Gesundheit und Pflege
SV-Reform: Kritik
Hauptverband ortet verfassungsrechtliche Bedenken
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hegt schwere Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplante Kassenreform. In einer Begutachtungsstellungnahme wird die Umwandlung zum Dachverband, das Rotationsprinzip beim Vorsitz und der Entzug von Geldmitteln kritisiert. All das führe zu einer maßgeblichen Schwächung des Gesamtsystems der sozialen Sicherheit. Die vorgesehene übermäßige Staatsaufsicht ist ein verfassungswidriger Eingriff in die Selbstverwaltung. Außerdem gibt es auf Länderebene keine Budget- oder Vertragskompetenz. Damit werde verhindert, auf regionale Bedürfnisse angemessen eingehen zu können.
Einfluss der Arbeitgeberseite wird größer
Der Hauptverband ortet auch eine Reihe verfassungsrechtlicher Bestimmungen. Zentraler Kritikpunkt ist die paritätische Beschickung der Selbstverwaltungskörper bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) und der PVA (Pensionsversicherungsanstalt). „Damit wird der Interessengemeinschaft der Arbeitnehmer die Möglichkeit genommen, ihre eigenen Angelegenheiten selbstbestimmt zu gestalten“, heißt es.
Heftig kritisiert wird auch die geplante Übertragung der Beitragsprüfung von den Kassen zur Finanz. Diese stehe nicht nur im Widerspruch zum verfassungsmäßig verankerten Selbstverwaltungsprinzip, sondern ist auch ineffizient und „überbürokratisch“. „Die Finanzverwaltung ist eine staatliche Behörde“, sagt Verfassungsrechtler Walter Berka. Deshalb handelt es sich um eine „Verstaatlichung der Beitragsprüfung“. Der Regierungsentwurf setze sich damit gegen ein Wesensmerkmal der Selbstverwaltung hinweg, indem die Finanzautonomie nicht beachtet werde. Außerdem werde das Prinzip nicht durchgängig eingehalten: Die mit den Bauern fusionierte Selbstständigen-Kasse (SVS) und die Beamten behalten nämlich die Zuständigkeiten für die Beitragsprüfung.
Nur stabile Selbstverwaltung garantiert gute Vertretung
Durch den reduzierten Dachverband wird befürchtet, dass der Ansprechpartner für Politik und Behörden verloren geht. Nur wenn dieser stark sei, könne ein Auseinanderdriften der Leistungen und Vorgangsweisen verhindert werden. Das Rotationsprinzip beim Vorsitz wird als "organisatorisch, manageriell und wirtschaftlich dysfunktional" bezeichnet: "Nur eine stabile Selbstverwaltung garantiert eine wirksame Vertretung der Versicherten und ist für Politik, Vertragspartner und andere ein kontinuierlicher, konstruktiver, kompetenter Partner."