Arbeitsrecht
Was ist ein Arbeitsunfall?
Wird ein Unfall als Arbeitsunfall und nicht als Freizeitunfall anerkannt, kann das für Betroffene Vorteile haben, denn die Unfallversicherung bietet zusätzliche finanzielle Unterstützung
Sich in der Arbeit mit dem Messer schneiden, vom Baugerüst fallen oder am Nachhauseweg ausrutschen und sich ein Bein brechen – Arbeitsunfälle sind von privaten Freizeitunfällen zu unterscheiden.
Um einen Arbeitsunfall handelt es sich nur, wenn der Unfall im Zuge einer beruflichen Tätigkeit oder am Arbeitsort passiert und es einen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis gibt. Dazu zählt auch der Weg zur Arbeit und von dort nach Hause.
Die wichtigsten Fakten zu Arbeitsunfällen hat oegb.at für dich zusammengefasst.
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Was gilt als Arbeitsunfall?
- ein Unfall am Arbeitsplatz – auch Homeoffice zählt dazu
- ein Unfall auf dem Weg vom Arbeitsplatz zum Mittagessen – und auf dem Weg zurück
- ein Unfall auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit oder Ausbildungsstätte
- ein Unfall auf dem direkten Weg von zu Hause oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte zum Arzt/zur Ärztin und zurück, auch wenn der Termin außerhalb der Dienstzeit liegt
- ein Unfall auf dem direkten Weg zu einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, zur Schule, zur Unterbringung der Kinder in fremde Obhut und zurück in die Arbeit oder nach Hause
- ein Unfall im Zuge eines Termins bei deinen Interessenvertretungen oder Berufsvereinigungen (AK, ÖGB, Innungen etc.) oder bei einer Betriebsversammlung
- ein Unfall beim Besuch berufsbildender Kurse
Ist der Weg zur Arbeit und von der Arbeit unfallversichert?
Ja, der direkte Weg von zu Hause in die Arbeit und von der Arbeit nach Hause ist durch die Unfallversicherung geschützt. Gehst du nach der Arbeit mit Kolleginnen bzw. Kollegen noch etwas trinken oder machst aus privaten Gründen einen Umweg, ist der anschließende Heimweg nicht mehr unfallversichert.
Wann sind Unfälle außerhalb des Arbeitsortes oder der beruflichen Tätigkeit Arbeitsunfälle?
- bei Betriebsausflügen oder Firmenfeiern, die vom Arbeitgeber veranstaltet und bezahlt werden
- bei Arbeitslosigkeit zum Beispiel am Weg zum AMS oder zu einem Vorstellungsgespräch
- bei der Ausbildung oder Tätigkeit eines Ehrenamtes etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr, Rettung, sofern die Organisation in die Unfallversicherung einbezogen ist
- bei Erste-Hilfe-Leistungen bzw. der Hilfe von Personen im Notfall
Warum sollte ich meinen Arztbesuch ankündigen bzw. auch im Zeiterfassungssystem so vermerken?
Weil nur dann sichergestellt ist, dass ein möglicher Unfall auch als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Welchen Unterschied macht es für Arbeitnehmer:innen, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt?
Wird ein Unfall in der Arbeitszeit als Arbeitsunfall anerkannt, gelten andere sozialrechtliche Ansprüche, als bei privaten Unfällen. Bei Arbeitsunfällen können Ansprüche bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger, der AUVA oder der BVAEB, geltend gemacht werden, bei privaten Unfällen bei der jeweiligen Krankenkasse. Gerade bei größeren Unfällen mit langwierigen oder sogar dauerhaften Gesundheitsfolgen sind das oft große finanzielle Unterschiede.
Welche konkreten Vorteile hat man durch die AUVA bzw. die BVAEB bei einem Arbeitsunfall?
- Unter Umständen haben Betroffene bessere Ansprüche bei der Heilbehandlung oder der Rehabilitation und Entfall von Kostenbeteiligungen.
- Versicherte können eine Umschulung bekommen, wenn sie aufgrund der Folgen des Unfalls in ihrem Beruf nicht weiter tätig sein können.
- Bei bleibenden gesundheitlichen Schäden erhalten Versicherte eine monatliche Versehrtenrente vom zuständigen Versicherungsträger – AUVA oder BVAEB.
- Bei einem tödlichen Arbeitsunfall gibt es Hinterbliebenenrenten sowie einen Beitrag zu den Bestattungskosten.
Was muss ich tun, wenn ich mich am Weg zur oder von der Arbeit verletze bzw. ich einen Arbeitsunfall habe?
- Unverzüglich den Arbeitgeber verständigen;
- dich vergewissern, ob von den beteiligten Stellen (Arbeitgeber, behandelnder Arzt bzw. behandelnde Ärztin, Krankenhaus) eine Unfallmeldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) geschickt wurde;
- den Betriebsrat informieren.
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