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Krank im Job: Deine Rechte im Überblick
Krankengeld & Co: Das müssen Arbeitnehmer:innen in Österreich wissen
Im Krankheitsfall stellen sich viele Fragen: Wer zahlt mein Gehalt? Wie lange bekomme ich Geld, und was passiert, wenn ich länger krank bin?
oegb.at erklärt was Arbeitnehmer:innen in Österreich wissen müssen – von der Entgeltfortzahlung über das Krankengeld bis hin zur Wiedereingliederungsteilzeit.
Wer bezahlt mein Gehalt oder meinen Lohn im Krankenstand?
Zunächst der Arbeitgeber. Laut Gesetz müssen Arbeitgeber im Krankheitsfall zumindest sechs Wochen das volle Entgelt weiterbezahlen und vier Wochen das halbe.
Bin ich seit über einem Jahr beim gleichen Arbeitgeber, dann erhöht sich diese Entgeltfortzahlungspflicht auf acht Wochen volles und vier Wochen halbes Entgelt. Und das jedes Jahr. Das gilt für Angestellte und Arbeiter:innen.
Was kann ich tun, wenn ich nur noch die Hälfte meines Entgelts bekomme?
Ab dem Zeitpunkt, wo der Arbeitgeber nur noch die Hälfte des Entgeltsbezahlt, kann ich bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Krankengeld beantragen.
Wichtig: Das muss ich aktiv tun, das passiert nicht automatisch. Ich muss einige Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel eine Krankenbestätigung und eine Entgeltbestätigung vom Arbeitgeber.
Endet die halbe Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, bekomme ich das volle Krankengeld von der ÖGK. Auch das muss aktiv beantragt werden.
Wie lange bekomme ich im Krankenstand Geld?
Das Krankengeld selbst kann höchstens für die Dauer von 52 Wochen ausgezahlt werden.
Danach ist mein Anspruch vorübergehend erschöpft. Ich muss 13 Wochen wieder arbeiten gehen, um einen neuen Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit zu erwerben.
Was passiert, wenn ich länger als 52 Wochen krank bin?
Sechs Wochen vor der sogenannten Aussteuerung – der fachmännische Begriff, wenn mein Anspruch auf diese 52 Wochen erschöpft ist – bekomme ich ein Schreiben von der Gesundheitskasse. Darin steht, dass ich bald kein Geld mehr bekommen werde. Spätestens jetzt sollte ich mir überlegen, einen Antrag auf Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit zu stellen.
Auf alle Fälle soll man sich beim Betriebsrat, der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer beraten lassen!
Wird die Berufsunfähigkeitspension abgelehnt, können die Juristinnen und Juristen der Gewerkschaften bzw. der Arbeiterkammer eine Klage prüfen und die Betroffenen unterstützen.
Wichtig: Die Klage muss innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des negativen Bescheids erfolgen.
Wenn ich nach längerem Krankenstand (mindestens sechs Wochen) wieder arbeiten kann - muss ich dann sofort wieder voll arbeiten?
Nein. Dafür wurde die sogenannte Wiedereingliederungsteilzeit geschaffen. Die kann ich mit meinem Arbeitgeber vereinbaren.
Ich kann mich etwa darauf verständigen, dass ich zum Beispiel mit „nur” 50 Prozent meiner bisherigen Arbeitszeit zurückkehre.
Ich verliere aber nichts von meinem bisherigen Lohn oder Gehalt. Denn die ÖGK ersetzt mir den Teil, der von meinem üblichen Entgelt ausfällt.
Diesen Betrag nennt man Wiedereingliederungsteilzeitgeld.
Bekomme ich weiter Krankengeld, wenn ich im Krankenstand gekündigt werde?
Ja, solange ich krank bin und der Versicherungsfall aus dieser Diagnose besteht.
Ich muss mich NICHT arbeitslos melden, solange der Krankenstand weiter aufrecht ist und ich Krankengeld beziehe.
Bekomme ich im Langzeitkrankenstand auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Solange ich Entgelt bekomme, erhalte ich auch Sonderzahlungen.
Im Krankengeld ist das berücksichtigt, weil ich für die Sonderzahlungen Sozialversicherungsbeiträge zahle.