information zum Thema Pause findest du hier.