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Auch im Homeoffice bzw. bei Telearbeit gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klare Regeln fizkes - stock.adobe.com

Arbeiten zuhause, mobiles Arbeiten

Homeoffice und Telearbeit: Diese Regeln gelten für Beschäftigte

PLUS: So füllst du deine Steuererklärung fürs Homeoffice/Telearbeit richtig aus

Arbeiten im Homeoffice/Telearbeit ist seit der Pandemie in Österreich nicht mehr wegzudenken. Wer von zuhause aus oder mobil arbeitet, für den gelten klare gesetzliche Regeln.

Wir geben Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um Homeoffice bzw. Telearbeit. 

1. Kann mich mein Arbeitgeber zwingen, Homeoffice/Telearbeit zu machen?

Die Antwort ist klar: Nein, kann er nicht. Fürs Homeoffice sowie für Telearbeit braucht es eine schriftliche Vereinbarung.

Der/Die Arbeitnehmer:in muss zustimmen, sonst ist Homeoffice/Telearbeit nicht möglich. Das bedeutet aber umgekehrt auch, dass man kein Recht auf Homeoffice/Teleoffice hast, wenn der Arbeitgeber dafür kein grünes Licht gibt.  

2. Muss ich im Homeoffice bzw. bei der Telearbeit meinen eigenen Laptop oder mein privates Handy benutzen?

Nein, Arbeitsmittel wie Computer oder Mobiltelefon muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

Tut er das nicht und man benutzt den privaten Laptop bzw. das eigene Handy, dann muss der Arbeitgeber einen Kostenersatz, also einen gewissen finanziellen Beitrag, zahlen. 

Wie hoch der ist, muss man vereinbaren bzw. kann es dazu in Unternehmen mit einem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung geben, die das regelt. Der Ersatz muss aber jedenfalls angemessen sein. 

3. Wenn ich von zuhause aus arbeite, verbrauche ich mehr Strom und benutze mein privates WLAN. Bekomme ich diese Kosten ersetzt?

Die Kosten fürs Internet muss der Arbeitgeber jedenfalls ersetzen, grundsätzlich auch die Kosten für Strom – hier kann allerdings auch anderes vereinbart werden. Kosten für Strom müssen also nicht zwingend ersetzt werden.

4. Muss ich im Homeoffice bzw. bei der Telearbeit ständig erreichbar sein?

Nein. Es gelten die gleichen Arbeitszeiten, die man auch am Arbeitsplatz hat. Es gibt also einen Dienstbeginn und ein Dienstende.

Homeoffice bzw. Telearbeit ist kein Freibrief für Nacht- und Wochenendarbeiten.

Tipp:  Arbeitszeiten immer so genau wie möglich aufschreiben!    

5. Mein Kind hat den Kakao über den Firmenlaptop geleert. Muss ich das Gerät ersetzen?

Nein. Wenn Familienangehörige (aber auch deine Haustiere) etwas unabsichtlich beschädigen, dann muss man den Schaden nicht in vollem Umfang, in vielen Fällen auch gar nicht, ersetzen. 

6. Ich habe mir einen neuen Sessel für mein Homeoffice gekauft. Bekomme ich dafür auch eine Abgeltung – wenn ja, wie mache ich das?

Anschaffungen für Mobiliar im Homeoffice im Wert von maximal 300 Euro kann man von der Steuer absetzen. 

Wichtig: Rechnungen aufheben und nicht wegwerfen!  

7. Wie schaut es mit meiner Unfallversicherung im Homeoffice und wie bei der Telearbeit aus?

Immer versichert sind Unfälle, die mit der unmittelbaren Tätigkeit zu tun haben.

Wegunfälle (siehe unten) sind dann versichert, wenn die Arbeit in der eigenen Wohnung bzw. "in der Nähe" der eigenen Wohnung oder der Arbeitsstätte liegt bzw. die Entfernung dem üblichen Arbeitsweg entspricht.

Zur Erklärung: Wegunfälle sind Unfälle, die auf dem Weg vom Homeoffice in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin, zu einer Interessenvertretung oder wenn man beispielsweise die Kinder in den Kindergarten bringt und ins Homeoffice zurückgeht, passieren.

Achtung: Wohnt und arbeitet man z.B. in Graz und sucht sich als Ort der Telearbeit etwa Innsbruck aus, ist man am Weg von Graz nach Innsbruck nicht arbeitsunfallversichert. Die Tätigkeit in Innsbruck ist jedenfalls versichert. 

8. Kann der Arbeitgeber sagen, dass ich trotz Homeoffice/Telearbeit für eine Besprechung ins Büro kommen muss?

Ja. Genauso wie der Arbeitgeber mich etwa zu Besprechungen außerhalb des Büros schicken kann, kann er mich vom Homeoffice zu einer Besprechung ins Büro holen. 

9. Wie schaut die Pausen-Regelung im Homeoffice bzw. der Telearbeit aus?

Natürlich hat man auch im Homeoffice ein Recht auf eine Pause. Wann man sie macht, liegt grundsätzlich bei einem selbst.

Klar ist: Am Ende des Dienstes muss man auf die mit dem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitsstunden kommen.  

Unser Tipp: Arbeitszeit möglichst genau aufzeichnen und auf die Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen achten!

10. Darf mir mein Arbeitgeber im Homeoffice bzw. bei der Telearbeit ständig auf die Finger schauen?

Nein. Der Arbeitgeber darf weder verlangen, dass die Videokamera des Computers durchgehend eingeschaltet sein muss, noch Software einsetzen, die die Tastatur- oder Mausbewegungen überwacht.

An Videokonferenzen muss man auf Wunsch teilnehmen – dafür muss der Arbeitgeber aber die nötigen technischen Mittel bereitstellen.  

Mehr Infos  zu "Big Brother im Homeoffice" HIER

WICHTIG:

Das neue Telearbeit-Gesetz soll mit 1. Jänner 2025 in Kraft treten. Es gilt dann für alle neu geschlossenen Telearbeitsvereinbarungen. Bisherige Homeoffice-Vereinbarungen bleiben aufrecht und können entsprechend erweitert werden.

Gut zu wissen: Homeoffice liegt laut Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz dann vor, wenn „eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt“.

Telearbeit kann hingegen auch in einer anderen, „selbst gewählten, nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit“ geleistet werden.

 

 

 

Homeoffice von der Steuer absetzen: So kommst du zu deinem Geld!

Grundsätzlich können Ausgaben für ergonomisches Mobiliar (z. B. Drehsessel) im Ausmaß von bis zu 300 Euro pro Jahr als Werbungskosten abgesetzt werden. 

Zahlt dir dein Arbeitgeber für deine Aufwendungen im Homeoffice einen Kostenersatz, so ist dieser bis zu drei Euro pro Tag steuer- und sozialversicherungsfrei. Zahlt er jedoch nichts oder weniger, können die sogennanten „Differenzwerbungskosten“ geltend gemacht werden.  

Darüber hinaus können berufsbedingte Ausgaben wie bisher steuerlich berücksichtigt werden, wobei Kostenersätze des Arbeitgebers und allfällige Differenzwerbungskosten gegengerechnet werden müssen.  

Ein Beispiel: Wenn du 100 Tage im Homeoffice oder via Telearbeit arbeitest und ein Homeoffice-/Telearbeit-Tag mit drei Euro bewertet wird, wären das 300 Euro. Zahlt dir dein Arbeitgeber aber nur 200 Euro, kannst du die Differenz von 100 Euro als Werbungskosten absetzen.