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Wer im Beruf steht und eine Aus- oder Weiterbildung machen möchte, hat mehrere Möglichkeiten skywalk154-stock.adobe.com

Bildung

Weiterbilden ohne Bildungskarenz

FPÖ und ÖVP wollen die Bildungskarenz abschaffen: Was Arbeitnehmer:innen stattdessen machen können

Weiterbildung ist und bleibt gerade für Arbeitnehmer:innen mit geringer oder nicht für den Arbeitsmarkt geeigneter Qualifikation ein wichtiger Schlüssel für die persönliche Weiterentwicklung und um gute Jobs zu finden. 

Derzeit gibt es Pläne, die Bildungskarenz abzuschaffen. Aus ÖGB Sicht ist das ein großer Fehler. Bis zur tatsächlichen Abschaffung kann es aber noch ein paar Monate dauern.  

Klick HIER für mehr Infos zu Fakten und offenen Fragen bei der Bildungskarenz. 

Hier sind fünf Alternativen, die aktuell auch ohne Bildungskarenz genutzt werden können:

Fachkräftestipendium

Das Fachkräftestipendium unterstützt seit 2013 (mit Unterbrechungen) Ausbildungen für Erwachsene und fördert Qualifizierungen in Berufen mit Fachkräftemangel.

Es gilt für Ausbildungen, die spätestens bis 31.12.2025 begonnen werden und mindestens drei Monate dauern (20 Wochenstunden im Schnitt). Gefördert werden technische Berufe, MINT-Fächer (MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), Elementarpädagogik, medizinische Assistenzberufe sowie das Nachholen eines Lehrberufes (bei Pflichtschulabschluss ohne Einschränkungen des Fachgebiets).

Wer kann das Fachkräftestipendium beantragen? Arbeitnehmer:innen, die während der Ausbildung karenziert sind, Arbeitslose oder ehemalige Selbstständige. Voraussetzung ist, dass man innerhalb der letzten 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war und der höchste Abschluss unter FH-Niveau liegt. Beantragt werden kann das Fachkräftestipendium beim AMS.

Die Förderung beträgt in der Regel 40,40 Euro pro Tag und wird für maximal drei Jahre gewährt. Liegt Anspruch auf Arbeitslosengeld vor, gibt es zusätzlich einen Schulungszuschlag. Die Gesamtförderung ist mit 53,56 Euro pro Tag gedeckelt. Wer das Stipendium bezieht, ist kranken-, unfall- und pensionsversichert und darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro (2025) monatlich dazuverdienen.

Der ÖGB hat sich lange für dieses Modell eingesetzt und fordert daher auch, dass es unbefristet weitergeführt wird oder eine unbefristete Nachfolgelösung, das „Qualifizierungsgeld“, eingeführt wird, um langfristig Ausbildungen für Erwachsene zu fördern.

Mehr Infos auch HIER

Arbeitsstiftungen

Arbeitsstiftungen sind ein arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Weiterqualifizierung, Umschulung oder beruflichen Neuorientierung von Arbeitnehmer:innen. Sie kommen meist dann zur Anwendung, wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen, damit Beschäftigte weitervermittelt werden können. Oder wenn Unternehmen Fachkräfte suchen. Dann werden unter aktiver Einbindung des personalaufnehmenden Unternehmens vorgemerkte Arbeitslose für schwer zu besetzende, offene Stellen vorqualifiziert.

Selbsterhalter:innenstipendium

Das Selbsterhalter:innenstipendium ist eine Sonderform der Studienbeihilfe, und es ist für Studierende vorgesehen, die sich vor dem Bezug mindestens vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens 11.000 Euro jährlich “selbst erhalten" haben.  

Die maximale Höhe beträgt 943 Euro pro Monat – für Studierende ab 27 Jahren 977 Euro. Zuschläge gibt es für Personen mit Kindern und behinderte Studierende. Das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle, die Einkünfte der Ehepartnerin oder des Ehepartners aber schon. Das Stipendium kann bis zum Alter von 38 Jahren für die reguläre Studiendauer plus Toleranzsemester in Anspruch genommen werden.

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Umschulung 

Mit einer Umschulung können sich Arbeitnehmer:innen beruflich verändern und ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern. Um Unterstützung vom AMS zu bekommen, muss man arbeitslos gemeldet sein und nicht mehr im bisherigen Job arbeiten können – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen oder wenn man im erlernten Beruf über längere Zeit keine neue Stelle finden konnte. Dann kann man mit einer Umschulung die eigenen Kompetenzen ausbauen oder einen komplett neuen Beruf erlernen.

Details und genaue Informationen erhältst du bei deiner AMS Geschäftsstelle oder deinem AMS-Berater bzw. deiner AMS-Beraterin und auch HIER

Qualifizierungsförderung

Die Qualifizierungsförderung richtet sich an ältere Beschäftigte (ab 50) und Arbeitskräfte mit höchstens Pflichtschulabschluss, Lehrabschluss oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule. Ziel ist es, ihre Beschäftigung durch Höherqualifizierung zu sichern und sie beim beruflichen Aufstieg zu unterstützen, etwa eine höhere Tätigkeit, einen höherwertigen Arbeitsplatz oder höhere Entlohnung zu erreichen.

Die Förderung muss jedoch vom Unternehmen beantragt werden. Das AMS übernimmt dann 50 Prozent der Kurskosten und 50 Prozent der Personalkosten bei Arbeitskräften, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben.

Mehr Informationen gibt es auch HIER

Weiterbildung statt Stillstand

Die Bildungskarenz ohne Alternativen einfach abzuschaffen, ist ein großer Fehler. Der ÖGB setzt sich daher weiterhin für gute Rahmenbedingungen und selbstbestimmte, finanziell abgesicherte Weiterbildung für Arbeitnehmer:innen ein.

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