Weiterbildung
Klares Nein zu Verschlechterungen bei Bildungskarenz
Beschäftigte müssen bei möglicher Reform der beliebten Weiterbildungsmaßnahme profitieren und nicht draufzahlen
Seit 1998 haben Beschäftigte in Österreich die Möglichkeit, in Bildungskarenz zu gehen. Beschäftigten können bis zu ein Jahr aus dem Berufsleben aussteigen, um sich weiterzubilden und können so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern oder sich beruflich umorientieren.
In der Zeit der Karenzierung gibt es auch ein Weiterbildungsgeld – und zwar in Höhe des Arbeitslosengeldes. Außer Frage steht, dass Bildungskarenz eine Maßnahme ist, um Arbeitnehmer:innen lebenslanges Lernen zu ermöglichen.
Reform muss Verbesserungen bringen
Immer wieder gibt es jedoch auch Rufe nach einer Reform der Bildungskarenz. Hauptkritikpunkte sind dabei, sie wäre zu teuer, zu beliebig und werde von den Falschen genutzt.
„Wir stehen einer Überarbeitung einzelner Punkte der Bildungskarenz auf alle Fälle offen gegenüber, was wir aber eindeutig ablehnen, sind Verschlechterungen für Betroffene“, betont Ingrid Reischl, ÖGB Bundesgeschäftsführerin.
Bildungskarenz muss leistbar sein
Die Bildungskarenz ist ein wichtiges Instrument, weil es das einzige ist, bei dem Arbeitnehmer:innen selbst entscheiden können, welche Weiterbildung für sie wichtig ist.
Dementsprechend ist die Bildungskarenz eine bei Arbeitnehmer:innen beliebte und erfolgreiche Maßnahme – allerdings gibt es Gruppen, die eine Bildungskarenz bisher zu wenig nutzen konnten. Das sind vor allem Arbeitnehmer:innen mit geringeren Bildungsabschlüssen und/oder einem geringen Einkommen. „Hier und in weiteren Punkten braucht es Verbesserungen“, stellt Reischl klar.
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Rahmenbedingungen für eine Reform der Bildungskarenz
Für den ÖGB ist eine Reform der Bildungskarenz vorstellbar, sofern folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:
Das Weiterbildungsgeld muss auf mindestens 33 Euro pro Tag erhöht werden.
Es darf keine Strafen geben, falls das Ausbildungsziel nicht erreicht wird.
Rückzahlungsforderungen müssen an klare Bedingungen geknüpft werden und dürfen vor allem nicht die Existenzgrundlage entziehen.
Bildungskarenz und Bildungsteilzeit nehmen vor allem Frauen in Anspruch - diese Förderung ist wichtig und darf nicht drastisch eingeschränkt werden.
Das Fachkräftestudium für Arbeitssuchende bzw. Arbeitnehmer:innen in Karenz muss als fixes Förderinstrument des AMS aufgenommen werden.
Auch tertiäre Ausbildungen im Pflegebereich müssen gefördert werden.