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Arbeiten mit Behinderung

Lohn statt Taschengeld für Menschen mit Behinderung

Neue Förderrichtlinie ist erster wichtiger Schritt, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen

Menschen mit Behinderungen sollen künftig einen Lohn statt nur Taschengeld für ihre geleistete Arbeit bekommen. Das ermöglicht die neue Förderrichtlinie „Inklusive Arbeit“. Insgesamt werden 54 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Menschen mit hohem oder sehr hohem Unterstützungsbedarf den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Für den ÖGB ist die vom Sozialministerium erlassene Förderrichtlinie ein wichtiger Schritt, der wieder einmal zeigt, dass sich gewerkschaftlicher Druck auszahlt.

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„Darf keine Eintagsfliege bleiben”

„Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, und dazu gehören die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt und ein faires Einkommen. Die Initiative war ein längst überfälliger Schritt“, betont Patrick Berger vom Chancen Nutzen Büro im ÖGB. Er betont aber auch, dass diese Initiative keine Eintagsfliege bleiben darf. Es müssen weitere Maßnahmen folgen, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu fördern. 

Patrick Berger, ÖGB Chancen Nutzen Büro ÖGB

Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass erwachsene Menschen nicht mit einem geringen Taschengeld abgespeist werden.

Patrick Berger, ÖGB Chancen Nutzen Büro

Fairer Lohn statt Taschengeld

In Österreich sind laut Aussendung des Ministeriums rund 28.000 Menschen mit Behinderungen in tagesstrukturellen Einrichtungen – sogenannten Werkstätten - beschäftigt. Sie erhalten für ihre Tätigkeit je nach Bundesland zwischen 35 und 100 Euro Taschengeld pro Monat und sind unfallversichert. Das, was der ÖGB schon lange fordert, soll nun mit der neuen Förderrichtlinie umgesetzt werden: Betroffene bekommen eine faire Entlohnung und werden sozialversicherungsrechtlich abgesichert. „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass erwachsene Menschen nicht mit einem geringen Taschengeld abgespeist werden. An fairer Bezahlung, die für soziale Absicherung sorgt und eine Pension ermöglicht, führt kein Weg vorbei“, betont Berger. 

Barrierefreiheit ist für viele Betroffene eine Voraussetzung, um sich aktiv in die Arbeitswelt einbringen zu können.

Patrick Berger, ÖGB Chancen Nutzen Büro

Barrierefreiheit als Schlüssel zur Teilhabe 

Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Richtlinie ist die Förderung barrierefreier Arbeitsplätze. Menschen mit Behinderung haben es am Arbeitsmarkt immer noch sehr schwer – entweder sie finden keinen Job oder sie kämpfen mit nicht barrierefrei gestalteten Arbeitsplätzen. „Barrierefreiheit ist für viele Betroffene eine Voraussetzung, um sich aktiv in die Arbeitswelt einbringen zu können“, erklärt Berger.  
 
Förderbar sind laut Ministerium neue oder bereits bestehende Projekte in allen neun Bundesländern. Neben der Förderung barrierefreier Arbeitsplätze werden unter anderem auch integrative Arbeitsmodelle berücksichtigt, wo Menschen mit Behinderungen zwar noch in Einrichtungen betreut oder im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitnehmer:innenüberlassung tätig sind. Gleiches gilt für innovative Projekte in bestehenden Strukturen.

Fazit

Die neue Förderrichtlinie ist aus Sicht des ÖGB ein wichtiger Schritt, aber es müssen weitere Maßnahmen folgen, um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Projekte zu sichern. Der ÖGB und das Chancen Nutzen Büro im ÖGB werden sich auch weiterhin stark dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen und Rechte in der Arbeitswelt erhalten wie alle anderen. Denn es geht um nichts weniger als um die Würde und das selbstbestimmte Leben von Betroffenen.

Das Chancen Nutzen-Büro im ÖGB bietet seit zwei Jahrzehnten Beratungen, Workshops und Seminare zu einer Vielzahl von Themen an. Häufige Inhalte der Beratungen sind Stress, Burnout, Mobbing und die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.

Besonders im Fokus stehen Menschen mit Behinderungen, chronisch Erkrankte, ältere Personen sowie Menschen mit psychischen Problemen.

Kontakt: 
Chancen Nutzen-Büro im ÖGB 
Website: https://www.oegb.at/der-oegb/chancen-nutzen 
E-Mail: chancen.nutzen@oegb.at

 

 

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