Urlaub
Urlaubsplanung
Wer darf wann, wie lang?
Zu Jahresbeginn werden oft die Urlaubstage für das ganze Jahr geplant. Fest steht, jede/r ArbeitnehmerIn hat mindestens fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Wie und wann dieser konsumiert werden darf, ist Vereinbarungssache.
Urlaubsanspruch
Gleichzeitig mit dem Eintritt in einen Betrieb beginnt das Urlaubsjahr. Oftmals wird das Urlaubsjahr aber dem Kalenderjahr gleichgesetzt und beginnt daher am 1. Jänner. Ist man neu im Unternehmen, entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten bzw. ab dem zweiten Arbeitsjahr. Der volle Urlaubsanspruch beträgt fünf Wochen oder bei einer Dienstzeit von mehr als 25 Jahren eine Woche mehr pro Jahr.
Sich einigen
Egal um welchen Urlaub es sich handelt und wie lange dieser dauern soll, Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen müssen sich gemeinsam darauf einigen. Dabei kann der Urlaub weder einseitig vom Arbeitgeber angeordnet, noch selbständig vom/von der ArbeitnehmerIn bestimmt werden. Außerdem sollte auf betriebliche Erfordernisse sowie auf Erholungsmöglichkeiten der ArbeitnehmerInnen geachtet werden.
Betriebsurlaube sind wie jeder andere Urlaub mit jedem/jeder ArbeitnehemerIn einzeln zu vereinbaren und können nicht etwa durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Ein Betriebsurlaub ist aber dann möglich, wenn er im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Aber auch dann kann er nur unter gewissen Voraussetzung und nur für eine gewisse Zeit im Voraus vereinbart werden.
Wie zu verbrauchen?
Laut Urlaubsgesetz ist der Urlaub möglichst innerhalb des Urlaubsjahres zu verbrauchen, er darf auch nicht in Geld ausbezahlt werden. Wer seine Urlaubstage nicht ganz verbraucht, nimmt sie in das nächste Jahr mit. Erst nach Ablauf von zwei Jahren ab Ende des Urlaubjahres verjähren diese.
Grundsätzlich soll der Urlaub laut Gesetz in zwei Teilen konsumiert werden, wovon ein Teil mindestens sechs Werktage beträgt. Über das Jahr verteilt immer nur ein oder zwei Urlaubstage zu nehmen, sieht das Gesetz deswegen nicht vor, weil Urlaub der körperlichen Erholung dienen soll. Ist es aber im Interesse des/der ArbeitnehmerIn, kann der Urlaub auch tageweise konsumiert werden.
Wann beantragen?
Eine Frist, wie viele Tage vorher ein Urlaub beantragt werden muss, gibt es nicht. In vielen Unternehmen existieren aber interne Regeln, bis wann alle MitarbeiterInnen Urlaubswünsche zu beantragen haben. Oftmals werden in Abteilungen schon zu Jahresbeginn die langen Urlaube fürs ganze Jahr festgelegt. Der Chef oder die Chefin kann auch verlangen, dass Urlaubswünsche beispielsweise drei Monate vorher oder bis zu einer bestimmten Frist bekannt gegeben werden. Das dient meist dazu, um die Urlaube aller MitarbeiterInnen fair und besser zu koordinieren, genügend Personal im Betrieb zu haben und zu verhindern, dass jene, die sich familiär absprechen müssen, nicht den Kürzeren ziehen.
Anspruch auf bestimmte freie Tage?
Grundsätzlich gibt es kein Recht darauf, an bestimmten Tagen frei zu bekommen. Ausnahme: Jugendliche bis 18 Jahre haben zwischen 15. Juni und 15. September das Recht auf einen 2-wöchigen Urlaub und können diesen auch verlangen. Bei allen anderen ArbeitnehmerInnen kann der Chef oder die Chefin den Urlaubsantrag auch ablehnen, weil zum gleichen Zeitpunkt schon zu viele andere auf Urlaub sind oder zum Zeitpunkt ein wichtiger Auftrag abgearbeitet werden muss. Ist der Urlaub aber erstmal genehmigt, kann dieser nur aus triftigen Gründen, wie einem Betriebsnotstand, einseitig vom Chef oder der Chefin gestrichen werden.