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Kinderbetreuung

Familienbonus benachteiligt KleinverdienerInnen

Studie zeigt: 166.000 Kindern bleibt Familienbonus verwehrt

ExpertInnen des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung haben errechnet, welche Einkommensgruppen vom Familienbonus am meisten profitieren, berichtet der Standard. Die Ergebnisse der Studie: Der Familienbonus ist auf die Mittelschicht zugeschnitten und kein treffsicheres Instrument zur Armutsbekämpfung. Während BesserverdienerInnen profitieren, haben 166.000 Kinder nichts vom Familienbonus.

Türkis-Grüner Reparaturversuch

Unter Türkis-Blau wurde der Familienbonus eingeführt – ein steuerlicher Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Die Steuerlast reduziert sich dadurch um bis zu 1.500 Euro pro Jahr. Für Kinder ab 18 Jahren gibt es einen reduzierten Familienbonus von 500 Euro jährlich, wenn für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

Voraussetzung ist allerdings ein entsprechend hohes Einkommen – wer weniger oder gar keine Lohnsteuer bezahlt, erhält auch keine Steuergutschrift. Ausnahmen gelten nur für AlleinverdienerInnen bzw. AlleinerzieherInnen.

Weil mit diesem Modell KleinverdienerInnen wenig bzw. gar nicht profitieren, hat die neue türkis-grüne Bundesregierung angekündigt, den Familienbonus zu reparieren, um die untersten Einkommensgruppen stärker zu entlasten. Der steuerliche Absetzbetrag soll auf 1.750 Euro angehoben und auch der Kindermehrbetrag für AlleinverdienerInnen bzw. AlleinerzieherInnen erhöht werden. 

166.000 Kinder weiterhin ohne Familienbonus

Die StudienautorInnen kommen zu dem Schluss, dass die türkis-grüne Erweiterung auf die unterste Einkommensschicht zwar mehr Rücksicht nimmt als die türkis-blaue Urversion, doch letztlich bleiben Kleinverdiener im Vergleich zur Mittelschicht weiterhin benachteiligt.

Im Endeffekt werden nur 73 Prozent aller Kinder in voller Höhe vom Familienbonus profitieren. Neun Prozent aller Kinder bleiben Familienbonus und Kindermehrbetrag verwehrt, weil Menschen, die mindestens 330 Tage im Jahr Arbeitslosengeld, Mindestsicherung oder Grundversorgung bezogen haben, weiterhin ausgeschlossen bleiben. Damit bleiben trotz Reparatur 166.000 Kinder armutsgefährdet.

WICHTIG: Wer den Familienbonus über den Arbeitgeber bezieht, muss ihn beim Steuerausgleich nochmals beantragen – sonst droht Rückzahlung.