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Zwei junge, fröhliche Barista stehen hinter der Theke und unterhalten sich.
Gelegenheitsjobs sind eine beliebte Möglichkeit, sich nebenbei was zu verdienen. Auch hier gelten natürlich Regeln, an die sich Arbeitgeber halten müssen. Iryna - stock.adobe.com

Gut zu wissen

Gelegenheitsjobs: Deine Rechte auf einen Blick

Antworten auf acht wichtige Fragen, um gut abgesichert zu sein

Gelegenheitsjob, geringfügige Beschäftigung oder Nebenjob – es gibt viele Bezeichnungen für einen Job, der eine Möglichkeit bietet, erste Arbeitserfahrungen zu sammeln oder das Einkommen aufzubessern. 

Auch in diesen Arbeitsverhältnissen hast du Rechte, die du kennen solltest.

Hier liest du, welche Regeln gelten und worauf du achten musst, um gut abgesichert zu sein.

1. Muss ich auch bei einem Gelegenheitsjob einen Arbeitsvertrag bekommen?

Auch ein Gelegenheitsjob basiert auf einem Arbeitsvertrag, selbst wenn dieser nur mündlich abgeschlossen wurde.

Jedenfalls hast du aber Anspruch auf einen schriftlichen Dienstzettel. Darin sollten unter anderem deine Arbeitszeit, die vereinbarte Tätigkeit, das Entgelt oder auch der Arbeitsort jedenfalls festgehalten sein.

2. Welche Kollektivverträge gelten bei Gelegenheitsjobs?

Das hängt vom Job ab. 
Für den Handel gilt der Kollektivvertrag (KV) für den Handel. Beim Punsch-Ausschenken gilt der KV für das Gastgewerbe.

Der KV regelt z. B. deinen Mindestlohn, Überstundenentgelt oder Urlaub.

Wichtig: Hast du bei deinem Gelegenheitsjob einen freien Dienstnehmervertrag, dann hast du keinen Anspruch auf den kollektivvertraglichen Mindestlohn.

3. Bin ich bei Gelegenheitsjobs versichert?

Das hängt von deinem Verdienst ab. 
Bei geringfügigen Jobs bist du nur unfallversichert. Dein Lohn wird brutto für netto ausbezahlt. 

Verdienst du mehr als die Geringfügigkeitsgrenze (2024: 518,44 Euro brutto pro Monat), bist du vollversichert: Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.

Achtung: Das gilt auch bei mehreren geringfügigen Arbeitsverhältnissen. Diese werden zusammengerechnet, und du musst bei Überschreitung der Grenze Beiträge nachzahlen.

4. Wer trägt die Kosten für Arbeitsmittel im Gelegenheitsjob?

Arbeitsmittel wie spezielle Kleidung oder Ausrüstung müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. 

Solltest du doch etwas selbst kaufen müssen, sollte dies vorher abgesprochen und idealerweise vom Arbeitgeber erstattet werden.

Bei einem „freien Dienstvertrag“ kann es sein, dass die Arbeitsmittel von dir selbst gestellt werden müssen.

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5. Darf ich mir Urlaub nehmen?

Auch bei Gelegenheitsjobs hast du Anspruch auf Urlaub: Dir stehen pro Jahr fünf Wochen Urlaub zu. Nicht genommener Urlaub muss am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden.

Bist du kein ganzes Jahr durchgehend beschäftigt, sondern z.B. von Juli bis September hast du aliquoten Urlaubsanspruch - also anteilig für die Monate, die du gearbeitet hast.

Achtung: Freie Dienstnehmer:innen haben keinen Urlaubsanspruch!

Sonderzahlungen: Das 13. und 14. Gehalt (Weihnachts- und Urlaubsgeld) können im Kollektivvertrag geregelt sein. 

Krankheit und Entgeltfortzahlung: Dein Lohn wird weitergezahlt, sofern du die Krankmeldung rechtzeitig einreichst.

Für freie Dienstnehmer:innen gilt das jedoch nicht, sie bekommen im Krankheitsfall kein Geld.

6. Gelegenheitsjob oder Werkvertrag: Wo liegen die Unterschiede?

Es gibt verschiedene Formen von Beschäftigungen, die unterschiedliche Rechte mit sich bringen:

Arbeitsverhältnis: Du bist in den Betrieb eingegliedert, arbeitest zu vorgegebenen Zeiten und unter Anweisungen. Hier gelten alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Freier Dienstvertrag: Du arbeitest unabhängiger, hast freiere Zeiteinteilung und kannst dich im Normalfall vertreten lassen. Die meisten arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten hier nicht. Du schuldest auch keinen „Erfolg”. 

Werkvertrag: Du wirst für ein bestimmtes Ergebnis oder Projekt bezahlt, nicht für wiederkehrende Arbeiten. Es ist nicht vorgeschrieben, wann, wo und wie man arbeitet. Du schuldest einen „Erfolg”, ein Werk und arbeitest selbstverantwortlich und persönlich unabhängig.

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7. Darf ich mehrere Gelegenheitsjobs gleichzeitig machen?

Ja, das ist erlaubt. Beachte jedoch:

Wenn die Jobs in derselben Branche sind, müssen beide Arbeitgeber zustimmen. Lasse dir diese Zustimmung am besten schriftlich geben.

Informiere dich über mögliche Verbote oder Einschränkungen. Bei Unsicherheiten helfen die Arbeiterkammer (AK) oder deine Gewerkschaft weiter.

8. Was tun bei Problemen im Gelegenheitsjob?

Sollten Unklarheiten oder Konflikte auftreten, zögere nicht, dir Hilfe zu holen.

Die Gewerkschaften und AK bieten kostenlose Beratung und können dich dabei unterstützen, deine Rechte durchzusetzen.

Fazit: Dein Recht auf Sicherheit im Gelegenheitsjob

Auch bei Mini-Jobs und Gelegenheitsjobs hast du Ansprüche, die dich absichern. Informiere dich vor Arbeitsbeginn über deine Rechte und Pflichten und stelle sicher, dass alles klar geregelt ist. So kannst du entspannt arbeiten und weißt, was dir zusteht.

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