Lehrlinge
Lehrausbildung: Das musst du wissen
Wer sich für eine Lehre entscheidet, hat Rechte und Pflichten – und der Arbeitgeber die Verantwortung für eine gute Ausbildung
Lehre, Lehrausbildung, Lehrlingsausbildung, Berufsausbildung oder duale Ausbildung bedeuten nichts anderes, als dass Jugendliche zum einen im Betrieb und zum anderen in der Berufsschule ausgebildet werden. Die Lehrausbildung in Österreich ist ein Vorzeigemodell für ganz Europa. Die Kombination aus theoretischem Lernen in der Berufsschule und Praxis direkt im Betrieb macht die österreichischen Lehrlinge damit zu begehrten Fachkräften in ganz Europa und darüber hinaus.
Die Dauer
Grundsätzlich dauert die Lehrausbildung in einem der über 200 verschiedenen Lehrberufe zwischen zwei und vier Jahren (durchschnittlich drei Jahre) und endet mit einer Lehrabschlussprüfung.
Wenn du eine Lehre machst, gibt es klare Regeln im Berufsausbildungsgesetz (BAG), die sowohl für dich als Lehrling als auch für deinen Ausbildungsbetrieb gelten. Hier erfährst du, was von beiden Seiten erwartet wird.
Fragen? Du bist nicht allein!
Die Gewerkschaftsjugend, dein Jugendvertrauensrat, der Betriebsrat, der Vertrauensrat oder die Vertretung in der Berufsschule: Alle sind auf deiner Seite und stehen dir bei Fragen zur Verfügung.
Der Lehrvertrag
Hast du dich für eine Lehre entschieden, schließt du mit deinem ausbildenden Betrieb – deinem Arbeitgeber – einen Lehrvertrag ab. Der Lehrvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der vom Lehrberechtigten und dem Lehrling unterschrieben werden muss. Bei Minderjährigen muss zusätzlich ein Elternteil unterschreiben. Neben den persönlichen Daten des Lehrlings und Daten des Lehrberechtigten sowie des Lehrbetriebs muss der Lehrvertrag auch die Beschreibung des Lehrberufes, die Dauer der Lehrzeit, Anfang und Ende der Lehrausbildung, Hinweis auf die Berufsschulpflicht und die Höhe des Lehrlingseinkommens enthalten.
Rechte und Pflichten von Lehrlingen und ausbildenden Betrieben
Der Betrieb, in dem du deine Lehre machst, hat bestimmte Verpflichtungen, damit deine Ausbildung korrekt abläuft. Dazu gehören zum Beispiel, dass dein Betrieb
- dich ordnungsgemäß nach den offiziellen Ausbildungsplänen ausbildet,
- dich keine Aufgaben übernehmen lässt, die nichts mit deinem Beruf zu tun haben (z. B. das Auto des Chefs putzen),
- auf deine Gesundheit achtet und dich vor Misshandlung schützt,
- dir die Zeit freigibt, um die Berufsschule zu besuchen,
- die Kosten für das Berufsschulinternat bezahlt,
- dir für die Lehrabschlussprüfung freigibt und die Kosten für die erste Prüfung übernimmt und
- dir dein Lehrlingseinkommen pünktlich bezahlt.
Buchtipp: Alles Wissenswerte rund um die Lehrlingsausbildung
Ein Leitfaden für Lehrlinge, Eltern, Lehrer:innen, Ausbildner:innen und Mitglieder des Betriebs- und Jugendvertrauensrates
von Michael Trinko, ÖGB-Experte für Arbeitsrecht
Auch als Lehrling hast du gewisse Pflichten gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb und musst folgendes beachten, damit du deine Lehre erfolgreich abschließen kannst:
- Du musst dich ernsthaft bemühen, dir alle Fertigkeiten und Kenntnisse anzueignen, die zu deiner Lehre gehören.
- Du musst regelmäßig in die Berufsschule gehen, Schwänzen kann ernsthafte Folgen haben.
- Sag deinem Vorgesetzten umgehend Bescheid, wenn du nicht kommen kannst, weil du zum Beispiel krank bist, oder wenn du zu spät zur Arbeit kommst.
- Du musst die Regeln im Betrieb beachten und Betriebsgeheimnisse für dich behalten.
- Dein Zeugnis der Berufsschule und andere Unterlagen musst du auf Wunsch vorzeigen.
Nimm deine Rechte und Pflichten ernst! Wenn du nicht danach handelst, kann dein Lehrbetrieb das Lehrverhältnis auflösen! Aber auch du selbst kannst das Lehrverhältnis lösen, wenn dein Betrieb dich nicht ordnungsgemäß ausbildet.
Du kommst mit deiner Ausbildung nicht gut zurecht? Hol dir Hilfe: Bei arbeitsrechtlichen Problemen kannst du dich bei deiner Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer beraten lassen. Für alle anderen Probleme gibt es ein kostenloses Coaching bei der Lehrlingsstelle.